Gesetzesentwurf

Kryptosteuer: Regierung erwartet ab 2025 Einnahmen von 300 Millionen Euro

Bitcoin © PIRO4D / Pixabay
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Noch besteht in Österreich eine steuerliche Ausnahme für Bitcoin und Co, doch die Kryptosteuer scheint für die Regierung jetzt beschlossene Sache zu sein. In Zukunft sollen digitale Währungen per Definition als Kapitalvermögen zählen (Trending Topics berichtete).

„Aktuell gibt es noch ein Ungleichgewicht, was die Regulierung von Kryptowährungen gegenüber klassischen Aktien und Anleihen betrifft. Als erstes Land in der EU schaffen wir steuerliche Rahmenbedingungen für Kryptowährungen. Im Zuge der Steuerreform werden wir einen Schritt Richtung Gelichbehandlung gehen, um Misstrauen und Vorurteile gegenüber den neuen Technologien abzubauen. Gleichzeitig sorgen wir für mehr Fairness für die Anlegerinnen und Anleger und für einheitliche Marktbedingungen. Das ist ein wesentlicher Schritt, um dieses Finanzprodukt zugänglicher zu machen. Damit sind wir nicht nur Pioniere in Österreich, sondern auch Vorreiter in Europa“, so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in einer Aussendung.

Doch was genau plant die Regierung, und welche Steuereinnahmen erwartet sie sich davon? Ein Gesetzesentwurf für die neue Steuerreform, die für das Jahr 2022 geplant ist, liefert erste Auskünfte. Wir haben die wichtigsten Informationen aus der geplanten Steuerreform zusammengefasst. Das Wichtigste zuerst: Ab 2025 erwartet sich die Regierung durch die Steuer jährliche Einnahmen in Höhe von 300 Millionen Euro.

Finanzielle Auswirkungen der Maßnahmen der geplanten Steuerreform. Unten die Effekte der Kryptosteuer © Parlament
Finanzielle Auswirkungen der Maßnahmen der geplanten Steuerreform. Ganz unten die Effekte der Krypto-Steuer. © Parlament

Steuerpflicht ab 1. März 2022

„Derzeit bestehen keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen für die Besteuerung von Kryptowährungen. Um zukünftig einen Gleichklang mit der Besteuerung von Wertpapieren zu schaffen, soll eine Angleichung an die Besteuerung von sonstigem Kapitalvermögen vorgenommen werden“, heißt es im Gesetzesentwurf. Die Steuerpflicht für Einkünfte aus Kryptowährungen soll mit 1. März 2022 in Kraft treten. Sie soll erstmals bei Kryptowährungen gelten, die Besitzer:innen nach dem 28. Februar 2021 angeschafft haben. Für Kryptowährungen, die davor angeschafft wurden, gilt die neue Steuer nicht, weil sie als „Altvermögen“ gelten.

Krypto-Assets: Steuerbefreiung nach einem Jahr Haltefrist soll fallen

Einkünfte aus Kryptowährungen sollen künftig der Kapitalertragsteuerabzugspflicht unterliegen. Das bedeutet, für sie fällt der besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent an. Inländische Dienstleister:innen sind zum Steuerabzug verpflichtet, wenn sie über die notwendigen Daten und über Zugriff auf die Erträge verfügen. Das bedeutet, sie müssen die Realisierung abwickeln und in das Geschäft direkt eingebunden sein.

Keine hohen Betriebskosten erwartet

Die Regierung erwartet sich von der Krypto-Steuer im Jahr 2023 einen staatlichen Kapitalgewinn von 50 Millionen Euro. Doch schon im Jahr 2024 sollen es 200 Millionen Euro, im Jahr 2025 satte 300 Millionen Euro werden. Das ist noch relativ niedrig, wenn man bedenkt, dass laut dem Linzer Krypto-Steuer-Experten Blockpit schon im Jahr 2020 rund 375 Millionen Euro an Steuern auf Krypto-Assets fällig waren (Trending Topics berichtete).

375 Millionen Euro Steuern für Bitcoin und Co in Österreich fällig

Die technische Adaption des bestehenden IT-Systems verursacht laut der Regierung im Jahr 2021 Kosten in Höhe von 30.000 Euro. Im Jahr 2022 werden es 229.000 Euro, im Jahr 2023 dagegen nur noch 25.500 Euro. Zusätzliche laufende Betriebskosten erwartet sich die Regierung nicht. Laut einer Auswertung der WKÖ beläuft sich der Verwaltungsaufwand bei einem „kleinen“, spezialisierten Dienstleister auf Einmalkosten in Höhe von rund 70.000 Euro. Die laufenden Kosten sollen rund 15.000 Euro betragen. Bei großen Unternehmen werden sie dagegen ein Vielfaches davon betragen.

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