EU Inc.: Europas Chance auf weniger Bürokratie für Startups
Philip Rosenauer ist Partner bei PHH Rechtsanwält:innen, Experte für Gesellschaftsrecht und M&A mit einem Schwerpunkt in der Startup/VC-Beratung sowie Co-Gründer der KI-gestützten Plattform www.firmadigital.at, die 100% digitale GmbH- und FlexCo-Gründungsprozesse ermöglicht. Nikolaus Pfau ist Konzipient bei PHH Rechtsanwält:innen mit Schwerpunkt auf Gesellschaftsrecht und Startup-Finanzierungen.
Mit der Ankündigung einer „EU Inc.“ – einer einheitlichen europäischen Gesellschaftsform für Startups – hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in der Gründerszene für Aufsehen gesorgt. Die Vision: ein Unternehmen, das mit einer einzigen Rechtsform unkompliziert in der gesamten EU tätig sein kann. Doch wie realistisch ist dieses Vorhaben? Und wo liegen Chancen und Risiken?
Tatsächlich hat es die EU-Kommission bei der EU Inc. sehr eilig. Noch im 1. Quartal 2026 soll ein erster Entwurf vorliegen. Das zeigt die Dringlichkeit, gerade in wirtschaftlich und politisch angespannten Zeiten Akzente für den Wirtschaftsraum Europa zu setzen. Noch gibt es außer Überschriften zwar noch keine Details, doch die Stoßrichtung ist klar: Die EU Inc. soll die Innovationskraft stärken und bessere, einheitlichere Rahmenbedingungen für Gründer:innen, Startups, Scale-ups und stark wachstumsorientierte Unternehmen schaffen.
Druck aus Gründerszene für EU Inc.
Die Arbeitsgruppe der EU-Kommission für Startups und Scale-ups folgt in wesentlichen Zügen den Rufen aus der Gründerszene nach einer innovativen Rechtsform: vollständig digitale Gründung binnen 48 Stunden über ein zentrales EU-Register, standardisierte Dokumente mit elektronischer Signatur, ein EU-weites Dashboard für Verwaltung und Beschlussfassung, vereinfachte Frühphasenfinanzierungen („EU-FAST“) und ein europaweit einheitliches Modell für Mitarbeiterbeteiligungen („EU-ESOP“). Doch braucht es eine solche Vereinheitlichung innerhalb Europas und welche sonstigen Aspekte müssten dabei mitbedacht werden?
27 „Köche“ = 27 Gesellschaftsformen
Unterschiedliche nationale Rechtsordnungen gelten seit Jahren als strukturelles Hindernis für skalierende Unternehmen und KMU in der EU. Wer etwa von Wien aus europaweit expandieren möchte, muss sich mit Gesellschaftsformen, Registersystemen und steuerlichen Rahmenbedingungen von potenziell 27 Mitgliedstaaten auseinandersetzen. Und diese könnten teils nicht unterschiedlicher sein.
Während etwa in Frankreich mit der SARL eine haftungsbeschränkte Gesellschaft mit einem minimalen Stammkapital von 1 Euro gegründet werden kann, gilt das Gesellschaftsrecht im deutschsprachigen Raum traditionell als formalisierter. Zwar wurden die Anforderungen zuletzt gesenkt und Vereinfachungen im Rahmen der Gründung sowie des operativen Betriebs durch die Digitalisierung gesetzlich verankert, dennoch bleiben Zeit- und Kostenfaktoren für Startups relevant.
Ein Beispiel: drei Gründer:innen aus Luxemburg, Deutschland und Österreich wollen in Österreich eine GmbH über eine Holding gründen. Alleine der Aufwand für den Registerauszug der Holding aus Luxemburg samt notarieller Beglaubigung, Apostille und beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher in Österreich verdeutlicht den Zeit- und Kostenaufwand, der mit einem einheitlichen EU-weiten Registersystem obsolet würde.
Lehren aus den gescheiterten Europäischen Gesellschaften
Diese Fakten sind seit Jahrzehnten bekannt, die Idee einer supranationalen Gesellschaftsform wurde erstmals 2004 mit der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) verwirklicht. Allerdings blieb diese weit hinter den Erwartungen zurück. Das European Trade Union Institute ETUI zählte 2025 nur knapp mehr als 3.000 registrierte SE. Gründe für die Zurückhaltung sind insbesondere hohe Kapitalanforderungen, komplexe Gründungsmodalitäten sowie detaillierte Mitbestimmungsregeln.
Die Folgeprojekte der Europäischen Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea, kurz SPE) und der Societas Unius Personae (SUP) scheiterten sogar bereits in der Verhandlungsphase am anhaltenden Widerstand des Europäischen Parlaments und der Gewerkschaften, die eine Aushöhlung des Arbeits- und Gläubigerschutzes befürchteten.
Angst vor Aushöhlung von rechtlichen Standards
Etablierte gesellschaftsrechtliche Standards aus den EU-Mitgliedstaaten in der EU Inc. zu vereinheitlichen und durch ein neues Register den Gründungsprozess zu beschleunigen ist bestimmt ein ambitioniertes, aber durchaus spannendes Projekt. Jedoch sind die damit verbundenen Randmaterien des Arbeitsrechts, insbesondere zu Mitarbeiterbeteiligungen sowie Informations- und Mitbestimmungsrechten von Mitarbeiter:innen, Herausforderungen wie „letter boxes“, Sozialdumping sowie „forum shopping“ zur Steueroptimierung, Compliance- und Geldwäscheregelungen oder der Gläubigerschutz – um nur ein paar wenige zu nennen – ebenfalls bei der Einführung einer EU Inc. maßgeblich zu berücksichtigen.
„Was kann Österreich?“
Der Bedarf nach Reformen auf EU-Ebene ist weiterhin real. Jedoch wurden in Österreich in den vergangenen Jahren bereits erfolgreich Schritte gesetzt, um Unternehmensgründungen zu beschleunigen: Plattformen wie „Unternehmensserviceportal“ (öffentlicher Anbieter für Ein-Personen GmbHs) oder „FirmaDigital“ (privater Anbieter für Gründer:innen von GmbH oder FlexCo) bieten etwa digitale und innovative Hilfestellungen bei der Unternehmensgründung, die ebenfalls mittels elektronischer Signaturen, raschen Abwicklungsmodalitäten und bilingualen Konzepten innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten eine moderne Lösung „made in Austria“ anbieten.
Fest steht: Europa braucht Flexibilität, Gründungsfreundlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich, dies aber unter Wahrung klarer Standards zum Schutz von Stakeholdern. Gelingt dieser Balanceakt, könnte die EU Inc. zu einem wichtigen Instrument werden, um Innovation und Unternehmertum im europäischen Binnenmarkt nachhaltig zu stärken.