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Krypto-Startups müssen Whitepaper künftig von Behörde genehmigen lassen

Whitepaper approved. © Trending Topics / Dall-E
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Sie sind gewissermaßen die Business-Pläne von Krypto-Startups: So genannte Whitepaper erläutern im Detail, was Token-Projekte vorhaben, wie Coins funktionieren und verteilt werden, auf welchen Börsen sie gehandelt werden sollen, welche werte sie haben – kurz, wie die Tokenomics funktionieren. Bisher wurden Whitepaper einfach zur Einsicht für Interessierte und Token-Investor:innen online gestellt – doch mit der neuen Krypto-Regulierung der EU geht das nicht mehr so einfach.

Denn die Markets in Crypto-Assets Regulation (kurz MiCA oder MiCAR), die 2024 schrittweise in Kraft tritt, sieht vor, dass diese Whitepaper vor der Veröffentlichung zuerst von der zuständigen Behörde (in Österreich wäre das die Finanzmarktaufsicht, FMA) abgenickt werden. So heißt es seitens der FMA:

„Der Umfang der Anforderungen, welchen die Emittenten von Kryptowerten unterliegen hängt von der Klassifizierung ab. So ist z.B. für alle Token ein Whitepaper an die zuständige Behörde zu übermitteln, wobei nur für ART- und EMT-Emittenten unter Umständen eine vorherige Genehmigung des Whitepapers benötigt wird.“

Das bedeutet: Egal wie der Token eines Startups gestaltet ist, das zugehörige Whitepaper muss in jedem Fall an die Behörde gesendet werden. Dort wird dann eingestuft, um welche Art von Token es sich handelt – und wenn sie unter bestimmte Kategorien fallen, dann bedürfen die Whitepapers auch einer Genehmigung. Das ähnelt den Prospekten, die Unternehmen bei Finanzaufsichten einreichen müssen, bevor sie Crowdinvesting-Kampagnen starten oder an die Börse gehen.

Auf der Suche nach ARTs und EMTs

Welche Whitepapers müssen dann auch genehmigt werden bzw. könnten auch durch die Behörde blockiert werden? Laut FMA sind es jene Projekte, die entweder vermögenswertereferenzierte Token (Asset Referenced Tokens, kurz ART) oder E-Geld-Token (Electronic Money Tokens, kurz EMT) auf den Markt bringen möchten. Dabei handelt es sich um folgende Token:

  • Asset Referenced Tokens (ART): Token, die auf Vermögenswerte referenzieren, sind zumeist als Stablecoins bekannt. Hinter jedem Tether (USDT) oder USDC etwa soll ein Dollar stehen, bzw. ein Asset, das diesen Wert eines Dollars auf die Waage bringt (z.B. Staatsanleihen). Es gibt und gab auch andere solcher Token wie etwa TerraUSD, das durch den LUNA-Token gedeckt hätte sein sollen, oder sUSD, das durch SOL-Token gedeckt werden sein soll. Generell können ARTs auch durch Warenkörbe, Rohstoffe, andere Krypto-Vermögenswerte, eine Kombination aus solchen Vermögenswerten oder Fiat-Währungen gedeckt sein
  • Electronic Money Tokens (EMT): Das sind die Stablecoins im engeren Sinne, also jene Tokens, die 1:1 durch die selbe Menge einer Währung gekoppelt sind bzw. durch diese gedeckt sind

Daneben gibt es noch „sonstige Krypto-Vermögenswerte“, die man zumeist als Utility Token bezeichnet – deren Preis durch Trading entsteht und die oft als Gutscheine für Leistungen einer Blockchain oder als Governance-Token konzipiert sind, also nicht auf ein Asset oder eine Währung referenzieren.

„Regelungen zu vermögenswertreferenzierten Kryptowerten (Asset Referenced Token – ART) und E-Geld Token (E-Money Token – EMT) sind ab dem 30. Juni 2024 anwendbar“, heißt es seitens FMA zum Zeitrahmen.

Die EU hat sich vor allem auf eine strenge Regulierung von ARTs und EMTs eingeschossen, weil diese Token eine direkte Alternative zum Euro darstellen können – man denke nur an einen Stablecoin, der den chinesischen Yuan darstellt. Das Misstrauen gegenüber ARTs und EMTs liegt in der Geschichte der MiCA begründet: Die Regulierung startete in Reaktion auf den von Facebook geplanten Stablecoin Libra (später Diem), der planmäßig durch einen Korb an unterschiedlichen Währungen gedeckt hätte sein sollen.

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