Gastbeitrag

ElWG 2025: Der Rechtsrahmen für eine intelligente Energiewirtschaft kommt

Photovoltaik-Montage. © Ricardo Gomez Angel auf Unsplash
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Matthias Nadrag ist Mitgründer und CEO von enixi, einem Klagenfurter Anbieter von App- & Softwarelösungen für Energiegemeinschaften. In diesem Gastbeitrag beschäftigt er sich mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz.

Mit dem Entwurf des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG 2025) steht die größte Strukturreform des Strommarktes seit der Liberalisierung ins Haus. Der Entwurf räumt mit alten Blockaden auf und schafft einen Rahmen, der endlich dem entspricht, was technisch und wirtschaftlich schon lange möglich ist.

Endlich: Peer-to-Peer-Stromhandel wird gesetzlich ermöglicht

Im Juni 2021 konnte man in allen großen Medien lesen, dass man ab sofort mit dem Nachbar seine überschüssige Energie teilen kann. Während auf dieses Versprechen teils aufwendige bürokratische Konstruktionen folgten, bringt das ElWG mit dem Peer-to-Peer-Stromhandel einen Gamechanger. Ohne zwischengeschaltete Energiegemeinschaft oder Lieferanten können sich künftig aktive Kunden direkt versorgen. Damit öffnet sich ein neuer Geschäftsbereich für Plattformlösungen und Nahversorgungskonzepte.

Gemeinschaftliche Nutzung wird alltagstauglich, besonders im urbanen Raum

Die gemeinschaftliche Nutzung von Strom war auch bisher rechtlich möglich – aber oft mit erheblichen Hürden in der praktischen Umsetzung verbunden. Das ElWG bringt hier einen echten Qualitätssprung: Durch präzisere Regelungen für Energiegemeinschaften, die Integration von Speichern und eine Vereinfachungen für gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen wird insbesondere der Mieterstrombereich deutlich attraktiver. Das ist ein wichtiger Schritt, um dezentrale Energieversorgung besonders dort, wo viele Menschen leben, in die Breite zu bringen.

Speicher sind Schlüsseltechnologie

Energiespeicher wurden bisher regulatorisch kaum berücksichtigt – das ändert sich nun grundlegend. Speicherbetreiber erhalten im neuen ElWG eine eigene Marktrolle, können Teil gemeinschaftlicher Projekte sein und sind als systemrelevante Infrastruktur anerkannt. Das eröffnet neue Perspektiven für Flexibilitätsmärkte und lastnahe Netzintegration.
Wer günstigen PV-Strom möglich macht, soll jetzt zahlen?

Die aktuelle Debatte rund um Netzentgelte (auch) für kleine Erzeugungsanlagen ist nicht nur berechtigt – sie ist notwendig. Es geht um eine faire und verursachungsgerechte Verteilung der Netzkosten. Die E-Control kann hier entscheidende Weichen stellen: Durch regional und zeitlich differenzierte Netztarife lassen sich Anreize schaffen, um Erzeugung und Verbrauch stärker zu synchronisieren. Wer Strom nutzt, wo und wann er lokal erzeugt wird, hilft dem Netz und sollte davon auch ökonomisch profitieren. So entstehen intelligente Strukturen, die das Netz entlasten, statt es teurer zu machen.

Die Energiewende braucht eure Erfahrung – jetzt ist der Moment

Das ElWG 2025 liefert die richtigen Impulse: Es öffnet den Markt für gemeinschaftliche Nutzung, Peer-to-Peer-Modelle, Speicher und echte Kund:innenbeteiligung. Endlich entsteht ein Rechtsrahmen, der nicht mehr bremst, sondern erlaubt, was technologisch längst möglich und gesellschaftlich längst gewollt ist. Aber: Ein Entwurf allein macht noch keine Energiezukunft. Jetzt kommt es auf alle, die tagtäglich an der praktischen Umsetzung arbeiten, an. Ob Startup, Gemeinde, Wohnbaugenossenschaft oder Elektriker: Das Know-how aus der Praxis ist gefragt.

Bis 1. August kann die Chance genutzt werden, eine Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf abzugeben, und damit aktiv mitzugestalten. Nutzen wir diese Chance für ein ElWG, das nicht nur ambitioniert klingt, sondern die dezentrale Energiewende schneller, sozialer und alltagstauglich macht.

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