Nachfrage

Warum sich Taxis plötzlich vor dem Uber-Gesetz fürchten

Die Taxis gegen Uber. © Photo by 𝗔𝗹𝗲𝘅 𝘙𝘢𝘪𝘯𝘦𝘳 on Unsplash
Die Taxis gegen Uber. © Photo by 𝗔𝗹𝗲𝘅 𝘙𝘢𝘪𝘯𝘦𝘳 on Unsplash
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Die einen sehen es als Entschärfung eines misslungenen Gesetzes, die anderen als Todesstoß für die, die es retten sollte: Das Gelegenheitsverkehrsgesetz bekommt eine Novelle – und soll so „innovative und digitale Angebote bei Taxis und Mietwägen“ bieten. Zur Erinnerung: Das auch als „Lex Uber“ bezeichnete Gesetz wurde von der Bundeswettbewerbsbehörde zuletzt offiziell als „innovationsfeindlich“ eingestuft. Mit der Novelle sollte alles besser werden – die Meinungen dazu sind aber zweigeteilt.

Gleiche Regeln für alle

Kritiker sahen und sehen die Zusammenlegung des Taxi- und des Mietwagen-Gewerbes als Schutzmaßnahme für die Taxi-Branche. Die streitet sich schon seit Jahren mit Uber, musste die Branche mit dem Markteintritt von Uber doch starke Umsatzeinbußen hinnehmen. Die Lösung: Das Gelegenheitsverkehrsgesetz, das ursprünglich bereits am 01. September diesen Jahres in Kraft hätte treten sollen, zuletzt aber doch auf den 1. Jänner 2021 verschoben wurde. Die Idee dahinter war gewissermaßen, die Regeln für alle anzugleichen.

Harte Kritik an Gesetz im Vorfeld

Das Gesetz wurde von Beginn weg hart kritisiert. Theodor Thanner, Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde, übte zuletzt Kritik: „Die Branchenuntersuchung zeigt im Personenbeförderungsmarkt ein sehr ernüchterndes Ergebnis und stellt keine gute Prognose für den Wettbewerb dar. Das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz wirkt innovationsfeindlich und macht es neuen Geschäftsmodellen schwer im Markt für Taxifahrten bestehen zu bleiben. Regulierung hat die Aufgabe, Probleme zu lösen und nicht welche zu schaffen. Es besteht die Gefahr, dass Unternehmen mit der neuen Regulierung im Markt nicht überleben werden und somit Arbeitsplätze wegfallen, sollte ein fixer Tarif gesetzlich verankert werden. Für die Konsument*innen bedeutet es, dass die Angebotsauswahl deutlich eingeschränkt wird“.

Uber könnte Österreich darum mit 2021 auch gänzlich verlassen – das letzte Wort ist dahingehend aber noch nicht gefallen. Auf Nachfrage von Trending Topics hieß es, man begrüße es“ generell natürlich, wenn eine Novelle kommt, die doch noch Wettbewerb ermöglicht“. Uber werde sich aber erst dann dazu äußern, wenn es [die Novelle, Anm.] beschlossen ist.“

Die Novelle im Detail

Die angesprochene Novelle soll „weitere Verbesserungen für Fahrgäste und Standards für fairen Wettbewerb“ bringen und eben „innovative und digitale Angebote für die Fahrgäste “ möglich machen, heißt es aus dem Büro von Ministerin Gewessler. Fahrten und Kosten sollen künftig geteilt werden können und die „Preisgestaltung bei bestellten Fahrten flexibler und kundenfreundlicher“ werden. Die aktuelle Novelle schaffe “ in Österreich eines der international fortschrittlichsten Modelle für Personenbeförderung mit PKWs“.

Preisgrenzen oben und unten

Konkret soll die Novelle eine Möglichkeit für die Bundesländer schaffen, bei bestellten Fahrten Unter- und Obergrenzen für den Preis, der mit den Fahrgästen vereinbart wird, festzulegen. Damit werde einerseits „ein schädlicher Preiskampf verhindert“ und andererseits wüssten die Fahrgäste vorab, wie viel die Fahrt kosten wird. Damit gehe das Klimaschutzministerium auch auf die Kritik der Bundeswettbewerbsbehörde an den 2019 beschlossenen Regelungen ein.

Auf Nachfrage von Trending Topics hieß es aus dem Kabinett von Bundesministerin Leonore Gewessler, dass es den Landeshauptleuten „gemäß der Novelle freistehen“ wird, selbst Ober- und Untergrenzen festzulegen. Im Gesetz gebe es lediglich eine klar definierte Untergrenze, „falls die Landeshauptleute keine festlegen“.

Noch keine Festlegung der Grenzen in Wien

Die Stadt Wien ist soweit noch nicht, heißt es aus dem Rathaus: „Aufgrund der Rahmenbedingungen im Gelegenheitsverkehrsgesetz ist das derzeit noch nicht möglich, Ober- und/oder Untergrenzen zu verordnen. Erlaubt ist nur das Festlegen eines Fixtarifs oder diesen nicht festzulegen.“ Ganz glücklich dürfte die Stadt mit der Novelle aber nicht sein.

