Ankündigung

Startup-Strategie der EU steht, soll EU Inc bringen

Startup-Kommissarin Ekaterina Zaharieva. © EU-Kommission
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Die Europäische Kommission hat mit ihrer neuen Startup- und Scaleup-Strategie einen ambitionierten Plan vorgelegt, um Europa zur ersten Adresse für technologieorientierte Unternehmen zu machen. Die Initiative „Choose Europe to Start and Scale“ adressiert systematisch die strukturellen Schwächen des europäischen Startup-Ökosystems mit 26 konkreten Maßnahmen in fünf Kernbereichen.

Der Draghi-Bericht hat Innovation als einen der drei transformativen Faktoren für Europas Wettbewerbsfähigkeit identifiziert. Während Europa über starke wissenschaftliche Grundlagen verfügt, scheitern zu viele Startups beim Transfer vom Labor zum Markt oder wandern für ihr Wachstum in Drittländer ab. Die neue Strategie soll diese „Innovation Gap“ schließen und Europa besonders in strategischen Technologien wie KI, Quantentechnologie, Biotechnologie und CleanTech stärken.

Die Strategie wird uns in die Lage versetzen, Europas Reichtum an Kreativität, Forschung und Ehrgeiz in florierende neue Unternehmen, hochwertige Arbeitsplätze und reale Auswirkungen zu verwandeln. Mit den fünf konkreten Maßnahmen beseitigen wir die Hindernisse, die unsere Unternehmer zurückhalten. Europa ist bereit, sich zu vergrößern“, so Ekaterina Zaharieva, Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

Die Säulen der EU-Startup-Strategie

• European 28th Regime: Einheitliche Rechtsform für ganz Europa aka EU Inc.

  • Vereinfachung der Vorschriften in kritischen Bereichen wie Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrecht
  • Ermöglichung einer Unternehmensgründung innerhalb von 48 Stunden europaweit
  • Reduzierung der regulatorischen Fragmentierung im Binnenmarkt
  • Senkung der „Failure Costs“ für Unternehmer durch harmonisierte Insolvenzregelungen

Das „28th Regime“ soll als optionaler, europaweiter Rechtsrahmen fungieren, der Startups ermöglicht, mit einem einzigen Regelwerk in allen EU-Mitgliedstaaten zu operieren, statt sich durch 27 verschiedene nationale Rechtssysteme zu navigieren.

• European Business Wallet: Digitale Identität für nahtlose Behördengänge

  • Einführung einer einheitlichen digitalen Identität für alle Wirtschaftsakteure
  • Nahtlose digitale Interaktion mit öffentlichen Verwaltungen in der gesamten EU
  • Reduzierung des Verwaltungsaufwands durch standardisierte digitale Prozesse
  • Grenzüberschreitende Anerkennung von Unternehmensdokumenten und -zertifikaten

Die European Business Wallet soll als digitaler „Reisepass“ für Unternehmen fungieren und bürokratische Hürden beim grenzüberschreitenden Geschäft eliminieren.

• European Innovation Act: Regulatorische Sandboxes für Innovationen

  • Förderung regulatorischer Reallabore (Regulatory Sandboxes) in allen Mitgliedstaaten
  • Schaffung kontrollierter Testumgebungen für innovative Technologien und Geschäftsmodelle
  • Beschleunigte Normungsverfahren, die mit der Innovationsgeschwindigkeit Schritt halten
  • Vereinfachter Zugang zu Technologie- und Forschungsinfrastrukturen für Startups

Das Gesetz soll Innovatoren ermöglichen, neue Technologien in einem regulatorischen Schutzraum zu testen, bevor sie vollständig auf den Markt kommen.

• Scaleup Europe Fund: Schließung der Finanzierungslücke

  • Einrichtung eines privat verwalteten und kofinanzierten Fonds speziell für DeepTech-Scaleups
  • Erweiterung und Vereinfachung des Europäischen Innovationsrats (EIC)
  • Entwicklung eines freiwilligen Europäischen Innovationsinvestitionspakts
  • Mobilisierung großer institutioneller Investoren für EU-Risikokapitalfonds

Der Fonds soll die kritische Finanzierungslücke in der Scaleup-Phase schließen, wo europäische Unternehmen oft an Kapitalmangel scheitern oder in die USA abwandern.

• Blue Carpet Initiative: Europas Antwort auf den globalen „War for Talents“

  • Beschleunigte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisverfahren für Startup-Gründer aus Drittländern
  • Stärkung der unternehmerischen Bildung durch das Europäische Innovations- und Technologieinstitut
  • Best Practice-Leitlinien für Mitarbeiteraktienoptionen (Employee Stock Ownership Plans)
  • Beseitigung steuerlicher Hindernisse für grenzüberschreitend tätige Remote-Mitarbeiter
  • Entwicklung eines akademischen Karriereentwicklungsrahmens, der Forschungsvermarktung belohnt

Die Initiative soll Europa für internationale Top-Talente attraktiver machen und gleichzeitig europäische Talente im Kontinent halten.

• Charter of Access: Infrastruktur-Zugang für innovative Unternehmen

  • Harmonisierung der Zugangs- und Vertragsbedingungen zu Technologie- und Forschungsinfrastrukturen
  • Präzisierung der staatlichen Beihilferegeln für den Infrastrukturzugang von Startups
  • „Lab to Unicorn“-Initiative zur Stärkung von Hochschul-Startup-Ökosystemen
  • Vereinfachte Lizenzierungs- und Revenue-Sharing-Modelle für Spin-offs
  • Förderung von „Venture Buildern“ in öffentlichen Institutionen

Die Charta soll Startups gleichberechtigten Zugang zu kritischer Forschungsinfrastruktur verschaffen und die Kommerzialisierung von Hochschulforschung beschleunigen.

Fazit: Europas Aufholjagd im globalen Innovationswettlauf

Mit der „Choose Europe to Start and Scale“-Strategie unternimmt die EU einen systematischen Versuch, ihre strukturellen Nachteile gegenüber den USA und China im Innovationswettbewerb zu überwinden. Die 26 vorgeschlagenen Maßnahmen adressieren die realen Schmerzpunkte europäischer Startups: von der regulatorischen Fragmentierung über Finanzierungslücken bis hin zum Talentmangel.

Der Erfolg der Strategie wird jedoch entscheidend von der Umsetzungsgeschwindigkeit und dem politischen Willen der Mitgliedstaaten abhängen. Während die Diagnose stimmt und die vorgeschlagenen Lösungen durchaus zielführend erscheinen, bleibt abzuwarten, ob Europa die notwendige Geschwindigkeit aufbringen kann, um im globalen Innovationswettlauf nicht weiter zurückzufallen.

Das Europäische Startup- und Scaleup-Forum sowie die European Startup Nations Alliance werden bei der Umsetzung eine zentrale Rolle spielen. Erste Erfolge werden sich bereits in den kommenden 12-18 Monaten abzeichnen müssen, wenn die Initiative nicht das Schicksal vieler vorheriger EU-Digitalinitiativen teilen soll

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