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Deutschland verbessert Mitarbeiter:innenbeteiligung. Österreich zögert weiter.

Team. © Vlad Hilitanu on Unsplash
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Das Thema der Mitarbeiter:innenbeteiligung ist der Startup-Branche ein wichtiges – dennoch ist es sowohl in Deutschland als auch in Österreich auch ein ungelöstes. Zwar gibt es mit ESOP oder Phantom Shares bereits Modelle, wie man Talente am Startup beteiligen kann, doch Kernproblem ist die Besteuerung. Mitarbeitende müssten ihre Anteile oft bereits beim versteuern, obwohl da noch gar kein Geld geflossen ist. In der Regel fließt erst Geld, wenn eine Firma einen Exit, Merger oder IPO macht, aber unter heutigen Regeln müssen beteiligte Mitarbeiter:innen schon vorher ans Finanzamt überweisen.

Dementsprechend unattraktiv ist es aktuell für Mitarbeiter:innen, in den Cap Table geholt zu werden. In Deutschland will Finanzminister Lindner (FDP) dem Startup-Sektor nun entgegen kommen. Nachdem es 2022 viel Kritik gab, will das deutsche Finanzministerium nun diese so genannte „Dry Income Besteuerung“ verbessern und den steuerlichen Freibetrag bei Mitarbeiterbeteiligungen (=ESOP bzw. VSOP) von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro anheben. Das berichtet zumindest das Handelsblatt unter Berufung auf interne Dokumente aus dem Ministerium.

Die Logik von Mitarbeiter:innenbeteiligungen: Startups können am Anfang nicht so hohe Gehälter wie Corporates bezahlen, weswegen sie andere Mittel und Wege brauchen, um talentiertes Fachpersonal zu gewinnen. Die Beteiligung dieser Talente am eigenen Unternehmen soll nicht nur helfen, Fachkräfte zu gewinnen, sondern sie langfristig und engagiert ans Unternehmen binden – stets mit der Aussicht, dass die Firmenanteile mal sehr viel Geld wert sein könnten. Das britische Fintech Revolut etwa hat etwa 70 Mitarbeiter:innen zu Millionär:innen gemacht.

Mitarbeiter:innenbeteiligung: Deutschland bringt Verbesserungen an den Start

Steuer erst nach 20 Jahren fällig

Besonders wichtig ist aber, dass der Zeitpunkt für die Fälligkeit dieser Steuer nach hinten geschoben werden soll. Steuern für  Mitarbeiter:innenbeteiligungen sollen erst nach spätestens 20 Jahren fällig sein – in der Regel mehr als genug Zeit, damit dass Startup seinen Exit hinlegt. Offen ist aber, ob diese steuerliche Begünstigung von Startup-Mitarbeiter:innen, die der FDP vorschwebt, auch mit der Kanzlerpartei SPD zu machen ist.

Finanzminister Lindner hat bereits im Juni 2022 Zugeständnisse im Rahmen eines geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (Trending Topics berichtete) gemacht und unter anderem die Erhöhung des Freibetrags für Mitarbeiter:innenkapitalbeteiligungen von 1.440 auf 5.000 Euro vorgeschlagen. „Den Steuerfreibetrag anzuheben, ist aber kein geeignetes Instrument, um Mitarbeiterkapitalbeteiligungen für Startups attraktiv zu gestalten. Der Vorschlag offenbart ein erschreckendes Unverständnis für die Situation von Startups“, hieß es damals seitens Christian Miele, Präsident des Bundesverband Deutsche Startups (BVDS).

Nur den Freibetrag zu erhöhen, reiche nicht, wurde argumentiert. viel entscheidender sei, wann die Steuer fällig ist. Dass Lindners Ministerium nun bis zu 20 Jahre im Auge hat, ist somit die wesentliche Verbesserung. Nun bleibt abzuwarten, ob das Vorhaben auch in die Praxis umgesetzt wird.

In Österreich heißt es weiter Warten

In Österreich ist im Rahmen der neuen Gesellschaftsform FlexCo schon seit langem die Verbesserung der Mitarbeiter:innenbeteiligung in Arbeit. Wie Trending Topics berichtete, scheiterte ein Gesetzesentwurf an der Einigung der Regierungsparteien zu den Steuerfragen. Nun wartet die Startup-Branche in Österreich 2023 darauf, wie die Mitarbeiter:innenbeteiligung hierzulande neu gestaltet wird. Generell glänzt Österreich im Vergleich mit anderen europäischen Ländern in Sachen Startup-Politik nicht unbedingt.

Mitarbeiter:innenbeteiligung? Verschollen zwischen den Ministerien

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