Scoop: Österreich erhielt 2024 nur 33,8 Mio. Euro aus Krypto-Steuern

Im Jahr 2024 hat Österreich erstmals nennenswerte Steuereinnahmen aus der Besteuerung von Kryptowährungen verbucht. Mit der Reform der Kapitalertragsteuer (KESt) und der ab dem 1. Januar 2024 verpflichtenden Einbeziehung von Krypto-Einkünften wurde ein zentrales Etappenziel der steuerlichen Erfassung digitaler Assets erreicht.
Aus einer parlamentarischen Anfrage des NEOS-Abgeordneten Christoph Pramhofer an Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) geht nun hervor, wie viel Steuereinnahmen Österreich aus der Besteuerung der Gewinne aus Krypto-Assets einnimmt. Einkünfte aus Kryptowährungen unterliegen dem Steuersatz von 27,5 Prozent.
Das österreichische Finanzministerium verzeichnete für das Jahr 2024 abgeführte Kapitalertragsteuer aus Kryptowährungen in Höhe von 33.839.499,66 Euro. Diese Summe wurde gezielt aus Transaktionen mit Kryptowährungen als Bestandteil des gesamten Kapitaleinkommens erhoben und stellt damit erstmals einen eigenen Ausweisungsposten innerhalb der Steuerstatistik dar.
Jahr | KESt aus Kryptowährungen (in €) | Anteil am KESt-Gesamtaufkommen | Gesamte KESt (in €) |
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2024 | 33.839.499,66 | 0,57% | 5.904.889.976,10 |
Mit dem Inkrafttreten des ÖkoStRefG 2022 wurden Kryptowährungen formal in die Kapitaleinkünfte integriert. Doch erst seit 2024 ist die verpflichtende Abführung der KESt für Krypto-Transaktionen Realität. Die Steuerstatistik unterscheidet dabei nicht zwischen einzelnen Kryptos wie Bitcoin und anderen digitalen Assets, da eine solche Differenzierung von den Behörden als unverhältnismäßig aufwendig bewertet wird.
Experten erwarten, dass das Steueraufkommen aus Kryptowährungen in den kommenden Jahren steigen könnte, da sowohl die Marktbedeutung als auch das regulatorische Bewusstsein zunehmen.
Aus der parlamentarischen Anfrage an Marterbauer geht auch hervor, dass hinsichtlich Bitcoin und Co (anders als in anderen Ländern) in Österreich nichts geplant ist:
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Kein Bestand an Kryptowährungen: Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) sowie andere Bundesbehörden halten aktuell keine Bestände an Bitcoin oder anderen Kryptowährungen.
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Keine strategische Reserve geplant: Es bestehen keine Überlegungen oder Pläne im BMF, eine strategische Bitcoin-Reserve aufzubauen oder entsprechende Möglichkeiten zu prüfen.
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Umgang mit beschlagnahmten Bitcoins: Falls in der Vergangenheit Bitcoin beschlagnahmt wurden, liegen dazu keine weiterführenden Informationen vor; im BMF selbst existiert kein Vorrat an Kryptowährungen.
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Keine Behaltefrist vorgesehen: Eine steuerfreie Behaltefrist – wie sie beispielsweise bei Immobilien in Österreich existiert – ist derzeit für Bitcoin oder Kryptowährungen im Allgemeinen politisch nicht vorgesehen.
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Simulation steuerlicher Auswirkungen: Das BMF stellt klar, dass die Einführung einer steuerlichen Behaltefrist (zum Beispiel von einem oder zehn Jahren) zu einem erheblichen Rückgang des Steueraufkommens aus diesem Bereich führen würde, insbesondere bei kurzen Fristen.