Der Titel der ersten Startup-FlexCo geht an… Seedback
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Es war ein Sekundenrennen in der Nacht von 31. Dezember auf den 1. Jänner 2024, weil sie sich den Titel holen wollten: Zahlreiche Startups und Anwaltskanzleien haben zum Jahreswechsel flexible Kapitalgesellschaften (Flexible Companies, kurz FlexCos) gegründet, um unter den ersten zu sein, die die neue Gesellschaftsrechtsform nutzen können. Zur Erinnerung: Die FlexCo wurde mit Jahreswechsel als Alternative zur GmbH, die mehr als 100 Jahre alt ist, ermöglicht.
Im Firmenbuch finden sich nun heute vier FlexCos: Eine gehört dem Startup Seedback der Gründer Gabriel Heiml und Sebastian Körber aus Wien, die anderen drei den beiden auch auf Startups spezialisierten Anwälten von CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte sowie Schönherr Rechtsanwälte. Die FlexCos von Propcorn.ai und Business & Biceps sowie die „Allererste FlexCo“ von Startup-Anwalt Christof Strasser scheinen noch nicht im Firmenbuch auf. Hier die aktuelle Liste aus dem Firmenbuch:

Wie berichtet, haben die Seedback-Gründer mit Hilfe ihres Anwalts Wolfgang Stenzel den Firmenbucheintrag am 1. Jänner 2024 um 00:00:15 Uhr gemacht. Da die anderen drei FlexCos Anwaltskanzleien gehören, würden wir sagen: Der Titel der ersten Startup-FlexCo geht an Seedback.
Kurz zu Seedback selbst: Das Startup von Heiml und Körber wollen für ihre Firmenkunden „anhand der Unternehmenskultur mess- und beobachtbare Kriterien für Feedback“ entwickeln. Das beinhaltet unter anderem Workshops bzw. persönliche Reports für Mitarbeiter:innen, in denen ihre eigene Entwicklung dargestellt wird. Zu den ersten Kunden zählen etwa Doka und BAWAG.
