NYSE

Direct Listing: Die kleine Schwester des IPO wird immer attraktiver

Statue eines kleinen Mädchens gegenüber des Wall-Street-Bullen. © Robert Bye on Unsplash
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Es ist ein Börsengang,, aber kein richtiger IPO mit allem Drum und Dran. Slack und Spotify sind bisher die beiden oft genannten Beispiele für so genannte Direct Listings. Anders als beim Initial Public Offering können dabei bestehende Anteile an einem Unternehmen von ihren Besitzern/Investoren an der Börse verkauft werden, doch das Unternehmen kann anders als beim IPO keine neuen Shares ausgeben.

Doch das ändert sich jetzt. Die US-Börsenaufsicht SEC hat entschieden, dass an der New York Stock Exchange (NYSE, a.k.a. „Wall Street“) künftig neue Regeln gelten. Eine neue Form des Direct Listings erlaubt es künftig, dass auch neue Anteile ausgegeben werden dürfen – was es Unternehmen ermöglicht, den Unternehmenswert zu steigern und mehr Geld einzunehmen.

Im Vergleich zu einem IPO soll man sich mit den neuen Direct Listings auch Geld sparen können, weil man keine Großbanken als Begleiter braucht. Diese wurden auch dafür kritisiert, dass sie Aktien vergünstigt an ihre eigenen Kunden verkaufen konnten – und diese dann überdurchschnittlich stark profitierten, wenn die Kurse an den ersten Handelstagen stiegen. Das war vor allem VCs ein Dorn im Auge, die ja bei IPOs selbst Kasse machen möchten.

Voraussetzung für ein neues Direct Listing an der NYSE ist, dass am ersten Handelstag Shares im Wert von mehr als 100 Millionen Dollar verkauft werden. Als Kandidaten für Direct Listings gelten etwa Airbnb, Palantir oder Coinbase.

Kritik von institutionellen Investoren

Mit den neuen Direct Listings sind aber nicht alle einverstanden. Das Council of Institutional Investors kritisierte die SEC-Pläne, weil die neuen Regeln keinen ausreichenden Schutz für Anleger böten. „Investoren, die Aktien in einer direkten Notierung kaufen, haben möglicherweise weniger Rechtsschutz als wenn sie die Aktien in einem regulären Börsengang kaufen würden, weil sie möglicherweise nicht in der Lage sind, ihre Aktien zu einer Registrierungserklärung zurückzuverfolgen und die Höhe des Schadensersatzes auf der Grundlage eines Angebotspreises zu bestimmen“, heißt es in dem Schreiben.

Die Direct Listings kommen jedenfalls zur rechten Zeit. Wie Trending Topics berichtete kommt es 2020 unerwarteterweise zu reger Aktivität an der Börse. Der massive Boom der Tech-Aktien hat ein Zeitfenster eröffnet, dass viele Firmen ausnutzen wollen – und noch vor der Wahl des US-Präsidenten ihr Börsendebüt hinlegen.

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