EU-Kommission: Google soll seine marktbeherrschende Stellung bei Suchmaschinenwerbung missbraucht haben
Die Schlinge um Google in Europa zieht sich immer enger. Die EU-Kommission wirft dem US-Internetunternehmen bzw. seiner Mutter Alphabet Inc. vor, dass es eine marktbeherrschende Stellung am Suchmaschinenmarkt dazu ausnutzt, seine Werbe-Plattform AdSense gegenüber Konkurrenz-Diensten zu bevorzugen. „Das Unternehmen hat vorhandene und potenzielle Wettbewerber, darunter andere Suchdienste und Online-Werbeplattformen, daran gehindert, in diesem kommerziell bedeutsamen Bereich Fuß zu fassen und zu wachsen“, heißt es seitens EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Google hat nun acht Wochen Zeit, um auf die „vorläufigen“ Beschwerdepunkte der EU-Kommission zu reagieren. Kann man die Vorwürfe nicht entkräften, sieht sich Vestager dazu gezwungen, offiziell ein Kartellverfahren einzuleiten. Sollten unsere Untersuchungen jedoch ergeben, dass Google gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hat, ist die Kommission verpflichtet zu handeln, um die europäischen Verbraucher und den fairen Wettbewerb auf den europäischen Märkten zu schützen“, so Vestager.
AdSense soll Konkurrenten künstlich beschränken
Gegen Google laufen bereits seit 2010 Ermittlungen seitens der EU-Kommission. Dabei ging es bis dato um die Benachteiligung von Google-Konkurrenten bei der Internetsuche, bei Preisvergleichen („Google Shopping“) und beim mobilen Betriebssystem Android vor (eine Timeline der bisherigen Ereignisse gibt es hier). Jetzt schießt sich die EU-Kommission erstmals auf das Kerngeschäft der Internet-Werbung ein.
Bei AdSense wird Google-Werbung auf den Webseiten Dritter eingebunden, etwa Online-Shops, Mobilfunkern oder Online-Zeitungen. Diese soll gegenüber konkurrierenden Werbeangeboten bevorzugt werden, und zwar folgendermaßen:
- Exklusivität: Die Dritten dürfen keine Suchmaschinenwerbung von Wettbewerbern Googles beziehen
- Premium-Platzierung einer Mindestzahl von Google-Suchmaschinenanzeigen: Die Dritten müssen Google eine Mindestzahl von Suchmaschinenanzeigen abnehmen und den am besten sichtbaren Platz auf ihren Suchergebnisseiten für Google-Suchmaschinenwerbung reservieren. Außerdem darf konkurrierende Suchmaschinenwerbung weder über noch neben Google-Suchmaschinenwerbung platziert werden.
- Genehmigungsvorbehalt für konkurrierende Werbung: Die Dritten müssen die Genehmigung von Google einholen, bevor sie etwas an der Präsentation konkurrierender Suchmaschinenwerbung ändern.
Innerhalb der nächsten zwei Monate muss Google bzw. die Muttergesellschaft Alphabet auf die Vorwürfe reagieren. Im schlimmsten Fall droht dem Internetkonzern eine Milliardenstrafe, sollte es wirklich gegen das Kartellrecht verstoßen.