Home Office: Erste Details zur kommenden Regelung stehen fest
Es tut sich was in Sachen Home Office: Die Regierung verkündete vor wenigen Minuten die ersten Details zur kommenden Regelung. Der heutige Ministerrat dürfte sich verstärkt um die Eckpunkte der so lange erwarteten Regelung für das Arbeiten von zuhause aus gedreht haben.
Digitale Arbeitsmittel sind kein Sachbezug
Klar ist unter anderem bereits, dass die Bereitstellung erforderlicher digitaler Arbeitsmittel (Notebook, Smartphone etc) durch den Arbeitgeber kein steuerpflichtiger Sachbezug ist. Laptops oder Smartphones für das für Zuhause sollen vielmehr bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Arbeitnehmer können über die Arbeitnehmerveranlagung ebenfalls bis zu 300 Euro absetzen, allerdings als Werbungskosten. Das gelte auch für „ergonomisch geeignetes Mobiliar“ und rückwirkend auch für 2020. Allerdings: In diesem Fall gilt die 300-Euro-Grenze für beide Jahre, also 2020 und 2021. Wenn sich der Arbeitnehmer bereiterklärt, eigene Mittel wie Notebook oder Mobiltelefon zu verwenden, werden ihm dafür Kosten ersetzt. Fest steht auch, dass etwaige Arbeitsinspektoren kein Recht haben, die private Wohnung zu betreten.
Arbeitnehmer im Home Office unfallversichert
Mitarbeiter, die in den eigenen vier Wänden arbeiten, sind dort künftig außerdem unfallversichert. Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl: „Auch beim wichtigen Thema Unfallversicherung wurde eine Regelung im Dauerrecht geschaffen. Das betrifft auch Wegunfälle vom Home-Office in die Arbeitsstätte, zu einem Arzttermin, einer Interessenvertretung oder wenn man die Kinder in den Kindergarten bringt. Damit wurde zusätzliche Sicherheit geschaffen.“ Grundsätzlich gilt also, dass sämtliche arbeitsrechtlichen Vorschriften wie jene für Arbeits- und Ruhezeiten sowie den Arbeitnehmerschutz auch im Home Office zur Anwendung kommen. Abgedeckt sind auch Unfälle auf dem Weg vom Home Office ins Büro oder wenn man Kinder in die Schule oder in den Kindergarten bringt. Nicht umfasst sind hingegen Unfälle, die auf dem Weg zum Einkaufen passieren.
Homeoffice ist gekommen, um zu bleiben. Wo bleibt bloß das Gesetz dazu?
Internet vom Arbeitgeber
Die Arbeitgeber müssen neben den benötigten Arbeitsmitteln auch eine entsprechende Infrastruktur bereitstellen. Angedacht ist hier zumindest eine Beteiligung an den Internettarifen für das Home Office. „Digitale Arbeitsmittel, insbesondere Internetanschlüsse, müssen Arbeitgeber jedenfalls ersetzen“, so Anderl. Wichtig zu wissen für Arbeitgeber: Home Office muss schriftlich vereinbart werden. „Die Nutzung von Home-Office muss schriftlich vereinbart werden, was die Rahmenbedingungen klarer und transparenter macht. Zentraler Punkt der Einigung ist die Freiwilligkeit. Niemand kann gezwungen werden, im Home-Office zu arbeiten. Ein Rücktrittsrecht bei wichtigen Gründen ist fixiert“, so Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft GPA.
AK: „Endlich klare Rahmenbedingungen“
Die ersten Reaktionen von Seiten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer fallen positiv aus. „Es ist wichtig, dass nach langwierigen Verhandlungen jetzt endlich klare Rahmenbedingungen für die Arbeit im Home-Office vereinbart wurden“, so ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian: „Mit der Abschreibung von im Home-Office entstandenen Kosten für Anschaffungen bis zu 300 Euro jährlich und mit der Steuerfreiheit für Zuschüsse vom Arbeitgeber bis 300 Euro jährlich ist dafür gesorgt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen finanziellen Ausgleich bekommen. Die neuen Regeln stellen klar, dass digitale Arbeitsmittel wie Laptop, Handy und auch WLAN vom Arbeitgeber bereitgestellt werden oder ein Kostenersatz gezahlt werden muss.“
Industriellenvereinigung zufrieden
„Mit dem Homeoffice-Maßnahmenpaket konnte ein Regelwerk aufgesetzt werden, das den Anforderungen der modernen Arbeitswelt und der betrieblichen Praxis gleichermaßen Rechnung trägt. Die Freiwilligkeit für Unternehmen und Beschäftigte sowie die Vereinbarung auf betrieblicher Ebene waren und sind für die Industrie entscheidend, damit das in der bisherigen Praxis funktionierende ‚Working from home‘ fortgeführt werden kann“, so Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung. Die für die kommenden drei Jahre vorgesehene steuerliche Begünstigung bei erforderlichen digitalen Betriebsmitteln oder entstandenen Mehrkosten für Beschäftigte sei eine „zeitgemäße Lösung“.
Die gesetzlichen Grundlagen befinden sich allerdings erst noch in Ausarbeitung. Sie sollen vorerst für zwei Jahre laufen, also bis 2023 befristet sein. Das Finanzministerium rechne mit bis zu 150 Millionen Euro an Mehrkosten für die neuen Regelungen. Zuletzt stockte die Regierung bereits das Budget für die Kurzarbeits-Maßnahmen auf sieben Milliarden Euro auf.
Budget für Kurzarbeit wird aufgestockt, Home Office-Gespräche laufen