Suno und Udio: Große Musiklabels verhandeln mit AI-Firmen über Songnutzung

Die beiden AI-Startups Suno und Udio befinden sich derzeit in wichtigen Verhandlungen mit einigen der größten Musiklabels. Die drei weltweiten Player Universal Music Group, Warner Music Group und Sony Music Entertainment wollen eine außergerichtliche Einigung mit den beiden Startups, berichtet heise. Sie verhandeln über ein Modell für die Nutzung von Musikstücken zum Training von AI.
US-Musikindustrie hat Suno und Udio verklagt
Geht es nach den drei Musiklabels, werden Suno und Udio künftig Lizenzgebühren für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Musikstücken zahlen. Daneben wollten die drei jeweils einen Anteil an den beiden Unternehmen übernehmen, heißt es von Bloomberg. Suno und Udio nutzten generative KI, um Musikstücke zu generieren. Die AI erzeugt einen Song nach den Textvorgaben der Nutzer:innen.
Wie jede AI brauchen auch jene der beiden Startups große Datenmengen zum Training. In diesem Fall sind diese Daten Musikstücke. Die Labels werfen Suno und Udio vor, ihre Systeme mit Stücken trainiert zu haben, an denen sie die Verwertungsrechte halten. Die Recording Industry Association of America (RIAA), der Branchenverband der US-Musikindustrie, hat die beiden Jungfirmen deshalb im vergangenen Jahr wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt. Auch die deutsche GEMA hat Anfang dieses Jahres eine Klage gegen Suno eingereicht.
Verhandlungen werden zum Wettlauf
Die RIAA verlangt bis zu 150.000 US-Dollar pro genutztem Song. Für die beiden Startups könnte das Zahlungen in Milliardenhöhe bedeuten. Diese wiederum argumentieren, ihre Nutzung der Musikstücke sei durch den Fair Use gedeckt. Beide Seiten suchen nun offensichtlich nach einer Einigung, statt weiter vor Gericht zu streiten.
Derzeit laufen die Verhandlungen noch. Dadurch könnte ein Wettlauf entstehen, welches AI-Startup und welche Plattenfirma zuerst eine Einigung erzielten. Die Verhandlungen seien jedoch schwierig, weil die Plattenfirmen mehr Kontrollen, die beiden Jungfirmen dagegen mehr Flexibilität wollen.
Die Frage nach der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten betrifft nicht nur die Musikbranche. Auch Verlage und Medienunternehmen beschäftigt die Thematik. In Europa hat ein ungarisches Gericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen und um Klärung mehrerer Fragen in dem Verfahren des ungarischen Medienunternehmens Like gegen den US-Internetkonzern Google gebeten.