USA

Amazon und Twitch wegen KI-Training mit Nutzervideos verklagt

Der TwitchCon-Event wird auch dieses Jahr wieder stattfinden und tausende Gamer anziehen. © Twitch.tv
TwitchCon. © Twitch.tv

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Amazon und seine Streaming-Tochter Twitch sehen sich einer Sammelklage in den USA gegenüber. Eingebracht hat sie der US-Streamer Warren Pandiscia am vergangenen Donnerstag beim US-Bezirksgericht für den Northern District of California. Der Vorwurf: Der Konzern habe Millionen von Videos der Plattform als Trainingsmaterial für generative KI-Modelle verwendet, ohne dafür Lizenzen zu erwerben oder die Creator zu entschädigen.

In der 37-seitigen Klageschrift heißt es laut Kotaku, die Beklagten hätten die Streams und Videos genutzt, um sie „als riesigen Datensatz zu verwenden“, statt Lizenzen auszuhandeln oder um Erlaubnis zu fragen. Pandiscia führt an, dass die Systeme von Amazon so konstruiert seien, dass eine Zustimmung aller beteiligten Personen an einer Übertragung technisch gar nicht eingeholt werden könne. Gemeint sind damit auch Gäste, Zuseher:innen im Chat und andere Personen, die in Streams vorkommen, ohne selbst Kanalinhaber:innen zu sein.

Streams, Clips, Chats und Kanalbilder

Ausgelöst wurde der Konflikt durch eine Änderung, die Twitch Mitte August in Kraft gesetzt hat. Seither können die Inhalte der Plattform für das Training generativer Modelle von Amazon herangezogen werden. Laut den FAQ von Twitch fallen darunter Live-Streams, aufgezeichnete Broadcasts (VODs), Clips und Highlights, die Stream-Chats sowie Bilder und Texte der Kanäle. Als mögliche Anwendungsfälle nennt das Unternehmen unter anderem verbesserte Speech-to-Text-Modelle und bessere Untertitel, die auch in anderen Amazon-Diensten zum Einsatz kommen könnten. Amazon arbeitet an generativen Modellen für Text, Audio, Bild und Video.

Die Nutzung ist als Opt-out ausgestaltet. Alle Kanäle sind also automatisch dabei, solange die Betreiber:innen die Einstellung „Training für generative KI“ in den Sicherheits- und Datenschutzeinstellungen nicht selbst deaktivieren. Wer das tut, schützt damit ausschließlich den eigenen Kanal: Erscheint eine Person in einem Stream, dessen Inhaber:in die Funktion aktiviert lässt, greift der eigene Widerspruch nicht.

Für zusätzliche Diskussionen sorgte eine Aussage von Twitch-Produktchef Mike Minton. In einem offiziellen Patch-Notes-Livestream begründete er die Entscheidung gegen ein Opt-in mit der Erwartung, dass ohnehin niemand aktiv zustimmen würde. Das Zitat „if it was opt-in, nobody would opt in“ zirkulierte anschließend breit in der Streaming-Community und taucht in mehreren Berichten über die Klage auf.

Auch Material aus der Zeit vor der Umstellung

Ein zentraler Punkt der Klage betrifft den Zeitraum. Pandiscia argumentiert, Twitch habe Videomaterial bis zurück ins Jahr 2024 ausgewertet, also aus einer Phase, in der es die Opt-out-Möglichkeit noch gar nicht gab. Damit stellt sich die Frage, ob die nachträglich eingeführte Einstellung eine Nutzung legitimieren kann, die davor stattgefunden hat.

Rechtlich stützt sich die Klage laut Courthouse News auf Vertragsbruch, konkludenten Vertragsbruch, ungerechtfertigte Bereicherung und unlautere Geschäftspraktiken. Gefordert werden Schadenersatz, Rückerstattung, die Herausgabe der erzielten Gewinne sowie eine einstweilige Verfügung, die die Entfernung des Materials aus den Trainingsdatensätzen umfassen soll. Die Klasse soll all jene Streamer:innen umfassen, deren Inhalte ohne Zustimmung ins KI-Training geflossen sind. Amazon und Twitch haben sich zu den Vorwürfen bislang öffentlich nicht geäußert.

Teil einer größeren Klagewelle

Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl an Verfahren rund um Trainingsdaten ein. Ein YouTuber ging bereits gegen Nvidia vor, weil seine Inhalte für KI-Trainings verwendet worden sein sollen. Anthropic einigte sich in einem Verfahren rund um Bücher auf eine Zahlung von 1,5 Milliarden Dollar, während Meta eine Copyright-Klage wegen Büchern für KI-Training gewann. Wie US-Gerichte die Fair-Use-Frage im Zusammenhang mit KI-Training beurteilen, ist nach wie vor uneinheitlich.

Die Besonderheit des Twitch-Falls liegt darin, dass hier eine Plattform Inhalte ihrer eigenen Community an den Mutterkonzern weiterreicht, der damit kommerzielle KI-Produkte entwickelt. Sollte das Gericht die Argumentation der Klage aufgreifen, hätte das Signalwirkung für alle Plattformen, die nutzergenerierte Inhalte über Voreinstellungen für das eigene KI-Training erschließen.

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