KommAustria unterstützt EU-Verfahren gegen X wegen Grok-Deepfakes
Die österreichische Medienbehörde KommAustria stellt sich hinter die EU-Kommission in deren formalem Verfahren gegen die Plattform X. Wie wir berichtet haben, hat die EU eine Untersuchung eingeleitet, weil die KI-Anwendung Grok in den vergangenen Wochen sexualisierte Bilder von Frauen und Kindern verbreitet hatte. Die Kommission will auf Basis des Digital Services Act (DSA) gegen die Herstellung und Verbreitung rechtswidrigen Bildmaterials vorgehen und dokumentiert mögliche Sorgfaltsverstöße von X im Zusammenhang mit dem AI-Tool.
KommAustria informiert X über Rechtslage in Österreich
Laut einer Studie der Organisation AI Forensics sind 80 Prozent der Deepfake-Opfer Frauen. Der Chatbot und die App Grok haben diese Entwicklung befeuert. Nicht überwachte KI-Tools bergen erhebliche Gefahren, wie die Kommission betont. X kündigte an, entsprechende Features nur in jenen Gebieten zu deaktivieren, in denen derartige Inhalte verboten sind.
Die KommAustria wird die Plattform über die österreichische Rechtslage informieren. Die Abbildungen könnten laut der Medienbehörde gegen verschiedene Normen des österreichischen Rechts verstoßen. Als österreichische Koordinatorin für digitale Dienste nimmt die Behörde eine Schlüsselrolle bei der Durchsetzung des DSA ein und unterstützt gezielt Opfer von sexualisierten Deepfakes.
Grok-Skandal: EU prüft Musks xAI wegen sexualisierten Deepfakes
Betroffene sollen Beschwerden einreichen
Betroffene sollen bei der KommAustria Fälle in einem ersten Schritt direkt bei X unter der Meldemöglichkeit „illegale Inhalte“ melden. Detaillierte Informationen zur Meldung illegaler Inhalte auf Plattformen finden sich hier.
Zusätzlich fordert die Behörde Betroffene auf, entsprechende Fälle über das Beschwerdeportal der KommAustria einzureichen. Diese Beschwerden werden direkt an die Europäische Kommission weitergeleitet und dienen als Grundlage für die Beurteilung von Rechtsverletzungen im am Montag eröffneten Verfahren. Beschwerden leisten laut der Behörde einen wesentlichen Beitrag zur wirksamen Durchsetzung des DSA. Sie stellen eine zentrale Informationsquelle für die Beurteilung der Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen durch Online-Plattformen dar.

