Kommentar

Jetzt müssen Kryptowährungen per Haltefrist ebenfalls von der KESt befreit werden

Bitcoin-App. © PiggyBank Canada on Unsplash
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Es ist nur einige Wochen her, da ging eine Welle der Entrüstung durch die österreichische Crypto-Welt. Denn das neue Gesetz für die Besteuerung von Kryptowährungen, das am 1. März 2022 in Kraft tritt, bedeutet, dass die Gewinne von Krypto-Assets mit der KESt von 27,5 Prozent besteuert werden, und zwar auch rückwirkend bis März 2021. Die Haltefrist von einem Jahr, nach der keine Steuer fällig ist, gibt es nun nicht mehr bzw. nur mehr für jene Krypto-Assets, die vor dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden.

Mit dem neuen Gesetz werden Krypto-Assets auf eine Stufe mit Wertpapieren, also etwa Aktien und ETFs, gestellt. Das wertet sie auf der einen Seite zwar auf und macht sie rechtlich greifbarer als zuvor, hat aber auch einen massiven Nachteil. Die früher sehr attraktive Ein-Jahres-Frist fällt ersatzlos weg. Nun ist es aber so, dass der neue Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), der dem gescheiterten Gernot Blümel folgte, die KESt auf Wertpapiere abschaffen will. Also nicht komplett, aber durch die Einführung einer Behaltefrist für Wertpapiere soll es Steuerfreiheit auf Gewinne geben, wenn am etwa Aktien länger als einen vorgegebenen Zeitraum hält.

Im Sinne der privaten Altersvorsorge

Die Logik dahinter: Man will Einstieg und Teilnahme von Bürger:innen in den Kapitalmarkt erleichtern, indem man es steuerlich attraktiver macht, Aktien, ETFs und Co. zu kaufen. „Eine steuerliche Entlastung für Investitionen in die eigene Vorsorge muss und wird kommen. Wir wollen Sparer steuerlich entlasten, gleichzeitig aber Spekulation eindämmen“, heißt es seitens eines Sprechers des Finanzministers. „Neben der staatlichen und der betrieblichen Altersvorsorge ist die private Altersvorsorge ein wichtiger Baustein für die Pensionsvorsorge. Das Regierungsprogramm sieht vor, dass die ‚Erarbeitung einer Behaltefrist für die Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten‘ erfolgen soll.“

Coinfinity zur Krypto-Steuer: “Sparen wird bestraft, Spekulation wird gefördert”

Die große Frage, wie lange diese Haltefrist sein soll, ist noch ungeklärt. Auch, wann sie eingeführt werden soll und weitere Details fehlen noch. Dass Brunner die Maßnahme aber bereits kurz nach seinem Amtsantritt ankündigt, lässt erahnen, dass sie Priorität hat. Auch wenn es viel Kritik gibt (Trending Topics berichtete), muss man festhalten, dass eine Begünstigung von Aktien-Investments zur Zeit passt. Menschen heute, die vorausplanen, müssen sich dem Problem der Vorsorge- bzw. Rentenlücke stellen: Sie werden viel ins Sozialsystem einzahlen, aber dann, wenn sie in Pension gehen, nicht mehr so viel herausbekommen, wie sie dann zum Erhalt ihres Lebensstandards brauchen. Die Differenz muss auch durch die private Altersvorsorge ausgeglichen werden.

Wie sorgt man also privat vor? Unter anderem, indem man (z.B. mittels eines Sparplans) ständig und regelmäßig in Assets investiert, die dann in einigen Jahrzehnten (hoffentlich) mehr wert sind. Immer populärer werden da etwa bei Neobrokern wie Bitpanda oder Trade Republic Sparpläne für ETFs.

BTC, ETH und Co. sind Teil vieler Portfolios

Wenn nun der Gesetzgeber mit 1. März Krypto-Assets auf das selbe Steuer-Level wie Aktien hebt, dann ist die logische Konsequenz doch die: Auch für Kryptowährungen muss es wieder eine Haltefrist geben. Es ist zu respektieren, dass gerade für immer mehr junge Menschen Krypto-Assets zum fixen Bestandteil ihrer Portfolios gehören. Nicht alle wollen nur Volkswagen-Shares und MSCI World-ETFs steuerbegünstigt kaufen und halten, sondern auch BTC und ETH auf Dauer ansparen. Außerdem muss man künftige Entwicklungen, die schneller kommen werden als viele denken, berücksichtigen. Auch Aktien, ETFs, Immobilien oder Edelmetalle wurden und werden tokenisiert.

Dass die Haltefrist für Kryptowährungen durch das neue Steuergesetz wegfällt, ist vielfach kritisiert worden. „Anstatt dieses langfristige Sparverhalten zu fördern, wird nun im Gegenteil ein ganz eindeutiger Anreiz für das kurzfristige und spekulative Altcoin-Trading gesetzt. Der Tausch von einem Krypto-Asset in ein anderes Krypto-Asset (z.B. BTC in ETH) soll in Zukunft völlig steuerfrei vonstatten gehen können“, hieß es in einem Gastkommentar der Experten von Coinfinity etwa zu den Neuerungen. „Kurzfristiges Altcoin-Trading trägt aber kaum etwas zur gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Entwicklung bei, denn damit werden nur sehr bedingt echte Werte geschaffen. Plakativ ausgedrückt: es werden starke steuerliche Anreize für den Besuch im Altcoin-Casino geschaffen, in dem es nur darum geht, spekulative Gewinne mit beliebigen Tokens zu generieren.“

Deswegen ist nur logisch, was nun folgen muss: Krypto-Assets wie Wertpapiere müssen eine Haltefrist bekommen. Ansonsten würde man die Altcoin-Zocker:innen, die an kurzfristigen Gewinnen und nicht an langfristigem Aufbau von Werten interessiert sind, begünstigen.

Wirtschaft, Arbeiterkammer und SPÖ streiten über Abschaffung der Kapitalertragssteuer auf Wertpapiere

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