Google soll 465 Millionen Euro Schadenersatz an Presivergleich Idealo zahlen

Das Landgericht Berlin II hat Google zu einer Schadenersatzzahlung von 465 Millionen Euro verurteilt. Der Preisvergleicher Idealo hatte dem Tech-Konzern jahrelange wettbewerbsrechtswidrige Behandlung vorgeworfen und mindestens 3,3 Milliarden Euro gefordert. Die Richter sprachen Idealo am Freitagmorgen 374.094.751,88 Euro Schadenersatz plus 91.126.641,82 Euro Zinsen zu – deutlich weniger als verlangt, aber immerhin ein Teilerfolg im seit 2019 laufenden Verfahren.
Das Verfahren war lange unterbrochen worden, bis der Europäische Gerichtshof über Googles Verhalten entschieden hatte. Im September 2024 fiel das Urteil: Google hat seine Marktmacht missbraucht und muss 2,4 Milliarden Euro Strafe zahlen. Dieses EU-Verfahren richtete sich gegen das grundsätzliche Verhalten des Konzerns, nicht gegen konkrete Schäden einzelner Unternehmen. Genau darum geht es jetzt in Berlin – um die direkten finanziellen Folgen für Wettbewerber.
„Faire Auswahl und Transparenz beim Online-Kauf“
Die Richter folgten in ihrem Urteil zwar den vorgetragenen Argumenten von Idealo, wichen aber bei der Schadenshöhenberechnung deutlich ab. Bei der Verhandlung am Donnerstag hatte sich bereits abgezeichnet, dass die Schadenshöhe aus Sicht der 16. Zivilkammer geringer ausfallen würde. Die Berufung zum Kammergericht wurde ausdrücklich zugelassen – die juristische Auseinandersetzung dürfte also weitergehen. In einem zweiten, ähnlich gelagerten Verfahren sprachen die Richter der Producto GmbH, Betreiber von Testberichte.de, 103,7 Millionen Euro zu (Aktenzeichen 16 O 275/24).
Idealo wirft Google vor, in der Produktsuche über Jahre hinweg eigene Angebote bevorzugt zu haben. Konkret geht es um Google Shopping, eine Produktsuche innerhalb von Google, in der Händler ihre Angebote bewerben können und die bei vielen Produktsuchen gut sichtbar über den normalen Ergebnissen erscheint. Idealo-Mitgründer Albrecht von Sonntag sagt: „Für die Nutzer geht es um faire Auswahl und Transparenz beim Online-Kauf.“ Er betont: „Google hat an seinem System nur Kleinigkeiten verändert, das Grundproblem besteht bis heute.“ Von Sonntag spricht von einem Verfahren, das zeigen soll, „ob der Rechtsstaat auch gegenüber globalen Konzernen funktioniert“. Am Ende gehe es auch um die Nutzer: „Sie sollen frei entscheiden können, wo sie einkaufen – nicht Google für sie.“
Google weist Vorwürfe zurück und verweist auf Änderungen
Ein Google-Sprecher weist die geltend gemachten Ansprüche entschieden zurück und kündigt an, den Standpunkt vor Gericht darzulegen. Der Konzern verweist auf Änderungen, die bereits 2017 nach einer Entscheidung der EU-Kommission umgesetzt wurden. Damals hatte Brüssel Google verpflichtet, anderen Preisvergleichsdiensten Zugang zu den Shopping-Ergebnissen zu ermöglichen. Laut Google nutzen inzwischen rund 1.550 Vergleichsseiten in Europa dieses System – zuvor seien es nur sieben gewesen.
Google sieht darin einen Beleg dafür, dass die Öffnung des Shopping-Bereichs funktioniert. Die EU-Kommission habe keinen weiteren Handlungsbedarf gesehen, so das Unternehmen. Mit der explizit zugelassenen Berufung dürfte die Behandlung der Selbstbevorzugung Googles bei den Preisvergleichsdiensten juristisch aber noch nicht abgeschlossen sein – sowohl Google als auch Idealo könnten den Fall vor das Kammergericht bringen.


























