113 Punkte für Entbürokratisierung: Helfen sie Firmen und Startups wirklich?
Es soll die Wirtschaft schneller machen, entlasten und im internationalen Wettbewerb stärken: Am Mittwoch haben Deregulierungsstaatssekretär Josef Schellhorn (NEOS), Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) und Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) 113 Maßnahmen für den Bürokratieabbau präsentiert.
Die Reaktionen sind freundlich, aber verhalten. Junge Wirtschaft (JW) begrüßt zwar das von der Bundesregierung präsentierte Paket, hält aber auch fest: „Dieses Paket setzt wichtige Signale – aber es reicht nicht. Wir brauchen einen kontinuierlichen Entbürokratisierungsprozess, der Österreich dauerhaft zu einem unternehmerfreundlichen Land macht“, so Verena Eugster, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft. Auch Handelsverband oder Wirtschaftskammer-Vertreter halten fest, dass nur erste Schritte sein können, denen weitere folgen müssen.
Ähnliches hört man auch aus der Startup-Branche. „Die Öffnung des Firmenbuchs für englische Unterlagen, die Weiterentwicklung der Förderlandschaft mit klareren Prozessen, sowie die Schritte hin zu einer digitalen Gewerbeanmeldung und einem moderneren Bilanzierungsrecht entlasten Gründer:innen spürbar und führen Österreich näher an internationale Standards heran. Was jedoch weiterhin fehlt, sind die großen strukturellen Reformen, die unser Ökosystem seit Jahren fordert: eine vollständig digitale Gründung ohne Notarzwang, geringere Lohnnebenkosten in den ersten Wachstumsjahren und moderne Mitarbeiterbeteiligungsmodelle für Startups und Scaleups“, so Hannah Wundsam von Austrian Startups.
Die einzelnen Punkte in der Übersicht
Was steckt nun wirklich in dem Paket? Wer Lust hat, kann sich die Maßnahmen (viele davon eher unkonkret und ohne Zeithorizont) selbst durchsehen und entscheiden, ob sie seinem Unternehmen wirklich etwas bringen.
Bundeskanzleramt (BKA) – Verwaltung und Statistik
- Einsatz von Amtssachverständigen verbessern (BKA): Es werden Rahmenbedingungen geschaffen, um Amtssachverständige zukünftig auch gebietskörperschaftsübergreifend einsetzen zu können. Dies soll Verfahren beschleunigen.
- Leichtere Heranziehung von nichtamtlichen Sachverständigen (BKA): Nichtamtliche Sachverständige können künftig herangezogen werden, wenn Amtssachverständige nicht zur Verfügung stehen, wenn es die Besonderheit des Falles gebietet oder wenn eine wesentliche Beschleunigung des Verfahrens erwartet wird. Die Voraussetzungen im § 52 Abs. 2 AVG werden entsprechend zusammengefasst.
- AVG-Großverfahren modernisieren (BKA): Der Verfahrensturbo im AVG-Großverfahren wird rasch umgesetzt, um Genehmigungsverfahren effizienter und schneller abzuwickeln (Inkrafttreten 1.1.2026). Großverfahren werden einfacher strukturiert (z.B. Schluss des Ermittlungsverfahrens auch für Teilbereiche) und nachträgliche Vorbringen nicht mehr berücksichtigt. Entbürokratisierung erfolgt zudem durch digitale Ediktsveröffentlichung statt Einzelzustellungen bereits ab 50 Beteiligten (bisher ab 100).
- Beitragserklärung via Unternehmens-Service-Portal abgeben (BKA): Beitragserklärungen (z.B. Tourismusförderungsbeiträge) werden am Unternehmens-Service-Portal gebündelt, um einen zentralen Überblick und automatisierte Abführung zu ermöglichen (One-Stop-Shop-Prinzip).
- Verstärkter Einsatz von Verwaltungsdaten bei der Statistik Austria (BKA): Bundeseinheitlich eingerichtete Register- und Verwaltungsdaten werden, sofern keine Bedenken entgegenstehen, dem Austrian Micro Data Center zur Verfügung gestellt, um den Datenaustausch und die Datenqualität ohne Mehrbelastung zu stärken.
