USA

Musikverlage verklagen Anthropic auf 3 Milliarden Dollar

Dario Amodei, Chief Executive Officer and Co-Founder, Anthropic. © World Economic Forum / Sandra Blaser
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Anthropic wirkt zwar immer ein wenig wie der brave kleine Bruder von OpenAI, hat sich aber ebenfalls rechtliche Probleme wegen mutmaßlichem Scraping von Daten im Netz eingehandelt. Nachdem bereits Reddit, eine Gruppe von Autoren (Bücher) und Universal Music (Songtexte) den Macher von Claude verklagten, rückt jetzt die nächste Welle an.

Eine Gruppe von Musikverlagen unter Führung von Concord Music Group, Universal Music Group und ABKCO hat eine neue Klage gegen das KI-Unternehmen Anthropic eingereicht. Die Verlage werfen dem Unternehmen vor, mehr als 20.000 urheberrechtlich geschützte Musikwerke illegal heruntergeladen zu haben, darunter Noten, Songtexte und musikalische Kompositionen. Die am Mittwoch vor einem kalifornischen Bundesgericht eingereichte Klage beziffert den möglichen Schadensersatz auf über drei Milliarden US-Dollar. Nach Angaben der Kläger handelt es sich damit um einen der größten Urheberrechtsprozesse außerhalb von Sammelklagen in der Geschichte der Vereinigten Staaten.

Die Verlage haben nach eigenen Angaben mehr als 700 spezifische Werke identifiziert, die Anthropic durch Piraterie erlangt hat. Dazu zählen die Texte und Noten von bekannten Songs wie „Wild Horses“ der Rolling Stones, „Sweet Caroline“ von Neil Diamond und „Bennie and the Jets“ von Elton John. Insgesamt erstreckt sich die Klage auf Rechtsverletzungen an über 20.000 Musikstücken. Die rechtliche Vertretung stammt vom selben Anwaltsteam, das bereits den Fall Bartz gegen Anthropic geführt hat, bei dem Autoren von Belletristik und Sachbüchern dem Unternehmen vorwarfen, ihre urheberrechtlich geschützten Werke zum Training von Produkten wie dem Chatbot Claude verwendet zu haben.

Richterliche Unterscheidung zwischen Training und Piraterie

Im Fall Bartz gegen Anthropic hat Richter William Alsup eine wichtige rechtliche Unterscheidung getroffen. Er entschied, dass das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten grundsätzlich legal sein kann. Allerdings stellte er fest, dass der illegale Erwerb dieser Inhalte durch Piraterie nicht zulässig ist. Der Fall endete mit einem Vergleich über 1,5 Milliarden US-Dollar, wobei betroffene Autoren etwa 3.000 US-Dollar pro Werk für rund 500.000 urheberrechtlich geschützte Werke erhielten. Für ein Unternehmen mit einer Bewertung von 183 Milliarden US-Dollar stellt diese Summe keine existenzielle Bedrohung dar.

Ursprünglich hatten die Musikverlage bereits 2023 eine Klage gegen Anthropic eingereicht, die etwa 500 urheberrechtlich geschützte Werke betraf. Im Rahmen des Beweisaufnahmeverfahrens im Bartz-Fall entdeckten die Verlage jedoch, dass Anthropic Tausende weitere Werke illegal heruntergeladen hatte. Die Verlage versuchten, ihre ursprüngliche Klage zu erweitern, doch das Gericht lehnte diesen Antrag im Oktober ab mit der Begründung, sie hätten die Piraterie-Vorwürfe nicht früher untersucht. Dies führte zur Einreichung der neuen separaten Klage, die nun auch Anthropic-CEO Dario Amodei und Mitgründer Benjamin Mann als Beklagte benennt.

Systematische Piraterie-Vorwürfe gegen KI-Unternehmen

Die Kläger argumentieren in der neuen Klage, dass die raubkopierten Bücher aus dem Bartz-Fall die urheberrechtlich geschützten Noten und Texte von mindestens 714 Musikwerken der Verlage enthielten. Die Verlage werfen Anthropic vor, trotz der öffentlichen Selbstdarstellung als KI-Sicherheits- und Forschungsunternehmen ein Geschäftsmodell im Wert von mehreren Milliarden Dollar auf Piraterie aufgebaut zu haben. Anthropic hat die Vorwürfe zurückgewiesen, wobei das Unternehmen bislang keine Stellungnahme zur neuen Klage abgegeben hat. Richter Alsup hatte im Bartz-Fall festgestellt, dass die Fair-Use-Doktrin Anthropic möglicherweise vor Ansprüchen im Zusammenhang mit dem KI-Training schützt, das Unternehmen aber für das illegale Kopieren der Bücher der Autoren mit bis zu einer Billion US-Dollar hätte haftbar gemacht werden können.

Der Fall reiht sich ein in eine Welle von Klagen, mit denen Urheberrechtsinhaber gegen Technologieunternehmen vorgehen. Autoren, Musiklabels und bildende Künstler werfen den Unternehmen vor, ihre Werke ohne Genehmigung für das Training von KI-Systemen zu verwenden. Viele der beklagten Unternehmen argumentieren, dass das Training durch die Fair-Use-Doktrin geschützt sei. Die neue Klage der Musikverlage konzentriert sich jedoch auf die Methode des Erwerbs der Trainingsdaten und nicht auf deren Verwendung selbst, was nach der Rechtsprechung von Richter Alsup einen entscheidenden Unterschied darstellt.

Entscheidendes Jahr für Anthropic

Das Unternehmen soll für 2026 einen riesigen IPO planen. Aktuell werden Berichten zufolge in einer Finanzierungsrunde weitere 20 Milliarden Dollar aufgenommen, die die Unternehmensbewertung Richtung 350 Milliarden Dollar heben könnte. In solchen Phasen sind Klagen natürlich besonders unangenehm. Abzuwarten bleibt, wie Anthropic damit umgehen wird.

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