EmpCo

Greenwashing-Verbot: Streit um die Schonfrist

Packaging for milk, yogurt, water and detergent covered with dripping green paint as a symbol of greenwashing
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Ab Sonntag wird es für „grüne“ Werbeversprechen ohne Beleg in der EU eng, doch Deutschland und Österreich haben ihren Unternehmen noch rasch eine Atempause verschafft. Und genau die sorgt jetzt für Ärger.

Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo, gilt ab diesem Wochenende in allen Mitgliedstaaten. Sie soll Konsument:innen vor Greenwashing schützen, also vor Produkten, die umweltfreundlicher dargestellt werden, als sie tatsächlich sind. Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ sind künftig nur noch erlaubt, wenn Unternehmen sie konkret belegen können. Wer Klimaneutralität allein über den Zukauf von CO₂-Zertifikaten begründet, darf damit nicht mehr werben. Trending Topics hat die neuen EmpCo-Regeln bereits im Detail beschrieben.

Unternehmen überkleben Verpackungen

Wie groß der Anpassungsdruck ist, zeigt sich bereits im Supermarktregal. Ritter Sport etwa überklebt Nachhaltigkeitsaussagen auf seinen Schokoladetafeln mit Stickern. Die Weininitiative „Zukunftsweine“ hat Restbestände ihres Weins mit dem Namen „Klimaretter“ unter dem Slogan „Grad’ noch legal“ zum Sonderpreis abverkauft: sechs Flaschen für 30 Euro inklusive Versand.

Wirtschaftsverbände laufen laut Handelsblatt seit Monaten Sturm gegen die Umsetzung. Ihr Argument: Unternehmen seien damit überfordert, Websites, Produktverpackungen und sogar Social-Media-Beiträge bis weit in die Vergangenheit zu prüfen und anzupassen. Im schlimmsten Fall müssten Produkte wegen beanstandeter Aussagen auf der Verpackung vernichtet werden.

Deutschland entschärft Abmahnungen

Die deutsche Bundesregierung hat auf diese Kritik überraschend reagiert. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Abmahnungen wegen EmpCo-Verstößen stehen demnach für die kommenden zwei Jahre unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das verschafft Unternehmen zusätzliche Zeit, klärt aber laut Handelsblatt nicht alle Rechtsfragen. Ob die Regelung einer Prüfung durch die EU standhält, ist offen.

Österreich: drei Jahre für Ware im Regal

Auch Österreich hat bei der Umsetzung eine Übergangsregel eingebaut. Bereits produzierte Waren dürfen demnach noch bis zu drei Jahre lang mit ihren bisherigen Umweltaussagen im Handel verkauft werden. Genau daran entzündet sich nun Widerstand: Greenpeace Österreich und die Umweltrechtsorganisation ÖKOBÜRO haben Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die österreichische Umsetzung eingelegt.

Die Organisationen stützen sich auf ein Rechtsgutachten des Europarechtsexperten Franz Leidenmühler, das Greenpeace in Auftrag gegeben hat. Es kommt zu dem Schluss, dass die dreijährige Übergangsfrist in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen und damit europarechtswidrig sei. Aus Sicht von Greenpeace benachteiligt die Regel zudem jene Unternehmen, die sich bereits an die neuen Vorgaben halten.

„Die EmpCo-Richtlinie ist ein Meilenstein im Kampf gegen Greenwashing“, sagt Ursula Bittner, Wirtschaftsexpertin bei Greenpeace Österreich. Dass Produkte mit täuschenden Öko-Versprechen noch bis zu drei Jahre in den Regalen liegen dürften, sei allerdings „ein Schlag ins Gesicht für alle Konsumentinnen und Konsumenten“. Greenpeace fordert von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP), das Gesetz nachzuschärfen und die Übergangsfrist zu streichen. Zudem kündigt die Organisation an, Produkte im Handel zu beobachten und bei Bedarf rechtliche Schritte einzuleiten.

Zwischen Praxistauglichkeit und Verbraucherschutz

Damit stehen sich zwei Positionen gegenüber. Die Wirtschaft verweist auf den enormen Aufwand, bestehende Verpackungen, Lagerbestände und Kommunikation innerhalb kurzer Zeit umzustellen, und sieht in den nationalen Übergangsregeln eine pragmatische Lösung. Umweltorganisationen sehen darin eine Aufweichung des EU-Rechts, die Konsument:innen weiter im Unklaren lässt.

Wie die Sache ausgeht, liegt nun bei der EU-Kommission. Sie muss prüfen, ob die nationalen Sonderwege mit der Richtlinie vereinbar sind. Bis dahin bewegen sich Unternehmen in beiden Ländern in einer rechtlichen Grauzone: Sie haben mehr Zeit, aber keine Garantie, dass diese Zeit am Ende auch Bestand hat.

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