- Einsatz alternativer Methoden zur Datengewinnung (BKA): Durch experimentelle Statistiken, modellbasierte Berechnungen (Register- und Verwaltungsdaten) sowie Web Scraping/Mobilfunk-Daten sollen Unternehmen und Bürger bei der Daten-Einmeldung entlastet werden, bei gleichbleibend hoher Datenqualität.
- Elektronische Meldeschiene weiter ausbauen (BKA): Die Statistik Austria baut digitale und webbasierte Reportinginstrumente flächendeckend aus, um Meldepflichten zu vereinfachen.
- Prüfung der in Anlage 2 des BundesstatistikG angeführten Prüfintervalle auf mögliche Vereinfachung (BKA): Die festgelegten Prüfintervalle werden evaluiert, um bürokratische Doppelgleisigkeiten mit anderen Berichtspflichten zu vermeiden.
- Ausbau des automatisierten Datenaustauschs zwischen Statistik Austria/AMDC und anderen Datenregistern (BKA): Es wird der weitere Ausbau des automatisierten Datenaustausches (z.B. mit dadeX) geprüft, um das Once-Only-Prinzip umzusetzen und Mehrfachmeldungen zu entlasten.
- Überarbeitung Datenerhebung durch die Statistik Austria (BKA): Prüfung der Prüfintervalle der Statistik Austria auf mögliche Verlängerungen bei gleichbleibender Datenqualität, um Synergieeffekte zu nutzen und die administrative Belastung zu reduzieren.
Ehem. Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMWKMS) – Berichte und Postmarkt
- Doppelter Berichte im Anti-Doping-Bundesgesetz abschaffen (BMWKMS): Der quartalsmäßig vorgesehene Bericht in § 11 Anti-Doping-Bundesgesetz wird abgeschafft, da der jährliche Tätigkeitsbericht ausreicht.
- Anpassungen im Postmarktgesetz (BMWKMS): Es wird der gesetzliche Rahmen für Pilotprojekte („Regulatory Sandboxes“) geprüft, um einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für die kontrollierte Erprobung digitaler und KI-basierter Produkte zu schaffen, bei gleichbleibender Versorgungsqualität.
- Erhebungsmodalitäten nach dem PostModG vereinfachen (BMWKMS): Es soll in Zusammenarbeit mit der Regulierungsbehörde geprüft werden, ob die viertel-, halb- und einjährlichen Meldepflichten im Zusammenhang mit der Post-ErhebungsVerordnung vereinheitlicht werden können.
- Vereinfachung der Berichtsintervalle des AMD-G (BMWKMS): Das Berichtsintervall der Schlichtungsstelle gegenüber der Regulierungsbehörde gemäß § 54f Abs. 3 letzter Satz AMD-G wird reduziert, während die Verfügbarkeit aktueller Informationen gewahrt bleibt.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) & Bundesministerium für Inneres (BMI)
- Bürokratie bei Zwischenbeglaubigung und Unterschriftenbeglaubigung abbauen (BMEIA/BMI): Überarbeitung des Apostillegesetzes und des Konsularbeglaubigungsgesetzes mit dem Ziel, den bürokratischen Aufwand für Apostillen bzw. Überbeglaubigungen zu reduzieren, z.B. durch Ausweitung der Möglichkeit zur Ausstellung von elektronischen Apostillen.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) – Konsularwesen
- Ausbau des „Digitalen Konsulats“ (BMEIA): Es ist die Prüfung des Ausbaus einer einheitlichen, sicheren und datenschutzkonformen digitalen Plattform zur effizienteren Erledigung konsularischer Tätigkeiten vorgesehen. Ziel ist die höchstmögliche Digitalisierung der Prozesse, um schnelle und effiziente Dienstleistungen zu gewährleisten (z.B. weitgehend digitale Beantragung des österreichischen Reisepasses an Botschaften).
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) – Arbeitsrecht, Gesundheit und Soziales
- Doppelprüfungen von Brandmeldern bei aufrechtem Wartungsvertrag einstellen (BMASGPK): Die jährliche zusätzliche Prüfung der Brandmeldeanlage entfällt bei einem laufenden Wartungsvertrag mit einem befugten, zertifizierten Fachunternehmen, sofern die Wartung normgerecht durchgeführt und dokumentiert wird (§ 13 AStV).
