Steuern

Deutschland will Vorteile bei Mitarbeiter:innenbeteiligungen stark ausweiten

Finanzminister Christian Lindner (FDP). © Bundesministerium für Finanzen
Finanzminister Christian Lindner (FDP). © Bundesministerium für Finanzen

Es ist ein wichtiger Eckpfeiler seines Zukunftsfinanzierungsgesetzes: Der deutsche Finanzminister Christian Lindner (FDP) will nach viel Kritik die Steuerregeln für Beteiligungen von Mitarbeiter:innen an jungen Unternehmen deutlich verbessern. Wie berichtet soll dabei zum einen der steuerliche Freibetrag bei Mitarbeiter:innenbeteiligungen deutlich von 1.440 Euro auf 5.000 Euro angehoben werden – auch wenn diese neue Grenze vielen (bei weitem) nicht hoch genug ist.

Mitarbeiter:innenbeteiligungen gelten als einer der Schlüssel zur Stärkung von Startup-Standorten. Weil junge Firmen oft nicht so hohe Löhne zahlen können wie etablierte Unternehmen am Markt, müssen sie Talenten andere Dinge bieten, um sie längerfristig an die Firma zu binden und einen hohen (und kostspieligen) Turn-over zu vermeiden. Deswegen will Lindner nach viel Hin und Her die Beteiligungen von Mitarbeiter:innen vereinfachen und attraktiver machen – bisher sind sie steuerlich schwierig. Denn die so genannte „Dry Income Besteuerung“ (man muss Steuern zahlen, obwohl man noch gar kein Geld mit Anteilen verdient hat) war bisher unattraktiv.

Deutschland verbessert Mitarbeiter:innenbeteiligung. Österreich zögert weiter.

Unternehmen bis 500 Mitarbeiter:innen

Neben der Anhebung des Freibetrags auf 5.000 Euro will das deutsche Finanzministerium, dass Unternehmensbeteiligungen erst nach 20 Jahren fällig sind. Bisher ist es so, dass Mitarbeiter:innen ihre Unternehmensanteile nach spätestens zwölf Jahren versteuern. Und zwar auch dann, wenn keine Gewinne aus den Beteiligungen angefallen sind.

Diese steuerlichen Goodies sollen, geht es nach Lindner, aber nicht bloß Startups im engeren Sinne zugute kommen. Denn die Startup-Definition wird für die Mitarbeiter:innenbeteiligungen ziemlich weit gezogen. Sollten die neuen Regeln bisher für Firmen mit bis zu 250 Mitarbeiter:innen gelten, sollen sie nun für Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern greifen. Die Umsatzschwelle wurde vom Finanzministerium von bisher 50 auf 100 Millionen Euro verdoppelt, die Jahresbilanzsumme von 43 auf 86 Millionen Euro.

Der Gesetzesentwurf, von dem das Handelsblatt zuerst berichtete, soll Startups und anderen Firmen Steuerentlastungen von etwa 1,3 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Die Reform soll Anfang 2024 in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf des deutschen Finanzministeriums für dieses Zukunftsfinanzierungsgesetz ist am Montag in die Ressortabstimmung gegangen.

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