Musikverwerter AKM investiert in KI-Startup nowon, um KI-Musik in den Griff zu kriegen
Die rasante Verbreitung KI-generierter Inhalte hat bereits für einige Disruptionen in der Kreativbranche gesorgt – und jetzt wird auch auf Seite der Verwertungsgesellschaften, die Urheberrechte von Komponisten, Musiktextautoren und Musikverlegern treuhänderisch verwalten, mit KI aufgerüstet.
Denn die österreichische Verwertungsgesellschaft AKM beteiligt sich als strategischer Investor am Schweizer KI-Start-up nowon. Mit dieser Partnerschaft will die AKM die Digitalisierung der Musikrechteverwaltung vorantreiben und gleichzeitig die Tantiemenverteilung an Künstlerinnen und Künstler transparenter und effizienter gestalten. Das Investment ist mehr als eine finanzielle Beteiligung: Die AKM erhält einen Sitz im Verwaltungsrat und wirkt aktiv an der strategischen Ausrichtung des Unternehmens mit.
„nowon entwickelt KI-basierte Systeme zur Musikerkennung und zur Automatisierung von Setlists, Live Reporting und Rechteverwaltungsprozessen. Ein zunehmend wichtiger Teil der Arbeit ist dabei die Erkennung und Einordnung KI-generierter Musik, was für Verwertungsgesellschaften und Rechteinhaber neue technologische und regulatorische Fragen aufwirft“, so CEO Yanik Di Roma.
Schweizer Präzision trifft musikalische Innovation
nowon wurde 2017 von musikbegeisterten Unternehmern mit IT-Hintergrund in der Schweiz gegründet. Das Startup bringt über zehn Jahre Erfahrung in den Bereichen Audio Processing und Music Information Retrieval mit und hat sich auf Branchenlösungen für die Musikerkennung spezialisiert. Die Besonderheit: Die Technologie von nowon erzielt eigenen Angaben zufolge eine bis zu fünfmal höhere Erkennungsquote als herkömmliche Fingerprinting-Lösungen wie Shazam.
Die Schweizer Innovationsagentur Innosuisse hat nowon bereits zweimal gefördert, zuletzt im August 2025. In enger Zusammenarbeit mit führenden europäischen Forschungsinstitutionen entwickelt das Startup neue Technologien, die die Zukunft der Musikidentifikation aktiv mitgestalten sollen.
Automatisierung statt manueller Erfassung
Die Partnerschaft zwischen AKM und nowon verfolgt konkrete Ziele. Im Mittelpunkt steht die Automatisierung von Prozessen, die bislang manuell durchgeführt werden mussten. Musikalische Inhalte sollen künftig automatisch erkannt und verarbeitet werden, was Mitarbeitende entlastet, Fehlerquellen reduziert und die Bearbeitungsqualität sowie Geschwindigkeit erhöht.
Profitieren sollen Komponistinnen, Veranstaltende und AKM-Mitarbeitende von der automatischen Generierung von Setlists. Diese ersetzt zeitaufwändige manuelle Schritte und sorgt für mehr Transparenz und Komfort im täglichen Ablauf. Die Technologie kann dabei auch unter schwierigen Bedingungen eingesetzt werden, etwa in Clubs und Veranstaltungsorten mit hoher Geräuschkulisse.
KI-generierte Musik als Herausforderung der Zukunft
Ein besonders zukunftsweisendes Feld ist die Identifikation von KI-generierter Musik. Gemeinsam arbeiten AKM und nowon an Verfahren, um künstlich erzeugte Musik zuverlässig zu erkennen und gegebenenfalls Rückschlüsse auf die zugrunde liegenden Trainingsdaten zu ermöglichen. Langfristig soll dies die Grundlage schaffen, um auch für KI-generierte Musik neue Vergütungsmodelle zu entwickeln. Letztlich müssten dann Anbieter bzw. von KI-Musik dafür zahlen, wenn erkannt wird, dass Originalmaterial für die Generierung neuer Musik verwendet wurde.
Die Technologie von nowon kann dabei in verschiedenen Szenarien eingesetzt werden: vom Event-Monitoring in Clubs und Venues über die Erkennung von Hintergrundmusik bis hin zu kurzen Musikeinspielungen, die oft in manuellen Meldungen übersehen werden, aber dennoch eine Vergütung erfordern.
Was macht die AKM eigentlich?
Die AKM (Autoren, Komponisten und Musikverleger registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung) ist die österreichische Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte an Musikwerken. Sie vertritt die Rechte von Komponistinnen und Komponisten, Textautorinnen und Textautoren sowie Musikverlagen in Österreich.
Die Hauptaufgabe der AKM besteht darin, die Aufführungs-, Sende- und Wiedergaberechte ihrer Mitglieder wahrzunehmen. Wenn Musik öffentlich gespielt wird, ob im Radio, bei Konzerten, in Geschäften oder auf Streaming-Plattformen, sorgt die AKM dafür, dass die Urheberinnen und Urheber dafür eine angemessene Vergütung erhalten. Sie sammelt diese Tantiemen ein und verteilt sie an die Berechtigten.
Durch den Einsatz moderner KI- und Musikerkennungstechnologien wie jener von nowon soll diese Rechteverwaltung fit fürs KI-Zeitalter werden.
