Österreich

Neue Forderungen nach Senkung der Lohnnebenkosten

Geld, Finanzen, Börse
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Die im Europavergleich sehr hohen Lohnnebenkosten sind österreichischen Unternehmer:innen schon lange ein Dorn im Auge. Auch nachdem im Zuge eines Entlastungspakets während der COVID-Krise die Lohnnebenkosten leicht gesenkt wurden – seit 2023 sollen sich Unternehmen pro Jahr etwa 600 Millionen Euro sparen -, sind die Forderungen nach deutlicheren Erleichterungen nicht bloß geblieben, sondern lauter denn je.

Nun hat sich der Wirtschaftsbund erstmals seit längerem zum Thema geäußert. „Durch die multiplen Krisen der letzten Jahre, hohe Energiepreise und der Teuerung geraten wir in eine Wettbewerbsschieflage, in der wir als Standort ins Hintertreffen geraten werden. Die wirtschaftlichen Herausforderungen lassen sich nur in den Griff bekommen, wenn wir als Wirtschaftsstandort international wettbewerbsfähig bleiben. Ohne eine spürbare Senkung der Lohnnebenkosten wird unser Standort zunehmend konkurrenzunfähig“, so WB-Generalsekretär Kurt Egger (ÖVP). Nur mit einer „spürbaren Senkung der Lohnnebenkosten“ könnten österreichische Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben.

Hier zum Vergleich die Lohnnebenkosten in den EU-Ländern – Österreich liegt deutlich über dem EU-Schnitt:

Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand: 2022

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UNOS fordern Abschaffung der Kammerumlage 2

Dass der Wirtschaftsbund diese Forderung durch einen Dringlichkeitsantrag im Wirtschaftsparlament stellte, hält man bei den UNOS für eine „Show“. „Ex-Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl hat 2013 eine Lohnnebenkosten-Senkung gefordert, heute bekommen wir einen ‚Dringlichen Antrag‘ des Wirtschaftsbunds dazu vorgelegt. Und das nach jahrzehntelanger Regierungsbeteiligung der ÖVP samt Wirtschaftsbund. Es passiert also jeden Tag dasselbe, so wie im berühmten Film. Jeden Tag, wenn man aufwacht, gibt es schöne Reden, aber keine Taten“, so der UNOS-Delegierte Michael Schuster.

Seine Vorschläge für eine Senkung der Arbeitskosten: Senkung der Lohnnebenkosten um ein Viertel, und zwar insbesondere durch eine Abschaffung der Kammerumlage 2, die Teil der Lohnnebenkosten ist. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Vorschlag angenommen wird.

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