Internetkonzern

Googles neuer Anstrich ist sicher hübsch, kann aber nicht über die alten Probleme hinwegtäuschen

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Wenn sich die zweit wertvollste Marke der Welt ein neues Logo und eine damit einhergehende neue CI („Corporate Identity“) verpasst, dann geht das natürlich nicht einfach nur so über die Bühne. Google hat sich für seinen neuen Schriftzug eine eigene Schriftart namens „Product Sans“ entwerfen lassen, mit der nun der Name des Unternehmens auf die meist besuchte Webseite der Welt geschrieben wird. Die bekannten Unternehmensfarben, die vom Kinderspielzeug Lego inspiriert wurden, bleiben und werden sich in Produkten wie Search, Maps, Gmail oder Chrome natürlich weiterhin wiederfinden.

„Einfach, ordentlich, farbenfroh, freundlich“ – so will Google auch weiterhin wahrgenommen werden. Doch das neue Logo und die kürzliche Schaffung von Alphabet Inc. als übergeordneter Mutterkonzern dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass es im Kern immer noch um die selben, ungelösten Probleme geht, die die selbe, mittlerweile 17 Jahre alte Internetfirma geschaffen hat. Es ist bereits fünf Jahre her, dass die EU sich wegen möglichen Wettbewerbsverstößen an Google gewandt hat – etwa, um aufzuklären, ob und wie Konkurrenten von Google-Produkten wie Maps oder Shopping in der den Markt dominierenden Suchmaschine benachteiligt werden.

EU-Beschwerde hängt immer noch an

Das Internetunternehmen aus Mountain View schaffte es offenbar immer wieder, eine Entscheidung der EU-Kommission hinauszuzögern. Zuletzt beteuerte Kent Walker, Googles oberster Anwalt, dass man dem Wettbewerb nicht schade, sondern vielmehr bereichere, weil europäische Konsumenten dank Google eine größere Auswahl an Produkten finden könnten. Dass Google nun mit Alphabet Inc. eine neue Dach-Holding geschaffen hat und Bereiche wie Robotik (X Labs), Smart Home (Nest), Gentechnik (Calico) oder die Life Sciences in eigenständige Unternehmen ausgliedert, zeigt auch, wie man das Internet-Geschäft von weiteren möglichen Rechtsproblemen in anderen heiklen Bereichen entlasten will.

Die EU-Kommission ist mittlerweile aber nicht mehr alleine mit der Ansicht, dass Google seine marktbeherrschende Position zum eigenen Vorteil ausnutzt. In Indien hat die dortige Wettbewerbsbehörde nach zahlreichen Beschwerden von Firmen und Verbraucherschützern Google den Missbrauch seiner Marktmacht vorgeworfen – es droht eine Strafe von bis zu 1,4 Mrd. US-Dollar (10 Prozent des Unternehmensgewinns).

Privatklagen im Anmarsch

Die neueste Front gegen Google bildet sich derzeit unter dem Kürzel GRIP, mit dem man offenbar sagen will, dass da jemand Google mit einem festen Griff an die Gurgel will. GRIP steht für „Google Redress & Integrity Platform“ und versteht sich als neue Anlaufstelle für all jene, die sich durch Google geschädigt sehen. Betrieben wird GRIP vom Beratungsunternehmen Avisa Partners (spezialisiert auf EU-Recht und regulatorische Themen) und der global tätigen Rechtsanwaltkanzlei Hausfeld. Beide Firmen haben bereits andere Unternehmen gegen Google vertreten und eine entsprechende Vorgeschichte.

GRIP jedenfalls will dafür sorgen dass jene, die durch Google einen Nachteil erfahren haben, dafür entschädigt werden, und darüber hinaus für eine neutrale Suchmaschine sorgen. Neben Search will man sich aber auch Bereichen wie Android, YouTube, Shopping oder Maps widmen. Insgesamt scheint GRIP zum Trichter für Sammelklagen gegen Google werden zu wollen – bei Erfolg auch ein lukratives Geschäft für Avisa Partners und Hausfeld selbst.

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