Eine GmbH kann in Österreich jetzt per Videokonferenz gegründet werden
Seit 1. Jänner kann eine GmbH in Österreich ohne physische Anwesenheit aller Gesellschafter gegründet werden. Nach wie vor ist ein Notariatsakt notwendig, die Anwesenheit kann jedoch auch digital gewährleistet werden. Das entsprechende „Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz“ (ENG) wurde vergangenen Oktober abgesegnet und erfüllt eine lange Forderung der Wirtschaft. Seit 1. Jänner 2018 ist bereits die Gründung von Ein-Personen-Unternehmen (EPU) digital – ohne Notar – möglich.
Testprojekt bereits 2017
Die Neuerung bei der Unternehmensgründung wurde bereits 2017 in die Wege geleitet: 16 Kanzleien setzten im Rahmen des Projekts „Digitale GmbH-Gründung mit dem Notar“ auf ein Videoident-Verfahren, um die Identität der nicht anwesenden Gründer zu überprüfen (Trending Topics berichtete). Das Verfahren kann seit Anfang 2017 bereits von Banken zur Kontoeröffnung verwendet werden und kommt nun auch bei der digitalen GmbH-Gründung zum Einsatz.
Laut ENG kann die Identifikation nicht nur über ein Videoident-Verfahren sondern auch mit einem elektronischen Ausweis erfolgen. Während des gesamten Notariatsakts muss eine Videoverbindung in Echtzeit bestehen. Vertragsunterzeichnung und Rechtsbelehrung der Gründer erfolgen dann per Videokonferenz und digitaler Signatur.