- Unbedenklichkeitserklärung der Gemeinde in §7 KJBG streichen (BMASGPK): Die in § 7 Abs. 2 Z 4 KJBG vorgesehene Unbedenklichkeitserklärung der Gemeinde wird gestrichen, da sie keinen Mehrwert bietet und zu unnötiger Bürokratie für Veranstalter führt.
- Vereinfachung des Vermerks von Ruhepausen nach dem AZG (BMASGPK): Die Möglichkeit, Ruhepausen in Mehrfahrerbetrieben handschriftlich auf dem Kontrollgerät-Ausdruck zu vermerken, soll um eine digitale Lösung zur Erfassung von Beginn und Ende der Ruhepausen ergänzt werden (§ 13c Absatz 5 AZG).
- Modernisierung und Vereinfachung des Arbeitnehmerschutzes (BMASGPK): Im Zuge der Modernisierung des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzrechts sollen weitere Entbürokratisierungsmöglichkeiten geprüft werden, insbesondere die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten und der vermehrte Einsatz digitaler Lösungen, ohne das Schutzniveau zu beeinträchtigen.
- Physische Auflagepflicht des Kollektivvertrags gemäß § 15 ArbVG streichen (BMASGPK): Die Pflicht zur physischen Auflage des Kollektivvertrags im Betrieb entfällt, wenn der Betrieb sicherstellt, dass dieser in elektronischer Form für alle Beschäftigten zugänglich ist.
- Digitalisierung der Publikationspflicht in §14/§16 ArbVG (BMASGPK): Der Prozess der Hinterlegung und Kundmachung von Kollektivverträgen wird modernisiert, um Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die Nachvollziehbarkeit von Änderungen zu verbessern.
- Bäderhygiene – zukunftsfit & praxisnah gestalten (BMASGPK): Die Fortentwicklung von Wissenschaft und Technik im Bereich Bäderhygiene und Erfahrungen aus der Vollzugspraxis sollen zur Optimierung organisatorischer Abläufe und zur Einsparung von Kosten und Entlastung von Betrieben und Behörden genutzt werden.
- Kleinbadeteiche Verordnung modernisieren (BMASGPK): Die Bestimmungen über Kleinbadeteiche sollen aus der BHygV 2012 herausgelöst und in einer eigenen Verordnung geregelt werden, um den Unterschieden zu Becken und Oberflächengewässern besser Rechnung zu tragen und technische Weiterentwicklungen zu berücksichtigen.
- Übermittlung von Unterlagen in Bewilligungsverfahren nach ASchG vereinfachen (BMASGPK): Die bisher vorgeschriebene dreifache Ausfertigung von Unterlagen im ASchG-Bewilligungsverfahren wird auf eine nur einfache Ausfertigung reduziert, wenn Unterlagen elektronisch eingebracht werden (§ 92 Abs. 3 ASchG).
- Ausnahmegenehmigungsverfahren für Baustellen im Arbeitnehmerschutz reduzieren (BMASGPK): Bestimmte Schutzmaßnahmen, die bisher ein behördliches Ausnahmegenehmigungsverfahren erforderten, werden direkt in die BauV aufgenommen, um den Verwaltungsaufwand im Baubereich zu reduzieren.
- Schnittstellen in der Sozialhilfe zwischen AMS und Sozialhilfebehörden verbessern (BMASGPK): Eine tägliche, automatisierte Datenübermittlung zwischen AMS und Sozialhilfebehörden wird eingeführt, um aktuelle Informationen sicherzustellen, Doppelprüfungen zu vermeiden, Entscheidungen zu beschleunigen und Verfahren für Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen.
- Monatlicher Bericht des Überleitungsausschusses über Zusammenführung der Gebietskrankenkasse (BMASGPK): Die Berichtspflicht des Überleitungsausschusses zur Zusammenführung der Gebietskrankenkassen wird aufgehoben, da die Zusammenführung bereits abgeschlossen ist.
