Beschluss

EU wird 2023 CO2-Zoll einführen

Stahlfabrik. © Peter Herrmann on Unsplash
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Wie so oft auf EU-Ebene haben sie einen sperrigen begriff gewählt: Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM. Einfacher könnte man ihn als CO2-Zoll beschreiben. Denn das EU-Parlament will, dass jene Unternehmen, die umweltverschmutzende Produktion in Länder mit weniger strengen Auflagen für Treibhausgasemissionen verlagern, dafür eine Abgabe bezahlen. Das soll den beschriebenen so genannten „Carbon Leakage“, also die Verlagerung von treibhausgasverursachenden Industrien in Länder außerhalb der EU, unterbinden.

Das EU-Parlament hat sich nun am Dienstag morgen darauf geeinigt, dass es bereits ab dem 1. Oktober 2023 neue Regeln auf Basis von CBAM geben soll. „Der EU-Mechanismus zur Anpassung des Kohlenstoffpreises an der Grenze wird eingeführt, um den Preis für Kohlenstoff, der für EU-Produkte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) gezahlt wird, dem Preis für importierte Waren anzugleichen“, heißt es dazu aus dem EU-Parlament. „Dies soll dadurch erreicht werden, dass Unternehmen, die in die EU importieren, verpflichtet werden, sogenannte CBAM-Zertifikate zu erwerben, um die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem Preis für Kohlenstoffzertifikate im EU-Emissionshandelssystem zu bezahlen.“

Klimaambitionen der EU schützen

Bedeutet im Klartext: Wird in Ländern mit laxeren Klimaschutzregeln produziert, wird es einen CO2-Zoll für Güter aus diesen Ländern an den EU-Außengrenzen geben. Das könnte auch die Produktion innerhalb der EU attraktiver machen. Aber auch: „Das Gesetz wird Anreize für Nicht-EU-Länder schaffen, ihre Klimaambitionen zu erhöhen. Nur Länder mit den gleichen Klimaambitionen wie die EU werden in die EU exportieren können, ohne CBAM-Zertifikate zu kaufen“, heißt es. Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass die Klimabemühungen der EU und der Welt nicht dadurch untergraben werden. Die EU will der erste Kontinent werden, der klimaneutral ist, und sieht sich als Vorreiter in Sachen Klimaschutz.

CO2-Grenzausgleich: EU-Industrie und Klima sollen von CO2-Zoll profitieren

Der geplante CO2-Zoll hat aber auch finanzielle Hintergründe, weil er eine zusätzliche Einnahmequelle zur Gegenfinanzierung der Klimaziele ist. Die EU-Kommission schätzt, dass durch die neuen EU-Eigenmittel – neben CBAM sind außerdem Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem (EHS) sowie Einnahmen im Zusammenhang mit der Unternehmensbesteuerung multinationaler Unternehmen gemeint – von 2026 bis 2030 jährlich bis zu 17 Milliarden Euro zufließen könnten.

„Die EU braucht neue Eigenmittel, um zumindest die Kreditaufnahme für NextGenerationEU zurückzahlen zu können. Ohne neue Eigenmittel werden wir nach 2027 mehr als 15 Milliarden Euro pro Jahr aus den EU-Programmen streichen müssen. Wir werden die ‚Next Generation EU‘ in eine ‚No Generation EU‘ verwandeln“, sagt etwa der portugiesische EU-Abgeordnete José Manuel Fernandes (EVP).

Zuerst für Zement, Stahl, Düngemittel oder Strom

CBAm soll schrittweise eingeführt werden, ab dem Oktober 2023 soll eine Übergangsphase einsetzen. Zuerst soll der CO2-Zoll auf Produkte wie Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel sowie Strom und Wasserstoff eingehoben werden. Somit wären etwa Autos aus dem EU-Ausland, die in die EU importiert werden, vom CO2-Zoll betroffen. Die geplante Regel bedingt auch, dass genaue Daten über die CO2-Emissionen dieser Güter erfasst werden müssen, weil sie als Basis für die Berechnung ihres CO2-Preises dienen.

Damit CBAM in Kraft treten kann, müssen sich die EU-Länder und das EU-Parlament noch über die geplante Reform des Emissionshandels einigen, was Ende der Woche erwartet wird. Im März 2022 bereits hat der Rat der Europäischen Union den Vorschlag der EU-Kommission für den CO2-Grenzausgleich gebilligt. Es gibt aber auch Kritik, weil das System natürlich Teuerungen für die produzierende Industrie bedeutet. Auch ist noch offen, ob CBAM wirklich konform mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) ist. Importprodukt nicht mit höheren Kosten belastet werden darf als ein gleichartiges in der EU produziertes Produkt. Deren Regeln zufolge dürften gleichartige Produkte aus WTO-Staaten nicht unterschiedlich behandelt werden.

Diesen Ländern würden CO2-Zölle in der EU am meisten schaden

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