Österreich

Neues Gesetz für E-Scooter gilt ab 1. Juni

E-Scooter von Lime © Lime
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„Rollerfahren“ heißt die Nutzung von E-Scootern im österreichischen Gesetz. Ab 1. Juni gilt der neue §88b in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Österreich, den der Nationalrat beschlossen hat. Er enthält nicht nur ein grundsätzliches Verbot, Gehsteige, Gehwege und Schutzwege mit einem elektrisch betriebenen Klein- und Miniroller zu benutzen, sondern verpflichtet E-Scooter-Lenker auch dazu, alle für Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

Damit reagiert der Gesetzgeber auf die rasch populär gewordenen Elektroroller, die in Wien oder Linz bei mittlerweile mehreren Anbietern (Lime, Bird, Arolla, Hive, Tier usw.) per App von der Straße weg ausgeborgt werden können. Da es seit dem Start der Dienste 2018 in Österreich immer wieder zu Beschwerden wegen falsch abgestellter Roller sowie Unfällen gekommen ist, sieht sich der Gesetzgeber nun gefordert, klare Regeln zu schaffen. In Wien gab es bereits entsprechende Regeln.

+++ Wie schnell darf man mit einem E-Scooter in Österreich fahren? Es kommt drauf an. +++

Am Gehsteig nur in Ausnahmefällen

Das Gesetz sieht österreichweit folgende Regeln vor:

  • Man darf am Roller nicht ohne Freisprecheinrichtung telefonieren
  • das Alkohollimit liegt bei 0,8 Promille
  • E-Scooter müssen mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolien ausgestattet sein
  • Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind auch Vorder- und Rücklicht verpflichtend
  • Gehsteige, Gehwege und Schutzwege dürfen generell nicht mit E-Scootern befahren werden
  • E-Scooter dürfen nicht behindernd auf Gehsteigen abgestellt werden

Es gibt aber für Behörden die Möglichkeit, Ausnahmen für einzelne Gehsteige zu machen. Dann dürfen Klein- und Miniroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fahren, allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit.

In Deutschland noch verboten

Im großen Nachbarland Deutschland sind E-Scooter im Gegensatz zu Österreich momentan noch nicht auf öffentlichen Straßen, Rad- und Gehwegen erlaubt. Dort hat Verkehrsminister Andreas Scheuer den Plan, E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h auf Fußwegen zu erlauben. Dagegen gibt es aber Kritik. Eine Entscheidung soll im deutschen Bundesrat am 17. Mai fallen.

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