- VKI-Finanzierungsgesetz – Aufhebung (BMASGPK): Von der fortbestehenden gesetzlichen jährlichen Berichtspflicht an den Nationalrat (trotz Wegfalls des jährlichen VKI-FinanzierungsG) soll im Sinne der Entbürokratisierung abgesehen werden.
- Verstärkte Digitalisierungsmaßnahmen für den WOHNSCHIRM (BMASGPK): Klientinnen und Klienten soll es ermöglicht werden, Beratungstermine online zu buchen, um die Zugänglichkeit und Effizienz zu verbessern und den Zugang zu Unterstützungsleistungen zu erleichtern.
Bundesministerium für Bildung (BMB) – Schulverwaltung und Bildung
- IT-Schulverwaltung modernisieren und Verwaltungsaufwand nachhaltig reduzieren (BMB): Die Weiterentwicklung digitaler Verwaltungssysteme an Schulen soll Arbeitsabläufe vereinfachen und Lehrkräfte sowie Schulleitungen von Routineaufgaben entlasten.
- Ressourcenmanagement und Personaleinsatz an Schulen flexibler und transparenter gestalten (BMB): Moderne Instrumente zur transparenten und flexiblen Steuerung der Personalressourcen durch die Bildungsdirektionen sollen die Eigenverantwortung der Schulen stärken und eine bedarfsgerechtere Verteilung ermöglichen.
- Förderdokumentation und Berichtsaufwand wirksam reduzieren (BMB): Der gezielte Abbau doppelter Dokumentationspflichten (insbesondere bei der Förderdokumentation) soll dem pädagogischen Personal mehr Zeit für die Arbeit mit den Schülern verschaffen.
- Testungen (zB MIKA-D) vereinfachen und entbürokratisieren (BMB): Durch Reduktion auf notwendige Testungen und technische Modernisierung der Abläufe wird der Prüfungsaufwand für Lehrpersonen und Schüler verringert.
Bundesministerium für Finanzen (BMF) – Steuern, Abgaben und Förderungen
- Streichung der Meldeverpflichtung nach §56 Abs. 5 APAG (BMF): Die jährliche Meldepflicht über angestellte Wirtschaftsprüfer, die in Abschlussprüfungen tätig waren, entfällt, da künftig nur noch jene, die maßgeblich wirken, in das Register einzumelden sind.
- Effizienten Datenaustausch zwischen Gewerbebehörden und Abgabenbehörden sicherstellen (BMF): Es sollen gesetzliche Grundlagen für eine strukturierte Datenübermittlung zwischen der Finanzbehörde und dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) geschaffen werden, um eine Gesamtabfrage für Zwecke wie die risikoorientierte Prüfung zu ermöglichen und so Behördenverfahren zu beschleunigen.
- Anpassungen durch das CMDI-Paket (BMF): Aufgrund der Anpassungen durch das „CMDI-Paket“ (Art. 16 DGSD) entfällt der Anhang I der DGSD (Einlegerinformationsbogen), was eine Anpassung des § 37a BWG zur Folge hat und die Notwendigkeit einer handschriftlichen Empfangsbestätigung entfallen lässt (außerhalb des Internetbankings).
- Umfassende Gebührenreform umsetzen (BMF): Das österreichische Gebührenrecht soll durch Pauschalsätze budgetneutral vereinheitlicht, modernisiert und vereinfacht werden. Ziel ist ein transparentes, effizientes und bürgerfreundliches System.
- Schwellenwerte für die Erstellung vereinfachter Wirkungsorientierter Folgenabschätzungen (WFA) erhöhen (BMF, BKA): Die Schwellenwerte für vereinfachte WFAs werden von 20 Mio. € auf 50 Mio. € angehoben, sofern keine wesentlichen Auswirkungen in den Wirkungsdimensionen oder kein substanzieller Zusammenhang mit der Wirkungsorientierung im Budget zu erwarten sind.
- Meldegrenze für Meldungen gemäß § 109a EStG anheben (BMF): Die Meldegrenzen gemäß § 109a EStG werden angehoben, um den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren, unter Berücksichtigung des Ziels der Steuersicherung.
