„Social Egg Freezing“ in Österreich ab April 2027 wieder erlaubt

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass das Verbot von Social Egg Freezing verfassungswidrig ist. Ab dem 1. April 2027 dürfen Frauen in Österreich ihre Eizellen auch ohne medizinischen Grund einfrieren lassen. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Wandel in der österreichischen Reproduktionsmedizin und stärkt die Selbstbestimmung von Frauen bei ihrer Familienplanung. Bisher erlaubt das Gesetz das Einfrieren von Eizellen nur aus medizinischen Gründen, etwa vor einer Krebstherapie.
Reproduktionsmediziner begrüßen die Entscheidung. Dr. Rudolf Rathmanner, Gründer der Tiny Feet Kinderwunschkliniken, erklärt: „Mit Social Egg Freezing wird Frauen nun auch in Österreich ermöglicht, ihren Kinderwunsch selbstbestimmt zu planen – damit wird die vollkommene Entscheidungsfreiheit bei der Fortpflanzung endlich Realität.“
Auch Priv.-Doz. DDr. Michael Feichtinger vom Wunschbaby Institut Feichtinger betont: „Die Möglichkeit, Eizellen aus nicht-medizinischen Gründen einfrieren zu lassen, ist für viele Frauen ein wichtiger Baustein selbstbestimmter Lebensplanung. Wir sehen seit Jahren ein großes Interesse.“
Medizinische Vorteile und Verfahren
Das Verfahren des Social Freezing ermöglicht Frauen, Eizellen in jüngerem Alter entnehmen und durch Schockgefrieren (Vitrifikation) konservieren zu lassen. Diese können später für eine künstliche Befruchtung verwendet werden. Der medizinische Vorteil liegt auf der Hand: Die Qualität der Eizellen nimmt mit zunehmendem Alter ab, während die Wahrscheinlichkeit genetischer Anomalien steigt. Durch das frühzeitige Einfrieren bleiben die Eizellen in dem biologischen Zustand, in dem sie entnommen wurden.
International wird Social Freezing bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert. Österreich hinkt mit seiner bisherigen Regelung im internationalen Vergleich hinterher. Die neue Rechtslage schafft nun Gleichheit mit anderen europäischen Ländern und verhindert, dass österreichische Frauen für diese Behandlung ins Ausland reisen müssen. Die Anpassung macht medizinisch bewährte Standards nun auch in Österreich verfügbar.
Gesellschaftliche Bedeutung und Auswirkungen
Die Entscheidung reflektiert einen gesellschaftlichen Wandel, der die Vereinbarkeit von Karriere und Familienplanung in den Fokus rückt. „Frauen können heute frei entscheiden, wann und unter welchen Umständen sie Mutter werden möchten. Social Freezing bietet dafür eine medizinisch sichere Möglichkeit und unterstützt eine Lebensplanung, die sowohl persönliche als auch berufliche Ziele berücksichtigt“, erläutert Feichtinger die gesellschaftliche Dimension der Entscheidung.
Experten sehen in der Zulassung von Social Freezing nicht nur einen medizinischen Fortschritt, sondern auch ein wichtiges Signal für mehr Gleichberechtigung. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs öffnet zudem die Diskussion über weitere Aspekte der Reproduktionsmedizin. So spricht sich Dr. Rathmanner auch für die Möglichkeit einer IVF-Behandlung für alleinstehende Frauen aus: „Ein weiterer bedeutender Schritt für mehr Gleichberechtigung und individuelle Lebensentscheidungen.“ Feichtinger fasst zusammen: „Die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer zeitgemäßen Reproduktionsmedizin in Österreich.“