Zahlen

2024 wurden bis dato 40x mehr GmbHs als FlexCos gegründet

FlexCo-Graffiti von Dall-E, anno 2023.
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Sie wurde im Rahmen eines neuen Startup-Gesetzes eingeführt, um Gründungen zu verbilligen und zu vereinfachen: Die Flexible Company, kurz FlexCo, ist in Österreich nunmehr zwei Monate alt. Ziel jahrelanger Bemühungen war, innovative Startups und Gründer:innen in der Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option anzubieten; die GmbH sei mehr als 100 Jahre alt, es brauche eine modernere Gesellschaftsrechtsform gerade für Startups.

Wie sieht nun ein erster Zwischenstand aus? Nach einem kleinen Hype Anfang des Jahres, das sogar ein Sekunden-Rennen um den Titel der ersten FlexCo Österreichs brachte (Gewinner: Seedback), kann man von einer neuen Gründungswelle dank der Flexiblen Kapitalgesellschaft noch nicht sprechen. Tatsächlich wurden in den ersten zwei Monaten von 2024 genau 53 neue FlexCos gegründet, aber 40 mal mehr GmbHs.

Neugründungen 2024 im Vergleich (Stand: 28. Februar 2024, 20 Uhr, hier die Originaldaten aus dem Firmenbuch):

  • GmbHs: 2.089
  • FlexCos: 53

Regierung rechnet sowieso nicht mit Gründungswelle

Damit lässt sich zwischenzeitlich festhalten, dass die FlexCo der GmbH bei weitem nicht den Rang ablaufen konnte; klar ist aber auch, dass die neue Rechtsform für Unternehmen noch sehr neu und unbekannt ist, was eine gewisse Zurückhaltung am Markt erklären kann, zudem sie deutlich als Startup-Vehikel positioniert wurde. Zudem bringen aktuell Rechtsanwält:innen der Reihe nach Bücher und Online-Seminare auf den Markt, um die FlexCo im Detail zu erklären. Das kann mittelfristig zu einem Anstieg der FlexCo-Gründungen führen.

Die aktuelle Bundesregierung, die die FlexCo umsetzte, erwartet sich sowieso nicht, dass die GmbH obsolet wird. „Die Einführung einer neuen Rechtsform wird voraussichtlich zu keiner nennenswerten Steigerung der Gesamtzahl der Gesellschaftsgründungen führen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass mittelfristig ca. 10% der Gründer:innen, die bisher eine GmbH gegründet hätten, sich stattdessen für die Gründung einer FlexKapG entscheiden. Ausgehend von bisher jährlich rund 15.000 GmbH-Gründungen wären das nach fünf Jahren 7.500 flexible Kapitalgesellschaften“, hieß es wie berichtet im Begleittext zum Gesetz. Aktuell sind es erst 2,5% FlexCos, gemessen an der Gesamtzahl der GmbH-Neugründungen.

Sind nun hingegen etwa 2.100 neue GmbHs in den ersten zwei Monaten (also ca. 1.050 pro Monat) des Jahres viel? Nun, in den Jahren 2020 bis 2023 gab es in Österreich jährlich zwischen 18.300 und 20.500 neue GmbHs – also im Schnitt 1.600 neue GmbHs pro Monat. Damit liegt 2024 unter den Werten der Vorjahre – das kann sich im Verlauf aber natürlich noch ändern.

Hier noch einmal GmbH und FlexCo im Vergleich:

GmbH

FlexCo

Firmenname

GmbH

Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap) / Flexible Company (FlexCo)

Stammkapital

  • EUR 35.000 (mind. 50% in bar); bei Gründungsprivilegierung EUR 10.000 (mind. 50% in bar) für 10 Jahre.
  • Gesetzliches Mindeststammkapital soll allgemein auf EUR 10.000 (mind. 50% in bar) für GmbH & FlexCo herabgesetzt werden.
  • EUR 10.000 (mind. 50% in bar).

