Frauenanteil in österreichischen Vorständen stagniert bei 13,8 Prozent – keine CEO in Sicht
Der Frauenanteil in den Vorständen börsennotierter Unternehmen in Österreich bewegt sich nicht mehr. Laut dem aktuellen Mixed Leadership Barometer von EY liegt die Quote mit Stichtag 1. Jänner 2026 bei 13,8 Prozent. Das ist exakt derselbe Wert wie im August 2025. Von 188 Vorstandsmitgliedern der im Wiener Börse Index (WBI) gelisteten Unternehmen sind 26 weiblich.
Klassische Machtpositionen männlich dominiert
Seit 2015 hat sich der Anteil zwar mehr als verdreifacht, die Dynamik ist aber zum Erliegen gekommen. 31 der 54 untersuchten Unternehmen haben weiterhin keinen einzigen weiblichen Vorstand, das entspricht 57 Prozent. Nur drei Unternehmen (BKS Bank, Marinomed Biotech und Oberbank) beschäftigen mehr als eine Frau im Vorstand. An der Spitze steht keine einzige Frau als CEO.
Die Ressortverteilung zeigt ein klares Muster: Zehn der 26 Frauen verantworten das Finanzressort als CFO, neun führen operative Bereiche – darunter zwei als COO. Zwei weitere bekleiden die Position einer Chief Risk Officer. Die klassischen Machtpositionen bleiben männlich dominiert. In den Aufsichtsräten sieht es kaum besser aus: Der durchschnittliche Frauenanteil liegt bei 31,7 Prozent (166 von 523 Mandaten), ein Plus von lediglich zwei Positionen seit August 2025. Alle 21 quotenpflichtigen Unternehmen erfüllen die gesetzliche 30-Prozent-Mindestquote, bewegen sich aber kaum darüber hinaus. Acht Unternehmen haben nach wie vor einen rein männlich besetzten Aufsichtsrat.
„Women on Boards“-Richtlinie stark abgeschwächt
Im Dezember 2025 beschloss die Politik das Gesellschaftsrechtliche Leitungspositionengesetz (GesLeiPoG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie „Women on Boards“, allerdings in deutlich abgeschwächter Form. Verbindlich geregelt ist künftig nur eine 40-Prozent-Quote für Frauen und Männer in Aufsichts- und Verwaltungsräten börsennotierter Unternehmen, die bis 31. Dezember 2026 erfüllt werden muss. Für Vorstände gibt es hingegen keine verpflichtenden Vorgaben mehr.
Der ursprüngliche Entwurf hatte noch vorgesehen, dass bei mehr als zwei Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau und ein Mann vertreten sein müssen. Diese Regelung ist mittlerweile ersatzlos gestrichen. Helen Pelzmann, Partnerin bei EY Law und Verantwortliche der Initiative Women. Fast Forward, kritisiert: „Der im Dezember beschlossene Gesetzestext ist im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf spürbar verwässert worden. Die ursprünglich vorgesehene verbindliche Mindestbesetzung von Vorständen – mindestens eine Frau und ein Mann bei mehr als zwei Vorstandsmitgliedern – wurde ersatzlos gestrichen.“
Gender Investment Gap in Österreichs Startup-Szene verschärft sich weiter
„Quotenregelungen keine alleinige Lösung“
Bei den Aufsichtsräten führt die Finanzbranche mit 40,5 Prozent Frauenanteil (53 von 131 Mandaten), gefolgt von Transport & Logistik (37 Prozent), IT (36,6 Prozent) und Energie (33,9 Prozent). Schlusslicht bildet die Rohstoffbranche mit nur 16,7 Prozent. Ab 30. Juni 2026 gilt die neue 40-Prozent-Quote für alle börsennotierten Unternehmen, unabhängig von der Größe des Aufsichtsrats. Der aktuelle Durchschnitt von 31,7 Prozent liegt deutlich darunter, viele Unternehmen müssen nachziehen.
„Quotenregelungen sind – wie die Vergangenheit zeigt – ein notwendiger Impuls, aber keine alleinige Lösung. Es braucht weitergehende Maßnahmen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft – etwa bei Gehaltstransparenz, der Reform der Kinderbetreuung oder der gleichberechtigten Einbindung von Männern in Vereinbarkeitsmaßnahmen“, sagt Rosemarie König, Partnerin bei EY Österreich.
Pelzmann ergänzt, dass Quoten helfen, alte Netzwerke und die sogenannte Similarity Attraction im Bestellungsprozess zu durchbrechen, die für die Homogenität in Entscheidungsgremien verantwortlich sind. Gerade in Zeiten von Wandel und Transformation wäre Diversität im Vorstand entscheidend, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Unternehmen seien gut beraten, sich bereits jetzt nach geeigneten Kandidatinnen umzusehen. Viele von ihnen haben sich durch spezifische Lehrgänge zusätzlich qualifiziert.

