Wohnwagon muss mit 5,7 Millionen Euro Schulden saniert werden

Das österreichische Scale-up Wohnwagon, das seit 2013 Holzmodulhäuser herstellt und vertreibt, hat beim Landesgericht Wiener Neustadt einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung gestellt. Dies gab der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) bekannt.
Nach Angaben des Unternehmens belaufen sich die Verbindlichkeiten auf rund 5,7 Millionen Euro. Betroffen sind etwa 228 Gläubiger. Die 44 Mitarbeiter der WW Wohnwagon GmbH warten seit dem 30. November 2025 auf ihre Gehälter. An Wohnwagon sind unter anderem die Raiffeisen KMU Invest AG und Epoona über die gemeinsame WWEK Beteiligungs GmbH beteiligt, diese sind erst Ende 2024 als Investoren bei Wohnwagon eingestiegne. Außerdem sind die KIC InnoEnergy sowie Conda im Cap Table zu entdecken.
Ursachen der Insolvenz
Wohnwagon hat über die Jahre die Produktpalette von von Tiny Houses auf modulare Massivholzhäuser bis 500 Quadratmeter ordentlich ausgeweitet. Ziel war, mit Holzhäusern aus Naturmaterialien die Energie- sowie Wartungskosten gering zu halten und so mit geringem CO2-Fußabdruck auf Klimaziele einzuzahlen.
Das Unternehmen hatte bis 2024 nach eigenen Angaben ein solides Wachstum und stabile Finanzen vorzuweisen. Im Geschäftsjahr 2024/2025 kam es jedoch zu deutlichen Umsatz- und Ergebnisrückgängen. Als Gründe werden die allgemeine Immobilien- und Baukrise, Gewährleistungsverpflichtungen sowie notwendige Produktanpassungen genannt.
Eine im September 2025 erstellte Fortbestehensprognose sah zunächst noch grundsätzlich positive Aussichten. Im vierten Quartal 2025 trat jedoch ein plötzlicher und nach Unternehmensangaben unvorhersehbarer Auftragsrückgang ein. Gespräche über frisches Kapital konnten die Situation nicht stabilisieren. Die Kosten für eine notwendige Restrukturierung überstiegen schließlich die vorhandene Liquidität, sodass keine positive Fortbestehensprognose mehr erstellt werden konnte.
Geplante Sanierung
Das Unternehmen soll fortgeführt werden. Den Insolvenzgläubigern wird im Rahmen eines Sanierungsplans eine Quote von 30 Prozent angeboten, zahlbar innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Plans. Dieser Vorschlag entspricht den gesetzlichen Mindesterfordernissen.





