Mindeststammeinlage

  • EUR 70
  • EUR 1

Geschäftsanteile

  • Unteilbarkeit von Geschäftsanteilen. Jedem Gesellschafter steht nur ein Geschäftsanteil zu, der sich nach dem Wert der übernommenen Stammeinlage bemisst.
  • GmbH kann keine eigenen Anteile halten.
  • Teilbarkeit von Geschäftsanteilen und Stückanteile (mind. EUR 1 Nennbetrag) möglich.
  • Erwerb eigener Anteile durch die FlexCo in bestimmten Fällen (insb. bei Unternehmenswert-Anteilen) möglich.

Übertragung von Geschäftsanteilen

  • Jede Übertragung von Geschäftsanteilen zwingend in Form eines Notariatsakts.
  • Übertragung von Geschäftsanteilen mittels Privaturkunde eines Rechtsanwalts/Notars zulässig.

Unternehmenswert-Anteile (UWA)

  • Nicht vorgesehen.
  • Mitarbeiterprogramme regelmäßig in Form von virtuellen Anteilen (Virtual Stock Option Plans [VSOP] oder Employee Stock Option Plans [ESOP], etc) nachgebildet.
  • UWA im Ausmaß von bis zu 25% des Stammkapitals möglich (Mindeststammeinlage: EUR 0,01).
  • Übertragung von UWA in Schriftform.
  • Insb. Mitverkaufsrecht für Unternehmenswert-Beteiligte im Gesellschaftsvertrag.

Umlaufbeschlüsse / Stimmabgabe

  • Alle Gesellschafter:innen müssen einer Beschlussfassung im Umlaufweg zustimmen.
  • Keine uneinheitliche Stimmrechtsausübung.
  • Nicht alle Gesellschafter:innen müssen Umlaufbeschlüssen zustimmen; Textform ausreichend für Stimmabgabe (Abweichung im Gesellschaftsvertrag vorzusehen).
  • Gesellschafter:innen mit mehr als einer Stimme können ihr Stimmrecht auch uneinheitlich ausüben.

Aufsichtsrat

  • Aufsichtsratspflicht insb. bei Überschreitung von bestimmten Größenkriterien, im Wesentlichen: (i) bei Stammkapital von mehr als EUR 70.000 und mehr als 50 Gesellschafter:innen, oder (ii) mehr als 300 Arbeitnehmer:innen im Jahresdurchschnitt. Weiter bei Beherrschung/Leitung von aufsichtsratspflichtigen Gesellschaften und mehr als 300 Arbeitnehmer:innen im Jahresdurchschnitt oder Unternehmen von öffentlichem Interesse (Börsenotierung bzw. Bezeichnung).
  • Zusätzliche Aufsichtsratspflicht bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften, dh wenn mindestens 2 Kennzahlen für kleine Kapitalgesellschaften überschritten (EUR 5 Mio. Bilanzsumme, EUR 10 Mio. Umsatz, 50 Arbeitnehmer:innen im Jahresdurchschnitt), aber zumindest 2 von 3 weiteren Kriterien (EUR 20 Mio. Bilanzsumme, EUR 40 Mio. Umsatz, 250 Arbeitnehmer:innen im Jahresdurchschnitt) nicht überschritten werden.

Kapitalmaßnahmen

  • Ordentliche Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung.
  • Übernahmeerklärung bei der Kapitalerhöhung bedarf zwingend eines Notariatsakts.
  • Zusätzlich bedingte Kapitalerhöhungen und genehmigtes Kapital (Ermächtigung der Geschäftsführung max. 5 Jahre nach Eintragung, Stammkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag zu erhöhen) möglich.
  • Übernahmeerklärungen in der Form einer Privaturkunde eines Rechtsanwalts/Notars zulässig.

Skurriles Sekunden-Rennen um die erste FlexCo Österreichs

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