22 statt 9 Monate: Genehmigungsverfahren bremsen erneuerbare Energie

Es ist nicht nur die Bürokratie die bremst, sondern auch ganz grundlegende Dinge wie Personalmangel oder unvollständige Projektunterlagen: Eine aktuelle Untersuchung des KONTEXT Institut für Klimafragen analysiert die Engpässe bei Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieprojekte in Österreich. Die Studie zeigt auf, dass nicht primär Mitspracherechte, sondern strukturelle Probleme die Verfahrensdauer verlängern und den Ausbau erneuerbarer Energien verzögern.
Während das geltende Recht maximale Verfahrensdauern von sechs bis neun Monaten im Energiebereich vorsieht, dauern Umweltverträglichkeitsprüfungen in der Praxis durchschnittlich über 22 Monate. Diese erhebliche Diskrepanz zwischen gesetzlichen Vorgaben und Realität stellt ein wesentliches Hindernis für den geplanten Ausbau erneuerbarer Energien dar.
Ursachen der Verfahrensverzögerungen
Die Studie identifiziert mehrere Faktoren, die zu den verlängerten Verfahrensdauern führen. Diese sind nach den Erkenntnissen der Forscher selten einer einzelnen Akteursgruppe zuzuordnen, sondern resultieren aus systemischen Problemen im gesamten Genehmigungsprozess.
Hauptursachen der Verzögerungen:
- Unvollständige oder mangelhafte Projektunterlagen der Antragsteller
- Personalmangel in den zuständigen Landesbehörden
- Fehlende Koordination zwischen den Bundesländern
- Mangel an verfügbaren Flächen für Energieprojekte
- Unzureichende öffentliche Akzeptanz der Projekte
- Ressourcenknappheit bei Amtssachverständigen und Verfahrensleitern
Projekteinreichung als zeitaufwändigster Verfahrensabschnitt
Die Analyse zeigt, dass die Phase der Projekteinreichung durch die Antragsteller durchschnittlich die Hälfte der gesamten Verfahrensdauer beansprucht. Dies deutet auf erhebliche Verbesserungspotentiale bei der Vorbereitung und Qualität der eingereichten Unterlagen hin.
Das KONTEXT Institut schlägt verschiedene Maßnahmen vor, um die identifizierten strukturellen Probleme zu beheben. Dazu gehören verbesserte Projektplanung, Aufstockung des behördlichen Personals und verstärkte Bürgerbeteiligung zur Steigerung der Akzeptanz.
Das in Vorbereitung befindliche Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) wird von den Studienautoren als wichtiges Instrument zur Verfahrensbeschleunigung bewertet. Die Wirksamkeit hänge jedoch von der konkreten Ausgestaltung ab, insbesondere bei der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten und der Einführung strategischer Umweltprüfungen.