Google darf Chrome behalten, muss aber Search-Daten mit Konkurrenten teilen

Ein US-Bundesrichter hat in einem wegweisenden Kartellrechtsverfahren entschieden, dass Google seinen Chrome-Browser nicht abstoßen muss. Richter Amit Mehta untersagt dem Technologiekonzern jedoch exklusive Verträge und verpflichtet ihn zur Weitergabe bestimmter Daten an Wettbewerber. Die Entscheidung folgt auf das Urteil vom vergangenen Jahr, in dem Google des Verstoßes gegen Kartellrecht zur Erlangung eines Monopols im Online-Suchmarkt für schuldig befunden wurde.
Google darf weiterhin Partner für die Platzierung und Vorinstallation von Google-Apps bezahlen, obwohl Exklusivverträge nun verboten sind. Der Richter verpflichtet den Konzern, bestimmte Suchinformationen und Nutzerdaten zugänglich zu machen – jedoch nicht die Werbedaten. Die Datensätze, die Google teilen muss, wurden vom Gericht eingeschränkt und müssen zu „üblichen kommerziellen Bedingungen“ erfolgen.
Im Vorfeld kommunizierten die AI-Startups OpenAI oder Perplexity, mal mehr mal weniger offensiv, dass sie Chrome Google abkaufen wollen würden, um die massive Reichweite des Browsers für sich zu nutzen. Das ist damit vom Tisch. Allerdings wird nun interessant, wie und zu welchen Kosten sie an den Google-Suchindex herankommen können, um ihn für eigene Suchmaschinen zu nutzen.
Reaktionen von beiden Seiten
In der Urteilsbegründung heißt es: „Die Kläger haben mit der Forderung nach erzwungener Veräußerung dieser Schlüsselwerte übertrieben, die Google nicht zur Durchsetzung illegaler Beschränkungen genutzt hat.“
Die Leiterin der Kartellrechtsabteilung des Justizministeriums, Gail Slater, äußert sich kritisch: „Die heutige Verfügung stimmte der Notwendigkeit zu, den Wettbewerb im lange monopolisierten Suchmarkt wiederherzustellen, und wir prüfen nun unsere Optionen und überlegen, ob die angeordneten Maßnahmen weit genug gehen, um dieses Ziel zu erreichen.“
Google zeigt sich besorgt über die Auswirkungen der Entscheidung. „Wir haben Bedenken, wie sich diese Anforderungen auf unsere Nutzer und deren Privatsphäre auswirken werden, und prüfen die Entscheidung genau“, erklärt Lee-Anne Mulholland, Vizepräsidentin für regulatorische Angelegenheiten bei Google, in einer Stellungnahme. Das Unternehmen kündigt bereits an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Hintergrund und weitere Schritte
Der Fall wurde ursprünglich während der ersten Amtszeit von Präsident Trump im Jahr 2020 eingereicht. Im August letzten Jahres urteilte Richter Mehta, dass Google ein Monopolist ist und als solcher agiert hat, um seinen Monopolstatus aufrechtzuerhalten. Die Entscheidung, Google nicht zur Abspaltung von Chrome zu zwingen, stellt einen bedeutenden Sieg für das Unternehmen dar.
Google plant, gegen das Urteil Berufung einzulegen, was den Fall möglicherweise bis zum Obersten Gerichtshof führen könnte. Die Parteien müssen sich laut Anordnung des Richters bis zum 10. September für das endgültige Urteil treffen. Die geplante Berufung würde die Umsetzung potenzieller Strafen verzögern und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft des Technologiesektors haben.
Den Aktien von Google und Apple, das pro Jahr etwa 20 Milliarden Dollar von Google für die Präferierung der Google-Suche auf iPhone und Co bekommt, tat das Urteil gut, sie stiegen nachbörslich um 7 bzw. 3 Prozent.