EU-Entwaldungsgesetz wird nach hinten verschoben

Das EU-Parlament hat am Mittwoch grünes Licht für die Vereinfachung des EU-Entwaldungsgesetzes gegeben. Mit 402 Ja-Stimmen, 250 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen setzten die Abgeordneten durch, dass Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung der 2023 verabschiedeten Verordnung erhalten. Das Gesetz soll verhindern, dass in der EU verkaufte Produkte von entwaldeten Flächen stammen. Die Abstimmung folgt auf einen Vorschlag der Kommission, den das Parlament im Eilverfahren behandelt hat.
Konkret bedeutet die Entscheidung: Große Marktteilnehmer und Händler müssen die Verpflichtungen nun ab dem 30. Dezember 2026 einhalten – ein Jahr später als ursprünglich geplant. Für Kleinst- und kleine Unternehmen gilt eine noch längere Frist bis zum 30. Juni 2027. Die zusätzliche Zeit soll einen reibungslosen Übergang ermöglichen und die Stärkung des IT-Systems sicherstellen, das Unternehmen für elektronische Sorgfaltserklärungen nutzen.
Weniger Bürokratie für kleine Primärerzeuger
Die Abgeordneten haben die Sorgfaltspflichten deutlich entschlackt. Die Verantwortung für die Sorgfaltserklärung liegt künftig bei jenen Unternehmen, die ein Produkt erstmals auf den EU-Markt bringen – nicht bei allen nachfolgenden Händlern in der Vertriebskette. Besonders kleine und Kleinst-Primärerzeuger sollen profitieren: Sie müssen nur noch eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben. Das Parlament fordert zudem eine Überprüfung der Vereinfachungsmaßnahmen bis zum 30. April 2026, um Auswirkungen und Verwaltungslast zu bewerten.
Produkte, die mit Entwaldung in Verbindung stehen
Das nun vereinfachte Gesetz zielt auf Produkte ab, die mit Entwaldung in Verbindung stehen: Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Kautschuk, Holzkohle, Druckpapier und Rinderprodukte. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 rund 420 Millionen Hektar Wald verloren gegangen sind – eine Fläche größer als die gesamte EU. Der EU-Verbrauch verursacht etwa 10 Prozent der globalen Entwaldung, wobei Palmöl und Soja mehr als zwei Drittel davon ausmachen.
Parlament und Rat müssen sich nun auf die endgültige Fassung einigen. Die Verhandlungen zwischen den Institutionen starten unmittelbar. Entscheidend ist das Timing: Das Gesetz muss vor Ende 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, damit der einjährige Aufschub wirksam wird. Die ursprüngliche Verordnung hatte das Parlament am 19. April 2023 verabschiedet, um Klimawandel und Verlust der biologischen Vielfalt zu bekämpfen.
Die Vereinfachung zeigt, wie die EU zwischen Umweltschutz-Ambitionen und wirtschaftlicher Machbarkeit navigiert. Während Umweltverbände vor einer Verwässerung warnen, argumentieren Wirtschaftsvertreter mit Umsetzungsproblemen. Laut ÖVP sei der ursprüngliche Plan, jede Holzlieferung und jeden Baumstamm mit eigenen Referenznummern zu erfassen, vom Tisch. „Dieser Irrsinn hätte Millionen Waldbesitzer in Europa an die Grenze des Leistbaren gebracht“, so der EU-Abgeordnete Alexander Bernhuber, ÖVP-Agrarsprecher im Europaparlament.


