- Befugniserweiterung Genossenschaftsrevisionsverbände (BMF): Genossenschaftsrevisionsverbänden und Sparkassenprüfverbänden soll es grundsätzlich ermöglicht werden, Steuerkontrollsysteme für die begleitende Kontrolle zu begutachten (§ 153b Abs. 7 BAO). Es wird gleichzeitig sichergestellt, dass derselbe Prüfungsverband nicht Bilanzprüfung/Wirtschaftsprüfung und Gutachtenserstellung gleichzeitig übernimmt, um Interessenskollisionen auszuschließen.
- Standard Audit Files (SAF-T) zur digitalen und standardisierten Übermittlung von Rechnungswesendaten an die Finanzbehörden einführen (BMF): Durch die Einführung von SAF-T sollen Unternehmen Rechnungswesendaten digital und standardisiert übermitteln. Dadurch sollen Doppelgleisigkeiten beseitigt, die Effizienz von Prüfungen gesteigert und die Rechtssicherheit erhöht werden. Die Bundesregierung bekennt sich zu einer zeitnahen Implementierung in Österreich.
- Expertengruppe zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Digitalisierung der Arbeitnehmerveranlagung und der Lohnverrechnung (BMF, BMASGPK): Zwei Expertengruppen werden eingerichtet, um mögliche Vereinfachungen vertieft zu prüfen und Berichte Mitte 2026 einem politischen Lenkungsausschuss vorzulegen.
- Steuerrechtlichen Betriebsstätten-Begriff modernisieren (BMF): Die Bundesregierung bekennt sich zur Beachtung der OECD-Standards bei der Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen, insbesondere der Standards zur Auslegung des Home-Office-Begriffs, was zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung führt.
- EStG-Vorschreibung mit QR-Code ermöglichen (BMF): Die verwaltungstechnischen Voraussetzungen sollen geschaffen werden, um Informationen über Steuervorauszahlungen zur Einkommensteuer mit einem QR-Code zu versehen und so die Überweisung zu erleichtern.
- Digitalisierung und Vereinfachung des Abgabeverfahrens (BMF): Das gesamte Abgabeverfahren im Bereich der Gebühren und Verkehrssteuern (wie Grunderwerbsteuer, Versicherungssteuer, Glücksspielabgaben) soll grundlegend modernisiert und digitalisiert werden. Dies umfasst die Aktualisierung von Eingabemasken, neue Kommunikationstools und die Schaffung neuer Schnittstellen zu anderen Behörden.
- Weiterentwicklung der österreichischen Förderpolitik im Rahmen der Förder-Task Force (BMF): Es wird eine übergeordnete Bundesförderstrategie erarbeitet, um die Förderlandschaft des Bundes systematisch zu modernisieren, Effizienz und Transparenz zu steigern und Ausgaben zu senken. Eine Checkliste wird zur standardisierten Planung, Prüfung und Einvernehmensherstellung von Förderprogrammen entwickelt.
- One-Stop-Shop für Förderungen (Alle Förderressorts): Es wird ein bundesweiter digitaler One-Stop-Shop für die Vergabe und Abrechnung von Förderungen geschaffen, um die Verfahren zu vereinheitlichen.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) – Hochschulen und Forschung
- Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen vereinfachen (BMFWF): Universitäten und Hochschulen sollen außerhochschulisch erworbene Kompetenzen (z.B. aus Berufspraxis) einfacher anerkennen und anrechnen.
- Nostrifizierungsverfahren an Hochschulen vereinfachen und beschleunigen (BMFWF): Die Verfahren sollen unter Verwendung digitaler Technologien (z.B. nach dem Vorbild der GÖG-Datenbank) beschleunigt, vereinfacht und vereinheitlicht werden. Bei reglementierten Berufen soll der Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Effizienzsteigerung geprüft werden.
- Forschungs- und Technologieberichte inklusive des FoFinaG-Monitorings digitalisieren (BMFWF): Jährliche Berichte und das Monitoring sollen durch digitale Redaktionsprozesse und ein gemeinsames Dashboard modernisiert werden, um evidenzbasierte Entscheidungen mit aktuellen Daten zu ermöglichen.
- Umsetzung des Once-Only-Prinzips im FTI-Sektor (BMFWF): Das Once-Only-Prinzip soll durch Standards, Schnittstellen und Tools umgesetzt werden, um zu vermeiden, dass Forschungsinformationen mehrfach manuell erfasst werden müssen.
