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Kartellamt gegen Amazon: Preiskontrolle im Online-Handel unter Beschuss

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Das deutsche Kartellamt hat schwerwiegende wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen Amazons System der Preiskontrollen für Marketplace-Händler geäußert.

Die Bundesbehörde sieht insbesondere kritisch, dass Händler durch die von Amazon festgelegten Preisobergrenzen möglicherweise ihre eigenen Kosten nicht mehr decken können. Behördenchef Andreas Mundt betonte am Montag die problematische Natur dieser Praxis, vor allem angesichts der Tatsache, dass Amazon selbst als direkter Wettbewerber dieser Händler auftritt.

Die Untersuchung basiert auf einer im Herbst durchgeführten Befragung von 2000 Online-Händlern, die repräsentative Einblicke in die Auswirkungen der Preispolitik gewährt.

Statistische Modelle zur Berechnung

Der Online-Riese verwendet komplexe statistische Modelle zur Berechnung „dynamischer, wechselnder Preisobergrenzen“ für Händlerangebote. Überschreiten Händler diese Grenzen, verlieren ihre Produkte die prominente Platzierung im Einkaufsfeld oder werden gänzlich vom Marketplace entfernt.

Besonders kritisch sieht das Kartellamt die mangelnde Transparenz dieser Mechanismen. Die Parameter der Preiskontrolle liegen im alleinigen Ermessen von Amazon, wodurch Händler keine klare Planungsgrundlage haben.

Zusätzlich könnten Drittanbieter durch die drohende Preisanpassung seitens Amazon abgeschreckt werden, ihre Produkte günstiger anzubieten – ein Effekt, der laut Wettbewerbshütern den Preiswettbewerb erheblich einschränken könnte.

Amazon wehrt sich gegen Vorwürfe

Die Reaktion des Unternehmens fiel deutlich aus: „Wir sind mit der Einschätzung des Bundeskartellamts in keiner Weise einverstanden“, erklärte eine Sprecherin. Das Unternehmen argumentiert, dass ein Verbot der Preiskontrollmechanismen zu nicht wettbewerbsfähigen oder missbräuchlichen Preisen führen könnte.

Amazon betont, dass ihre Maßnahmen dem Verbraucherschutz dienen und sicherstellen sollen, dass Kund:innen tatsächlich gute Preis-Leistungs-Verhältnisse erhalten.

Als Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ unterliegt das Unternehmen bereits einer verschärften Regulierung in Deutschland. Die aktuelle Untersuchung könnte weitere regulatorische Konsequenzen nach sich ziehen.

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