FMA stoppt Neugeschäft von KuCoin EU wegen fehlender Geldwäsche-Compliance
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die KuCoin EU Exchange GmbH mit Sitz in Wien ein Neugeschäftsverbot verhängt. Der Grund: Das Unternehmen verfügt nicht mehr über die erforderlichen Schlüsselfunktionen im Bereich der Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung. Die Maßnahme gilt bereits seit mehreren Tagen, der Bescheid ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Fehlende Schlüsselpositionen als Grund für die Sperre
Nach Feststellung der FMA besetzt die KuCoin EU Exchange GmbH die Positionen des Geldwäschebeauftragten samt Stellvertretung sowie des Sanktionenbeauftragten samt Stellvertretung nicht mehr ordnungsgemäß. Diese Schlüsselfunktionen sind jedoch eine zentrale Voraussetzung für den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb eines Kryptowerte-Dienstleisters.
Die FMA hat das Unternehmen bescheidmäßig zur unverzüglichen Herstellung des rechtmäßigen Zustandes aufgefordert. Bis zur geeigneten Besetzung der genannten Positionen darf KuCoin EU keine Geschäftsbeziehungen mit neuen Kunden eingehen und keine neuen Verträge oder Produkte im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen abschließen.
Reaktion von KuCoin EU
Auf der Webseite von KuCoin EU wird mitgeteilt, dass die Trading- und Einzahlungsdienste bereits am 4. Februar 2026 um 14:30 Uhr (UTC+1) ausgesetzt wurden. Als Begründung wird die „Verbesserung der Systemstabilität“ angegeben. Kunden werden gebeten, auf weitere Aktualisierungen zu warten.
Das Unternehmen, das zwischen Wien, Shenzhen in China und Hongkong operiert, sucht derzeit per Stellenausschreibungen Compliance- und Anti-Geldwäsche-Spezialisten, darunter auch einen neuen Head of Compliance und einen Head of AML (Anti Money Laundering).
Hintergrund der MiCA-Lizenzierung
Die FMA hatte der KuCoin EU Exchange GmbH am 27. November 2025 die Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erteilt. Zu diesem Zeitpunkt waren alle erforderlichen Schlüsselfunktionen im Einklang mit der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) und dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GWG) ordnungsgemäß besetzt.
Die chinesische Krypto-Börse KuCoin, nach Handelsvolumen derzeit auf Platz 8 weltweit, hatte sich wie mehrere andere internationale Krypto-Unternehmen eine MiCA-Lizenz bei der österreichischen FMA gesichert. Diese Lizenz berechtigt als Crypto-Asset Service Provider (CASP) zum Angebot von Krypto-Assets an EU-Bürger. Ohne MiCA-Lizenz droht Krypto-Börsen ab Mitte 2026 das Aus im EU-Markt.
Wien als bevorzugter Standort für Krypto-Börsen
Neben KuCoin haben sich auch andere internationale Krypto-Börsen wie Bybit oder Bitget für Wien als Standort für ihr EU-Geschäft entschieden. Die FMA hat sich einen Ruf als kooperativer Partner bei der MiCA-Lizenzierung erworben. KuCoin-CEO BC Wong hatte bei der Pressekonferenz zum Launch des EU-Angebots erklärt: „Der Regulator ist sehr freundlich hier.“
Das regulierte Angebot für europäische Kunden war erst kürzlich gestartet. Zum Launch bot KuCoin etwas mehr als 50 Krypto-Assets zum Kaufen und Verkaufen an, wobei das Unternehmen als Broker und nicht als Exchange agiert. Mit Handelsgebühren von maximal 0,1 Prozent positionierte sich KuCoin deutlich unter den Gebühren etablierter Anbieter wie Bitpanda (0,99 bis 2,49 Prozent).