- Akkreditierungs-Herausforderungen für FHs (BMFWF): Für neue Studiengänge, die bereits in einem Fachbereich angeboten werden, sollen verkürzte, fokussierte Verfahren der AQ Austria etabliert werden.
Bundesministerium für Inneres (BMI) – Bürgerbeteiligung, Meldewesen und Polizei
- Volksbegehren modernisieren und vereinfachen (BMI): Volksbegehren sollen einfacher, niederschwelliger und barrierefrei eingebracht werden können. Der bisherige mehrstufige Prozess wird evaluiert. Die Kostenrefundierung soll an die digitale Einbringungsmöglichkeit angepasst werden.
- Digitale Abfrage von historischen Meldebestätigungen ermöglichen (BMI): Bürgerinnen und Bürger können zukünftig neben der aktuellen auch ihre historische Meldebestätigung direkt online über die ID Austria abrufen.
- Entfall der Ermächtigung durch die zuständige Behörde für die Verwendung von Speichelvortestgeräten/-streifen durch Organe der Bundespolizei (BMI): Polizeibedienstete dürfen Speichel-Vortestgeräte nach entsprechender Schulung verwenden, ohne dass zusätzlich eine besondere Ermächtigung erforderlich ist (analog zur Regelung beim Alkomaten).
- Vorlagepflichten von Urkunden reduzieren, sofern diese den Behörden bereits digital zur Verfügung stehen (BMI): Die Vorlagepflichten von Urkunden (z.B. Staatsbürgerschaftsurkunden) werden reduziert, wenn der Nachweis durch Einsicht in digital verfügbare öffentliche Register möglich ist. Passbehörden sollen künftig digitale Daten aus ZPR und ZSR nutzen können.
- Entfall der Vorlageverpflichtung eines Firmenbuchauszugs bei Antragstellung auf Aufenthaltsbewilligungen bei unternehmensintern transferierten Arbeitnehmern (ICT und mobile ICT) (BMI): Die Pflicht zur Vorlage eines Firmenbuchauszugs wird abgeschafft, indem das AMS künftig selbst kostenlos Einsicht in das elektronische Firmenbuch nimmt.
Ehem. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMIMI) – Mobilität und Verkehr
- Güterbeförderung vereinfachen: Abschaffung der Verpflichtung, eine beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde mitführen zu müssen und stattdessen Digitalisierung der Konzessionsurkunde (BMIMI): Die Mitführpflicht der beglaubigten Abschrift der Konzessionsurkunde für den gewerblichen Transport von Gütern entfällt (§ 6 Abs 2 GütbefG wird aufgehoben).
- Verlängerung der Pickerl-Intervalle (BMIMI): Die Prüfintervalle der wiederkehrenden Begutachtung („Pickerlüberprüfung“) werden von derzeit 3:2:1-Jahren auf 4:2:2:2:1-Jahren ausgeweitet, was eine erhebliche Entbürokratisierung für Autofahrerinnen und Autofahrer darstellt.
- Aufbewahrungspflicht für Pickerl-Gutachten verkürzen (BMIMI): Die in § 57a Abs. 4 KFG vorgesehene fünfjährige Aufbewahrungspflicht des Gutachtens wird überprüft und gekürzt.
- Aktualisierung der SeeschifffahrtsVO (BMIMI): Die Seeschifffahrts-Verordnung wird gesamtheitlich überarbeitet. Nicht mehr benötigte Regelungen, wie die Vorgabe, dass Dokumentationen „mit Tinte oder Kugelschreiber zu fertigen“ sind, entfallen.
- Bürokratische und rechtliche Hürden im Schienentransport abbauen (BMIMI): Bestehende nationale Regeln werden auf mögliche Vereinfachungen und Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht geprüft, um bürokratische Hürden abzubauen, ohne Sicherheitsstandards zu verringern.
- Novelle der Verordnung über genehmigungsfreie Bauvorhaben bei Seilbahnen (BMIMI): Die Verordnung über genehmigungsfreie Bauvorhaben wird angepasst.
