Recycling

EU-Kommission will Einwegverpackungen in der Gastronomie verbieten

© Artem Beliaikin on Unsplash
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Verpackungen stellen eine ständig wachsende Abfallquelle dar. Im Durchschnitt fallen in Europa fast 180 Kilo Verpackungsmüll pro Kopf und Jahr an. Dem will die EU-Kommission nun mit neuen Vorschriften entgegenwirken. Dazu gehört ein Verbot für bestimmte Einwegverpackungen, vor allem in der Gastronomie. Ebenfalls geplant sind mehr wiederverwendbare Verpackungsoptionen, höhere Transparenz sowie der Einsatz von nachhaltigem Kunststoff. Die neuen Regeln sollen die Verpackungsbranche auf Kurs zur Klimaneutralität bis 2050 bringen.

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Bei Verpackungsmaterialien kommt laut der EU-Kommission eine Vielzahl an Primärrohstoffen zum Einsatz. Etwa 40 Prozent der Kunststoffe und 50 Prozent des Papiers in der EU seien für Verpackungsmaterialien bestimmt. Bis 2030 könnten ohne entsprechende Maßnahmen die Verpackungsabfälle um 19 Prozent steigen. Bei Verpackungsabfällen aus Kunststoff könnte es sogar zu einer Steigerung um 46 Prozent kommen.

Die neuen Vorschriften sollen diesen Trend stoppen. Unternehmen sollen künftig einen bestimmten Prozentsatz ihrer Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten. Außerdem werden einige Verpackungsformate genormt und eine klare Kennzeichnung wiederverwendbarer Verpackungen vorgeschrieben. Auch ein Verbot für bestimmte Verpackungen sieht die Kommission vor, darunter Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke in Restaurants und Cafés, Einwegverpackungen für Obst und Gemüse, Miniatur-Shampooflaschen und andere Miniaturverpackungen in Hotels.

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Neue Kriterien für das Recycling von Verpackungen

Für das Recycling sollen neue Kriterien für die Gestaltung von Verpackungen dienen, ebenso wie verbindliche Pfandsysteme für Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen. Es soll auch verbindlich vorgeschriebene Recyclinganteile geben, die die Hersteller in neue Kunststoffverpackungen aufnehmen müssen. Jede Verpackung wird darüber hinaus mit einem Etikett versehen, aus dem hervorgeht, woraus sie gemacht ist und in welchen Abfallbehälter sie gehört. Die Abfallbehälter sollen die gleichen Etiketten tragen.

Nachhaltige Kunststoffe aus Biomasse sollen durch die neuen Vorschriften öfter zum Einsatz kommen. Die Biomasse muss aus umweltfreundlichen Quellen kommen, beispielsweise aus organischen Abfällen. Bei der Kommunikation über den Anteil an biobasiertem Kunststoff sollen die Hersteller laut der Kommission den genauen und messbaren Anteil von biobasiertem Kunststoff im Produkt angeben.

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Durch nachhaltigere Alternativen zu Kunststoff sowie einem besseren Recyclingkreislauf soll die Abhängigkeit Europas von Primärrohstoffen und außereuropäischen Lieferanten sinken. Ziel der neuen Vorschriften ist die Verringerung der Verpackungsabfälle um 15 Prozent pro Mitgliedstaat und Kopf bis 2040 im Vergleich zu 2018. Bis 2030 sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Verpackungen auf 43 Mio. Tonnen führen – im Vergleich zu 66 Mio. Tonnen, wenn sich die Rechtsvorschriften nicht ändern.

Die Einwegverpackungsindustrie wird in einen Wandel investieren müssen, aber die Kommission sieht die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Beschäftigung in der EU positiv. Allein die Förderung der Wiederverwendung soll bis 2030 zu mehr als 600.000 Arbeitsplätzen in dem entsprechenden Sektor führen. „Wir erwarten sehr innovative Verpackungslösungen, die Verringerung, Wiederverwendung und Recycling den Weg ebnen. Dank der Maßnahmen dürfte auch Geld gespart werden. Alle Menschen in Europa könnten knapp 100 Euro pro Jahr sparen, wenn Unternehmen Einsparungen an Verbraucher:innen weitergeben“, heißt es von der EU-Kommission.

Der Vorschlag über Verpackungen und Verpackungsabfälle wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens beraten. Der politische Rahmen für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe soll die Richtung für die künftige Arbeit der EU in diesem Bereich vorgeben.

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