Österreich verlängert Phantom-Shares-Regelung bis Ende 2026
Der Finanzausschuss des Nationalrats hat heute die Verlängerung der Übergangsregelung für virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen (Phantom Shares) beschlossen. Startups können bestehende Phantom Shares damit bis Ende 2026 steuerneutral in echte Mitarbeiterbeteiligungen umwandeln. Die Maßnahme gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2026 und wird morgen im Nationalrat final beschlossen. Entscheidend: Bei der Umstellung fällt keine sofortige Besteuerung an – die steuerliche Behandlung erfolgt erst später, wenn tatsächlich ein Erlös realisiert wird.
Staatssekretärin für Startups Elisabeth Zehetner ordnet die Entscheidung ein: „Diese Verlängerung ist ein klares Signal: Österreich setzt seinen Reformkurs für Startups fort. Wer mit Einsatz, Ideen und Know-how täglich zum Erfolg eines Unternehmens beiträgt, soll auch daran teilhaben können.“ Die Verlängerung setze einen konkreten Punkt der Industriestrategie Österreich 2035 um. Zehetner betont: „Gerade Startups leben von engagierten Schlüsselkräften und haben ein großes Interesse daran, diese langfristig an Bord zu halten. Mitarbeiterbeteiligungsmodelle sind dafür ein starkes Instrument.“
Steuerneutrale Umwandlung
Startups nutzen virtuelle Beteiligungsmodelle häufig, weil sie einfach umzusetzen sind und keine klassischen Unternehmensanteile erfordern. Die Umstellung auf echte Beteiligungen braucht jedoch Zeit – organisatorisch, vertraglich und in der Abwicklung. Die Verlängerung soll dafür sorgen, dass Umstellungen nicht durch eine sofortige Steuerlast blockiert werden.
Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter hält 1 Prozent am wirtschaftlichen Erfolg über Phantom Shares. Bei der Umstellung auf echte Anteile oder Unternehmenswert-Anteile ohne Stimmrechte greift die Steuerneutralität – keine sofortige Bewertung, keine unmittelbare Steuerzahlung. Die Besteuerung erfolgt erst beim tatsächlichen Exit oder Verkauf.
FlexCo und bestehende Rahmenbedingungen
Seit Jänner 2024 existiert in Österreich eine steuerliche Erleichterung für virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen. Unternehmen können Mitarbeiter:innen kostenlos Anteile geben, ohne dass sofort Steuern anfallen. Voraussetzungen:
- Maximal 100 Beschäftigte
- Höchstens 40 Millionen Euro Umsatz
- Beteiligung innerhalb von zehn Jahren nach Gründung
- Mitarbeitende hielten zuvor weniger als zehn Prozent
Parallel dazu hat die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) seit 1. Jänner 2024 neue Möglichkeiten geschaffen. Die FlexCo ermöglicht flexible Regelungen bei Stimmrechten, Anteilsübertragung und Mitarbeiterbeteiligungen. Mitarbeitende können Unternehmenswert-Anteile erhalten – wirtschaftliche Beteiligung am Gewinn oder Verkaufserlös, aber ohne Stimmrechte. Aktuell sind bereits 1.535 Flexible Kapitalgesellschaften im österreichischen Firmenbuch eingetragen.
Die KMU Forschung Austria wurde bereits mit einer Studie zur Mitarbeiterbeteiligung beauftragt. Die Studie bewertet die seit 2024 eingeführten Verbesserungen sowohl steuerlich als auch gesellschaftsrechtlich. Hintergrund: Viele Startups und junge KMU verfügen nur über begrenzte liquide Mittel, daher gewinnen Beteiligungsmodelle als Alternative zu hohen Gehaltskosten an Bedeutung. Die Studie soll aufzeigen, wo die neuen Regeln gut funktionieren und wo es noch Anpassungen braucht, um international weiter aufzuschließen.
So wandeln Startups Phantom Shares in echte Mitarbeiterbeteiligungen auch 2026 um