Maßnahmen

Home Office: Unfallversicherung und Pendlerpauschale bis März 2021 verlängert

Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP). © BKA/Andy Wenzel
Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP). © BKA/Andy Wenzel

Ein eigenes Gesetz zum Home Office lässt weiter bis März 2021 auf sich warten, aber immerhin gibt es nun eine Verlängerung von Maßnahmen für die Heimarbeit, die man schon aus dem Lockdown I kennt. Diese werden jetzt, kurz vor Beginn von Lockdown II, verlängert. Im Wesentlichen handelt es sich um zwei Bereiche: die Pendlerpauschale sowie die Unfallversicherungsschutz.

„Wir haben uns in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern sowohl auf die Verlängerung der Pendlerpauschale, als auch auf die Fortsetzung des Unfallversicherungsschutzes im Homeoffice verständigt“, heißt es seitens Arbeitsministerin Chrisitna Aschbaer (ÖVP). „Beides sind zentrale Maßnahmen, die es uns ermöglichen, das Homeoffice zum Wohl der Beschäftigten und der Betriebe bestmöglich zu gestalten.“

Die ursprünglich bis Endes des Jahres befristete Pendlerpauschale und die Erweiterung des Unfallversicherungsgesetztes im Homeoffice werden nun bis März 2021 verlängert. Das bedeutet: Unfälle, die sich im Homeoffice im Zusammenhang mit der Beschäftigung ereignen, gelten auch in den nächsten fünf Monaten als Arbeitsunfälle. Man hat somit den gleichen Versicherungsschutz, den man auch hätte, würde der Arbeitsunfall im Betrieb oder auf dem Weg dorthin passieren.

Eigenes Gesetz kommt erst 2021

Auch die Pendlerpauschale bekommen Arbeitnehmer weiterhin, auch wenn sie nun nicht mehr täglich zum Arbeitsplatz fahren. Durch die Verlängerung kann die Pendlerpauschale in gleicher Höhe vom Arbeitgeber weiterhin gewährt werden, auch wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz aufgrund von Kurzarbeit oder Homeoffice nicht zurücklegen. Aschbacher will in einigen Wochen auch zwei Leitfäden (einen zu „Ergonomie am Arbeitsplatz im Homeoffice“ und einen zu „Spielregeln im Betrieb für Homeoffice und Mobiles Arbeiten“) anbieten.

Weitere wichtige Fragen zum Thema Home Office werden gesetzlich erst ab dem März 2021 geregelt werden – dazu zählen etwa Fragen wie jene, wer die Kosten für die Büromöbel zu Hause trägt, was man von der Steuer absetzen kann und wann zu Hause gearbeitet werden darf und soll. Die Junge Wirtschaft etwa fordert die Absetzbarkeit des Arbeitsplatzes im Wohnungsverband (mehr dazu hier). In Deutschland liegt derzeit gar ein Vorschlag am Tisch, der Arbeitnehmern Rechtsanspruch auf jährlich 24 Tage Homeoffice gibt und der vorsieht, dass die Heimarbeit digital dokumentiert werden muss.

+++ Homeoffice ist gekommen, um zu bleiben. Wo bleibt bloß das Gesetz dazu? +++

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