Home Office: Sozialpartner wollen noch im Dezember Lösung finden
Die Home-Office-Regelungen der Bundesregierung könnten früher kommen als bislang gedacht. Die Sozialpartner und Arbeitsministerin Aschbacher forcieren einen Gesprächstermin noch im Dezember, berichtet der ORF. In vielen Belangen dürfte bereits Einigkeit herrschen – es gibt aber auch noch einige offene Punkte.
Uneinigkeit bei Mitbestimmung
Uneinig seien sich Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer beispielsweise bei der verpflichtenden Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieben. Die AK ist der Meinung, eine verpflichtende Betriebsvereinbarung als Voraussetzung sei besser, weil es dann eine Schlichtungsstelle und definierte Spielregeln geben würde. Die Wirtschaftskammer ist gegen Zwang.
Mehr Einigung herrscht bei den Themen „Vereinbarungssache“ und „Arbeitszeit“. Es wird also keinen rechtlichen Anspruch auf das Home Office geben, letztlich sei das weiterhin Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Bei der Arbeitszeit seien sich die Sozialpartner „weitgehend“ einig – Details fehlen hierzu aber noch.
Die Pendlerpauschale wird nach derzeitigem Stand beibehalten, die Unfallversicherung ist bereits entsprechend adaptiert worden. Allerdings: Das 3.Covid-19-Gesetz, BGBl I Nr. 23 /2020, dass die Ausnahmen von diesen Regelungen angeordnet und den Versicherungsschutz für das Homeoffice erweitert, wurde vorerst nur bis März verlängert. Auch hier dürfte also noch eine weitere Verlängerung anstehen.
Home Office: Arbeitsmittel vom Arbeitgeber
Mehr Diskussionspotenzial soll es beim Geld geben. Konkret ist das Thema Kostenerstattung noch nicht für alle Seiten zufriedenstellend besprochen. Die Wirtschaftskammer fordert eine Pauschale im Steuerrecht, was die Arbeiterkammer grundsätzlich begrüßen würde. Die AK wiederum fordert aber eine „vernünftige“ Lösung, vorerst ohne genauere Definition, wie diese im Detail aussehen könnte. Fix ist dafür, dass die „unmittelbaren Arbeitsmittel“ vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden sollen – das Notebook und der Monitor müssen also nicht aus eigener Tasche bezahlt werden.
Kritik von der Jungen Wirtschaft
Kritik kam zuletzt auch Christiane Holzinger, der Bundesvorsitzenden der Jungen Wirtschaft: „Das geltende Recht schränkt in der aktuellen Lage die steuerliche Geltendmachung der entstandenen Kosten ein.“ Da viele Menschen mehr oder weniger „gezwungen“ seien, ins Home Office zu übersiedeln, müssten „DienstnehmerInnen die Kosten für die Ausübung der Tätigkeit tragen“. Viele davon würden vom Arbeitgeber nicht erstattet. Holzinger: „Eine steuerliche Absetzbarkeit der anteiligen, beruflich veranlassten Kosten erleichtert die Kostensituation für DienstnehmerInnen und UnternehmerInnen“.
Die Junge Wirtschaft fordert darüber hinaus die gesetzliche Umsetzung einer pauschalen Absetzbarkeit des Arbeitsplatzes im Wohnungsverband inklusive einer Vorziehung der Absetzbarkeit schon ab 2020. Wichtig sei dabei, zu berücksichtigen, dass neben einem externen Büro auch der Arbeitsplatz in der Wohnung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden dürfe. Das ist bekanntlich derzeit so noch nicht möglich – und schon gar nicht, wenn der Schreibtisch beispielsweise im Schlafzimmer steht.
Holzinger: „Die geltende Regelung ist antiquiert und entspricht nicht mehr den Rahmenbedingungen, wie wir heute leben und arbeiten.“ Die Forderung der JW: „Eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer soll auch dann möglich sein, wenn der Mittelpunkt der Tätigkeit zwar außerhalb des Arbeitszimmers liegt, aber kein anderer Arbeitsplatz verfügbar ist. Es sollen dafür jährlich 1.500,- Euro pauschal steuerlich abzugsfähig sein.“
Regelung in Deutschland steht
Mit dem Lockdown II wurde abermals keine Pflicht zum Home Office verabschiedet. „Home Office soll überall gelten, wo es möglich ist“, forderte allerdings Bundeskanzler Kurz. Zwischenzeitlich hatte es geheißen, eine entsprechende Gesetzgebung sei nicht vor März 2021 zu erwarten. In Deutschland steht die Regelung bereits, fünf Euro pro Tag sollen Arbeitnehmer im Home Office bei der Steuererklärung geltend machen können. In Österreich könnte es nun zumindest schneller gehen als erwartet. Die betroffene Gruppe jedenfalls sollte groß genug sein: Rund jede/r zweite hierzulande arbeitende Person arbeitet im Lockdown von zuhause aus.
+++Überwachung im Home Office: Was Mitarbeiter und ihre Chefs wissen müssen+++