Auf Nachfrage, wie die Stadt dazu stehe, heißt es: „Gerade im Bereich der Mobilität erleben wir über die letzten Jahre rasante Veränderungen. Als Kommune müssen wir lernen, damit umzugehen und bestehende Rahmenbedingungen rasch an diese Entwicklung anzupassen. Wir müssen moderner werden, gleichzeitig jedoch die Interessen aller Beteiligten, von den ArbeitnehmerInnen bis zu den KundInnen, berücksichtigen. Die Stadt Wien ist in dieser Angelegenheit bemüht, die Balance zwischen den Interessensgruppen zu halten und alle Blickwinkel zu berücksichtigen.“

Gleichzeitig versuche man, die Vorteile aus den unterschiedlichen Bereichen zu vereinen und innovative Ansätze zu ermöglichen: „Für uns ist das wichtig, weil wir das gesamte Personenbeförderungsgewerbe mit Kfz als Erweiterung des öffentlichen Verkehrs verstehen. Wien hat bereits nach der ersten Novelle mit allen Beteiligten gesprochen und eine IHS-Studie in Auftrag gegeben, um ein Optimum auszuloten. Das damals beschlossene Einheitsgewerbe wurde positiv beurteilt, bringt aber für Wien große Herausforderungen mit sich. Denn wie die IHS-Studie selbst bestätigt, gibt uns das GelverkG leider einen sehr engen gesetzlichen Rahmen vor, in dem wir uns bewegen können.“

Preis-Vereinbarung vorab

Wir wollten außerdem vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wissen, wie die Transparenz bei der Abrechnung garantiert werden soll. Grenzen nach oben und nach unten garantieren ja nicht zwingend Transparenz – das weiß auch das Ministerium: „Bei der Bestellung über einen Kommunikationsdienst muss ein Fahrpreis vereinbart werden. Dieser darf dann nicht mehr überschritten werden. Weil dieser Fahrpreis bei einer Bestellung klarerweise erst angeboten werden muss, bevor er vereinbart werden kann, wird die Einhaltung der Ober- und Untergrenzen transparent nachvollziehbar“.

Genau das kritisieren Branchenvertreter. „Die Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetz ist ein direkter Angriff auf einen Großteil der Wiener Taxiunternehmer“, sagt Resul Ekrem Gönultaş, Obmann der Wiener Taxi-Innung. Er stört sich daran, dass künftig nur Fahrten vom Taxistandplatz aus einem fixen Tarif unterliegen sollen. Gönultaş: „Für Unternehmer, die weder für eine Funkzentrale fahren noch sich einer Kommunikationsplattform wie Uber oder Bolt bedienen, ist das ein Schlag ins Gesicht.“

Besonders in Wien werde das schlagend: „Hier werden immerhin zwei Drittel aller Fahrten von einem Standplatz aus vorgenommen und 60 Prozent aller Taxiunternehmer sind funklos.“ Die Verordnung sei mit einem „Todesstoß“ für diese Unternehmer gleichzusetzen. Und auch der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband Österreich befürchtet, „dass der unfaire Wettbewerb von Uber und Co gegen die Taxis weitergehen könnte“. Es müsse sichergestellt werden, dass „Uber und Co die gleiche Steuerlast tragen“.

Mietwagenfirmen zufrieden

Bei den MietwagenunternehmerInnen ist man hingegen zufrieden. Slatko Petrovic, der Organisator der Demo am 23.10.2020 in Wien, bei der zahlreiche Taxi- und MietwagenunternehmerInnen gegen den ursprünglichen Gesetzestext demonstriert hatten: „Wir freuen uns, dass die Anliegen der MietwagenunternehmerInnen nun doch noch von Ministerin Gewessler gehört wurden und begrüßen die Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes.

Sie schafft endlich faire Wettbewerbsbedingungen, sichert tausende Arbeitsplätze und garantiert mit der Möglichkeit Mindesttarife festzusetzen, ein Einkommen, von dem Lenkerinnen und Lenker auch leben können. Die flexiblen Preise stellen zudem sicher, dass das Angebot nach wie vor für KonsumentInnen attraktiv ist und aufgrund des Wettbewerbs auch die Qualität in unserer Branche weiter steigen wird. Wir hoffen auch, dass es in Zukunft noch Vereinfachungen im Bereich der Anforderungen für den TaxilenkerInnen-Ausweis geben wird.“

Generelle Liberalisierung keine Option

Die Handhabung wie in anderen Ländern, mit einer generelle Liberalisierung der Tarife mit maximal Preisobergrenzen, ist für das Ministerium indes keine Option: „Eine vollständige Liberalisierung der Preise bei Verordnung einer solchen Ausnahme würde die Gefahr eines Preiskampfes mit sich bringen, und die Situation der LenkerInnen und die Marktchancen kleiner Betriebe verschlechtern“.

Auf die Frage, ob das Ministerium durch die neuen Regelungen eine Minimierung der Angebotsauswahl für Kunden und Kundinnen befürchtet, kam folgende Antwort: „Die Regelung zielt darauf ab, die Vorteile von Taxis – etwa einheitliche Ausbildung und genaue Regelungen – und die Vorteile der bisherigen Mietwagen – vor allem flexible Angebote – für LenkerInnen und Fahrgäste zu kombinieren, anstatt sie auf das System Taxi zu reduzieren, wie das der ursprüngliche Beschluss von 2019 vorgesehen hätte.“ Ab 1.1. würden einheitliche Regeln für Taxis und die bisherigen Mietwagen (Taxischein, Fahrzeuge, Regeln für Fahrpreise) gelten. „Die aktuelle Novelle ergänzt diese um neue Regelungen, die innovative, digitale Angebote ermöglichen. Damit schafft Österreich eines der international fortschrittlichsten Modelle für die Personenbeförderung im Pkw“. Das sehen freilich nicht alle so.

+++Taxis in Wien: Bargeldloses Zahlen und Navis sollen ab 2021 Pflicht werden+++

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