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Finanzamt bekommt ab 2026 Krypto-Daten: „Entdeckungsrisiko steigt dramatisch“

Bitpanda Fusion. © Bitpanda
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Die Steuerbehörden weltweit und damit auch in Österreich, Deutschland und der Schweiz ziehen ihre Schlingen enger: Denn mit dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) auf OECD-Ebene und der neuen EU-Richtlinie DAC8 wird der internationale Austausch von Informationen über Krypto-Assets und was ihre Besitzer damit tun, massiv ausgeweitet. Die Ziele sind klar: Es geht in der EU wie international darum, gegen Steuerhinterziehung mit Hilfe von Kryptowährungen verstärkt vorzugehen.

Das bedeutet auch, dass Krypto-Plattformen wie Bitpanda, Coinbase, Kraken und Co. ab dem Steuerjahr 2026 dem Finanzamt Daten zu Transaktionen und Beständen ihrer User wegen CARF und DAC8 melden müssen. Und das sorgt naturgemäß für viele Unsicherheiten bei all jenen, die Krypto-Assets halten. Die EY-Experten Christian Massoner und Christoph Finsterer beantworten hier die drängendsten Fragen zu CARF und DAC8.

Wie hoch ist das reale Entdeckungsrisiko für bisher nicht deklarierte Krypto-Einkünfte?

Das ist aus heutiger Sicht schwer zu sagen, aber das Entdeckungsrisiko wird mit DAC8 dramatisch ansteigen. Wenn das Finanzamt in Zukunft Meldungen über hohe Bestände bekommt und in der Vergangenheit keine Einkünfte versteuert wurden, wäre es sehr naheliegend, dass das Finanzamt auch die Vergangenheit beleuchtet. Es können auch unangenehme Fragen von Finanzdienstleistern zur steuerlichen Vergangenheit gestellt werden.

Welche Konsequenzen drohen konkret in Österreich?

Es ist davon auszugehen, dass die gemeldeten Daten vom Finanzamt systematisch ausgewertet werden und eine Abstimmung mit den eingereichten Steuererklärungen erfolgt. Darauf werden auch Nachfragen zum Beginn des Investments in Kryptowährungen gestellt werden. Stellt sich heraus, dass in der Vergangenheit unversteuerte Einkünfte erzielt wurden, droht ein Strafverfahren und im Fall einer Verurteilung empfindliche finanzielle und persönliche Folgen. Übersteigt der verkürzte Steuerbetrag 150.000 Euro, ist bei gegebenem Vorsatz das ordentliche Strafgericht und die Staatsanwaltschaft zuständig.

Wann ist eine strafbefreiende Selbstanzeige sinnvoll und wann nicht mehr?

Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist grundsätzlich möglich und sinnvoll. Dabei sind jedoch einige wichtige Anforderungen zu beachten. Besonders wichtig ist, dass die Selbstanzeige rechtzeitig (vor der Tatentdeckung durch das Finanzamt) erfolgt und sämtliche Formerfordernisse präzise eingehalten werden. Außerdem muss die Steuer dann auch rechtzeitig und möglicherweise auch kurzfristig bezahlt werden. Eine Beratung durch eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater ist dringend zu empfehlen.

Welche Parallelen lassen sich zu früheren Selbstanzeigen-Wellen ziehen?

Es gibt in der Vergangenheit einige vergleichbare Entwicklungen, in denen der Finanz kurzfristig und für viele Steuerpflichtige überraschend Daten zu bisher unversteuertem Einkommen erlangt hat. Beispiele sind diverse „Whistleblower“ bzw Leaks (Daten-DVDs, Panama Papers, etc) sowie der Abschluss von Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein. Die Learnings aus diesen Entwicklungen: Erstens verfolgt die Finanz Steuerhinterziehung konsequent. Zweitens sind wie bereits erwähnt Anforderungen an die Selbstanzeige (Rechtzeitigkeit) penibel zu erfüllen.

Wie können Anleger Verluste in volatilen Marktphasen steuerlich optimal nutzen?

Ein Steuertipp zum Jahresende, sowohl für traditionelle Anlagen wie Aktien als auch Krypto-Assets für Anleger, die unterjährig positive Einkünfte erzielt haben, die dem Abzug von Kapitalertragsteuer unterliegen: Ist zum Jahresende der Wert von anderen Assets niedriger als die Anschaffungskosten, können diese Assets mit Verlust verkauft werden. Dies führt zu einer Gutschrift der Kapitalertragsteuer, die unterjährig bereits abgezogen wurde. Die verkauften Assets können im Anschluss wieder zum aktuellen Marktwert angeschafft werden.

Solange der Anleger einem kurzfristigen Kurs- und Wiederbeschaffungsrisiko ausgesetzt ist, wird dies von der Finanz anerkannt. Wenn man im laufenden Jahr in Summe Verluste erzielt hat, drohen Verluste zum Jahresende unterzugehen. Bei wesentlichen Beträgen zahlt sich die Beratung durch eine Steuerberaterin bzw einen Steuerberater vor Jahresende aus. Oftmals können noch gezielt (steuerfreie) Gewinne erzielt werden oder Maßnahmen getroffen werden, um die Verluste später verwertbar zu machen.

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