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AK-Klage gegen Klauseln und Geschäftspraktiken von Klarna erfolgreich

Klarna: Arbeiterkammer will klagen © Klarna
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Die Negativschlagzeilen scheinen kein Ende zu nehmen:  Nach zahlreichen Beschwerden von Konsument:innen über die Geschäftspraktiken des schwedischen Unternehmens Klarna hat die Arbeiterkammer in Österreich sieben Klauseln und zwei Geschäftspraktiken gerichtlich überprüfen lassen – mit Erfolg.

Gefährliche Verlockung: Shoppen und Wochen später bezahlen

Das schwedische Unternehmen bietet Kund:innen diverse Zahlungsdienstleistungen an. Die Kernleistung besteht darin, die Zahlungsansprüche zu übernehmen und ab diesem Zeitpunkt  Kund:innenenzahlungen abzuwickeln. So können Klarna-Nutzer:innen bei zahlreichen Online-Shops einkaufen und die Rechnung dafür Wochen später bzw. in Raten abzahlen. Neben der Zahlungsabwicklung bietet Klarna auch weitere Finanzdienstleistungen an, wie z.B. eine App zur Verwaltung der Finanzen und einen eigenen Online-Shop, in dem Produkte von verschiedenen Marken gekauft werden können.

Erst kürzlich hat eine Welle von negativen Schlagzeilen über Jugendliche, die sich durch die bedenklichen Geschäftspraktiken massiv bei Klarna verschuldet haben, für Aufsehen gesorgt. Einem Kurier-Bericht zufolge präsentieren Jugendliche auf TikTok und Instagram unter dem Hashtag #klarnaschulden sogar noch stolz, wie hoch ihre Schulden für Online-Einkäufe sind. Die Beträge, um die es dabei geht, reichen von 200 Euro bis zu vierstelligen Summen, die weder sie noch ihre Eltern abbezahlen können.

@learicheri

Reply to @m_140i sofort bezahlen for life ✌🏽 #shoppingsucht #schulden #klarna #klarnaschulden #buynowpaylater #ratenzahlung #learicheri

♬ Spongebob Tomfoolery – Dante9k Remix – David Snell

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AK klagt, Handelsgericht gibt Recht

Nun folgen mehr schlechte Nachrichten für das schwedische Unternehmen. Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Konsument:innen, die sich an die AK gewandt haben, hat die sie Klarna verklagt. Das Handelsgericht Wien hat schließlich festgestellt, dass sieben Klauseln und eine der beanstandeten Geschäftspraktiken von Klarna unerlaubt sind. Allerdings konnte hierbei nicht nachgewiesen werden, dass Klarna durch die wiederholte Einmahnung von nicht oder nicht mehr bestehenden Forderungen gegenüber Konsument:innen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat.

Details zu den nun unzulässigen Klauseln und Geschäftspraktiken

Die für unzulässig erklärten Klauseln und Geschäftspraktiken umfassen verschiedene Aspekte. Zum einen wurden die verstreuten allgemeinen Geschäftsbedingungen von Klarna kritisiert. Die rechtswidrigen Klauseln waren  nämlich auf verschiedenen Unterseiten der Klarna-Website unter unterschiedlichen Überschriften wie FAQ und Kund:innenservice verlinkt, was zu Intransparenz führt und es den Konsument:innen erschwert, den notwendigen Überblick zu erhalten. Des Weiteren wurden Klauseln bemängelt, die unterschiedliche Fälligkeiten der Zahlungen vorsehen, abhängig vom Rechnungsdatum, dem Versand oder dem Erhalt der Ware. Diese Praktik erschwert die Einhaltung der Zahlungstermine.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Bestimmungen, die Konsument:innen dazu zwingen, Beschwerden und Probleme ausschließlich über die Klarna-Website, die Klarna-App oder den Kund:innenservice zu melden. Diese Regelungen wurde als klare Verletzung des Konsumentenschutzgesetzes angesehen, da Klarna den Konsument:innen keine zusätzlichen Apps oder Websites aufzwingen darf, insbesondere dann wenn bestellte Ware nicht geliefert wurde. Eine einfache Erklärung per E-Mail sollte laut dem Handelsgericht ausreichend sein. Zusätzlich wurden die von Klarna festgelegten pauschal gestaffelten Mahngebühren scharf kritisiert. Klarna hat bisher nämlich verlangt, dass Konsument:innen, unabhängig von der tatsächlichen Schuldfrage oder dem Verhältnis zur Forderungssumme, stets die ansteigenden Mahngebühren bezahlen mussten.

Klarna hat sich mit der folgenden Stellungnahme gemeldet: „Das Urteil des Handelsgerichts Wien bezieht sich nicht auf unsere aktuellen AGBs und FAQs, sondern darauf, wie sie vor über einem Jahr aussahen. Wir haben diese bereits Anfang 2022 überarbeitet. Zu diesem Zeitpunkt haben wir im Rahmen einer globalen Initiative auch unsere gesamte Produktpalette verbessert – mit dem Ziel, unseren Kund:innen noch mehr Zeit, Geld und Sorgen zu ersparen.“

 

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