Krypto-Assets

EZB-Chefin warnt vor Bankruns bei Stablecoins

EZB-Chefin Christine Lagarde. © IWF
ECB Presidengt Christine Lagarde. © IWF
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Die Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB), Christine Lagarde, hat bei der neunten Jahreskonferenz des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) am 3. September 2025 in Frankfurt auf bestehende Regulierungslücken bei Stablecoins hingewiesen und konkrete Maßnahmen gefordert.

Stablecoins haben in den vergangenen Jahren einen enormen Aufstieg erfahren. War es früher vor allem Tether (USDT), das gerne von Krypto-Tradern als digitaler Dollar verwendet wurde, wollen nun immer mehr Unternehmen (u.a. auch PayPal oder Stripe) Stablecoins für günstige internationale Transaktionen nutzen. Mit Circle, Herausgeber von USDC, gibt es sogar einen börsennotierten Player, während Marktführer Tether Regulierung eher scheut. US-Dollar gedeckte Stablecoins sind die große Mehrheit, Euro-gedeckte Versionen haben nur kleine Market Caps.

Bekannte Risiken in neuer Form

Lagarde betonte, dass Stablecoins trotz ihrer scheinbar innovativen Struktur bereits bekannte Finanzrisiken mit sich bringen. Die Kryptowährungen, die darauf ausgelegt sind, einen stabilen Wert gegenüber einem Referenzwert zu halten, werden derzeit hauptsächlich für den Handel mit Krypto-Assets verwendet, streben aber auch traditionelle Funktionen als Zahlungsmittel an.

Das zentrale Problem sieht die EZB-Chefin im Liquiditätsrisiko. Ähnlich wie bei anderen Finanzinstituten, die in riskante Anlagen investieren, aber gleichzeitig kurzfristige Rückzahlungen zum Nennwert versprechen, bestehe auch bei Stablecoins die Gefahr eines Bank Runs.

„Am offensichtlichsten ist das Liquiditätsrisiko. Wir kennen die Probleme von Instituten, die in riskante Vermögenswerte investieren und den Anlegern eine kurzfristige Rückzahlung zum Nennwert versprechen. Solche Unternehmen müssen das Risiko eines Ansturms mindern, indem sie sicherstellen, dass sie über ausreichend Liquidität verfügen, um Rücknahmen schnell zu bedienen“, so Lagarde.

Regulierungslücken bei grenzüberschreitenden Strukturen

Während die EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) bereits Schutzmaßnahmen vorsieht – darunter die Verpflichtung zur Rückzahlung zum Nennwert und die Haltung von Reserven in Bankeinlagen – identifizierte Lagarde eine bedeutende Regulierungslücke.

Problematisch seien sogenannte „Multi-Issuance-Schemes“, bei denen EU- und Nicht-EU-Unternehmen gemeinsam austauschbare Stablecoins ausgeben. Da die MiCAR-Anforderungen nur für EU-Emittenten gelten, könnten im Krisenfall alle Investoren ihre Stablecoins in der stärker regulierten EU-Jurisdiktion einlösen wollen, wo zudem keine Rücknahmegebühren erhoben werden dürfen. Die in der EU gehaltenen Reserven könnten dann nicht ausreichen, um diese konzentrierte Nachfrage zu bedienen.

„In the event of a run, investors would naturally prefer to redeem in the jurisdiction with the strongest safeguards, which is likely to be the EU, where MiCAR also prohibits redemption fees. But the reserves held in the EU may not be sufficient to meet such concentrated demand.“

Konkrete Forderungen

Lagarde forderte konkrete legislative Schritte: Solche Strukturen sollten in der EU nur dann operieren dürfen, wenn robuste Äquivalenzregelungen mit anderen Jurisdiktionen bestehen und Sicherheitsvorkehrungen für die Übertragung von Vermögenswerten zwischen EU- und Nicht-EU-Unternehmen gewährleistet sind.

Die EZB-Chefin unterstrich dabei die Bedeutung internationaler Kooperation: „Ohne ein globales Level Playing Field werden Risiken immer den Weg des geringsten Widerstands suchen.“

Prinzipienbasierter Ansatz

Lagarde plädierte für einen aktivitätsbasierten und systemweiten Ansatz zur Finanzstabilität, der über die äußere Struktur von Finanzentitäten hinausblickt und sich auf die zugrundeliegenden Aktivitäten und Risiken konzentriert. Ihrer Ansicht nach bleiben die grundlegenden Risikokategorien – Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, Underwriting- und operative Risiken – auch bei neuen Finanzinnovationen dieselben.

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