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Uber in Wien: Die Schlinge um die umstrittene Fahrtvermittlungs-App zieht sich immer enger

Uber am Smartphone. © Uber
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Der Fahrtvermittler Uber ist seit 2014 in der österreichischen Hauptstadt verfügbar – aber wie lange noch? Für so manchen Wiener ist die App zur ersten Anlaufstelle geworden, wenn man schnell eine Fahrt durch die City braucht und Öffis, eigenes Auto oder ein reguläres Taxi nicht in Frage kommen. Doch wie lange kann man sich in Wien noch ein Uber rufen?

Derzeit sieht es nicht gut aus für den Fahrtendienst. Denn zwei Wiener Taxiunternehmer haben einen unter bei Uber fahrenden Mietwagenunternehmer beim Handelsgericht Wien geklagt und eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Gericht ist der Meinung, dass die Mietwagenfirma – Uber selbst betreibt keine eigenen Flotten – die Wiener Taxi- und Mietwagen-Landesbetriebsordnung verletzt hat, weil die Mietwägen nach der Beendigung eines Auftrags nicht zur Betriebsstätte zurückkehren, sondern unterwegs gleich den nächsten Auftrag annehmen können. Diese Aufträge werden eben von Uber über die App zwischen Kunde und Mietwagenfahrer vermittelt.

Bis das Urteil in dem Zivilrechtsverfahren rechtskräftig ist, wird es noch dauern. Bis dato wurde eine einstweilige Verfügung erwirkt, der zufolge das betroffene Mietwagenunternehmen pro Verstoß eine Strafzahlung von bis zu 100.000 Euro leisten müsste – also immer dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Mietwagen zwischen zwei Fahrten nicht zur Betriebsstätte zurückgekehrt ist. Der Anwalt der Taxiunternehmer, Dieter Heine, hat bereits drei weitere Klagen anderer Taxiunternehmen gegen andere Mietwagenfirmen eingebracht, fünf bis zehn weitere sollen sich in Vorbereitung befinden.

Es wird immer enger

Wie sich die Klagen bzw. Klagedrohungen auf den Uber-Betrieb auswirken werden, werden Nutzer in den kommenden Tagen und Wochen feststellen. Ab 1. Jänner 2018 wird es für die Fahrten-App dann noch einmal enger: Denn im April ging in Wien eine neue Verordnung in Begutachtung, die strengere Regeln für das Mietwagengewerbe zum Ziel hat. Dann müssten Mietwagenfahrer bei der Anmeldung genauso wie Taxler einen Bescheid bei der Zulassungsbehörde vorweisen, der bestätigt, dass das Auto bestimmten Qualitätskriterien genügt.

Auch auf EU-Ebene zieht sich die Schlinge um den umstrittenen Fahrtendienst Uber immer enger. Zuerst hatte der Taxifahrer-Verband von Barcelona Uber wegen unlauterem Wettbewerb beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, dann ist der Streit zwischen einem Berliner Taxiunternehmen und Uber wegen dem Limousinen-Service „Uber Black“ auf EU-Ebene eskaliert. Die Entscheidung der EU-Richter könnte weitreichende Folgen haben, ob Uber und andere Sharing-Economy-Dienste in Europa weiter so operieren können, wie sie es gerade tun.

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