Gegen Überschuldung

EU: Mehr Verbraucherschutz bei Online-Krediten – auch bei „Buy now pay later“

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In der EU sollen in Zukunft neue Regeln für die Vergabe von Online-Krediten gelten. Verbraucher:innen sollen laut EU-Parlament künftig bei der Aufnahme von Schulden im Internet sowie bei Online-Käufen auf Kredit besser geschützt sein. Am Freitag einigten sich Unterhändler:innen des Parlaments und der EU-Staaten auf die sogenannte Verbraucherkreditrichtlinie. So sollen Informationen über Kredite besonders klar und verständlich gemacht werden. Zugleich soll die Kreditwürdigkeit von Verbraucher:innen besser kontrolliert werden. Ziel ist es, Menschen vor Überschuldung und finanziellen Schwierigkeiten zu schützen. Betroffen sind neben gewöhnlichen Krediten auch „Buy now pay later“-Angebote wie das von Klarna.

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Prüfung der Kreditwürdigkeit im Interesse der Verbraucher:innen

„In dieser Zeit der Wirtschaftskrise haben wir Gesetze ausgearbeitet, die die Verbraucher:innen im Bereich des Kredits wirklich schützen werden. Kreditanzeigen müssen nun einen ähnlichen Warnhinweis tragen wie den auf Zigarettenpackungen, und einige gefährliche Arten von Anzeigen werden in den Mitgliedstaaten sogar verboten“, sagt Kateřina Konečná, die Vorsitzende des Europäischen Parlaments.

Das neue Gesetz soll Kreditverträge bis zu 100.000 Euro abdecken. Die Mitgliedstaaten sollen von einem Kreditgeber vor Abschluss eines Kreditvertrags verlangen können, im Interesse der Verbraucher:innen eine gründliche Prüfung von deren Kreditwürdigkeit vorzunehmen. Das soll unverantwortliche Kreditvergabepraktiken und Überschuldung verhindern. Die Bewertung soll die Fähigkeit der Verbraucher:innen überprüfen, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

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Kreditwerbung braucht künftig Warnhinweise

Nichtbanken-Kreditgeber und Kreditvermittler (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen und KMU) unterliegen einem Zulassungsverfahren sowie einer Registrierung und Aufsicht durch nationale unabhängige Behörden. Auf Drängen der Abgeordneten werden Stundungsmaßnahmen obligatorisch sein, um aufkommenden Kreditrisiken in einem frühen Stadium proaktiv entgegenzuwirken. Die Gläubiger müssen den Verbraucher:innen im Falle von Rückzahlungsschwierigkeiten beistehen und Gebühren erheben, die nicht höher als notwendig sind, um die Kosten zu kompensieren, die sich aus einem Zahlungsverzug ergeben.

Ebenfalls von den neuen Regeln betroffen ist Kreditwerbung. Hier soll künftig immer eine klare und deutliche Warnung enthalten sein, dass Geld zu leihen auch Geld kostet. Werbung sollte Verbraucher:innen demnach nicht dazu ermutigen, einen Kredit aufzunehmen, indem sie suggeriert, dass dies ihre finanzielle Situation verbessern würde, dass Kredite zu einer Erhöhung ihrer finanziellen Ressourcen führen, einen Ersatz für Ersparnisse darstellen oder den Lebensstandard erhöhen können.

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Widerrufsrecht für Kreditverträge

Die Mitgliedstaaten müssen auch sicherstellen, dass Verbraucher:innen einen Kreditvertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. Die Verbraucher:innen haben das Recht auf eine vorzeitige Rückzahlung und die Reduzierung der Gesamtkosten ihres Kredits. Vorvertragliche Informationen sollten klar festlegen, wie diese Entschädigung zu berechnen ist. Die neuen Regeln zielen etwa darauf ab, dass bestehende Schutzregeln in Zukunft auch für Kredite unter 200 Euro gelten sowie für Crowdlending, wobei etwa eine Online-Plattform Geld von Privatpersonen an andere Personen oder Unternehmen vermittelt. Auch „Buy now pay later“-Käufe, bei denen Verbraucher:innen erst später zahlen, fallen unter die neuen Regeln.

Der Europaabgeordnete Malte Gallee, der an den Verhandlungen teilnahm, begrüßte die Einigung. Die neue Richtlinie verbessere den Schutz von Verbraucher:innen im Kreditbereich und leiste einen wichtigen Beitrag, um wachsende Überschuldung zu verhindern. „Was aussieht wie ein Kredit, soll auch behandelt werden wie ein Kredit“, teilte Gallee mit. Die Einigung muss noch formell vom Parlament und den Ländern bestätigt werden, das gilt aber als Formsache.

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