Österreich

Wind- und Photovoltaik-Verbände kritisieren Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz

Bei Photovoltaik und Windenergie hat Österreich noch viel Potential. © pixabay.com
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Das heute von der österreichischen Bundesregierung in Begutachtung geschickte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) stößt bei den Branchenverbänden auf gemischte Reaktionen. Während einzelne Maßnahmen begrüßt werden, kritisieren sowohl die IG Windkraft als auch Photovoltaic Austria (PV Austria) zentrale Schwächen des Gesetzesentwurfs.

Positive Aspekte werden anerkannt

Die Verbände bewerten verschiedene Punkte des Entwurfs positiv. Die IG Windkraft hebt die geplante Verfahrensbeschleunigung im Sinne der EU-Richtlinie RED III, verbesserte Beteiligungsmöglichkeiten für Gemeinden und die Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses für Energiewende-Projekte hervor. PV Austria begrüßt die österreichweite einheitliche Regelung für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher bezüglich Freistellung, Anzeige- und Genehmigungspflicht.

Hauptkritikpunkte der Branche

Fehlende verbindliche Ziele für Bundesländer

Ein zentraler Kritikpunkt beider Verbände betrifft das Fehlen verbindlicher Ausbauziele für die Bundesländer. Die IG Windkraft bemängelt, dass verbindliche Flächenbeitragswerte zu unverbindlichen Erzeugungsrichtwerten ohne konkrete jährliche Ziele geworden seien. Dadurch könnten Bundesländer kaum für Verfehlungen zur Verantwortung gezogen werden.

Unzureichende Ausbauziele bei Photovoltaik

PV Austria kritisiert die im Entwurf vorgesehenen Mindestausbauziele für Photovoltaik als deutlich zu niedrig. Diese würden lediglich etwa die Hälfte des bis 2030 laut Integriertem österreichischem Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) erforderlichen PV-Ausbaus von 21 Terawattstunden abdecken. Mehrere Bundesländer würden ihre Vorgaben bereits in diesem Jahr erfüllen.

Fehlender Batteriespeicherplan

Beim Thema Batteriespeicher vermisst PV Austria einen verbindlichen Ausbauplan, obwohl eine Studie einen österreichweiten Bedarf von 5,1 Gigawatt bis 2030 und 8,7 Gigawatt bis 2040 ausweist. Der derzeitige Ausbaustand liegt bei nur 1,1 Gigawatt.

Verwässerung gegenüber früheren Entwürfen

Beide Verbände kritisieren, dass der aktuelle Entwurf im Vergleich zu früheren Versionen verwässert wurde. Verpflichtende Zielvorgaben, Sanktionsmechanismen und die Verpflichtung zur Klimaneutralität bis 2040 seien weggefallen oder abgeschwächt worden.

Geforderte Nachbesserungen

Die Branchenverbände fordern vor Ende der Begutachtungsfrist konkrete Verbesserungen:

  • Verbindliche Flächenvorgaben und Sanktionsmechanismen für Bundesländer
  • Ambitioniertere Mindestausbauziele für Photovoltaik
  • Einen verbindlichen Batteriespeicherfahrplan
  • Die Festschreibung der Klimaneutralität bis 2040
  • Konkrete Vorgaben für Beschleunigungsgebiete

Die Verbände warnen, dass das Gesetz in seiner aktuellen Form die Energiewende eher bremsen als beschleunigen könnte und bemängeln fehlende Planungssicherheit für die heimische Wirtschaft.

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