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42migration: Startup-Anwalt besorgt RWR-Karten für internationale Fachkräfte zum Fixpreis

Christof Strasser von 42law. © C. Strasser
Christof Strasser von 42law. © C. Strasser
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Christof Strasser ist einer der renommiertesten Anwälte der österreichischen Startup-Welt. Er wird für viele Deals konsultiert, beschäftigt sich intensiv mit der (vielleicht irgendwann mal) kommenden Gesellschaftsrechtsform („Austria Limited“, „FlexCo“) – und hat jetzt eine neue Marktlücke entdeckt: die Rot-Weiß-Rot-Karte bzw. deren Beantragung. Die RWR-Karte ist das wichtigste Vehikel um qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Nicht-EU-Ausland nach Österreich zu holen, erfahrungsgemäß aber eine aufwendige Angelegenheit, die gerade Startups und Scale-ups regelmäßig in den Wahnsinn treibt.

Mit 42migration will Strasser mit seiner Anwaltskanzlei 42law Abhilfe schaffen – und verspricht die Erledigung der Beantragung von Aufenthaltstitel (neben der RWR-Karte auf die Blaue Karte der EU) zum Fixpreis von 1.000 Euro (ok, 999 Euro). Man könne ein „ansonsten teures Projekt Automations-untersützt zu einem niedrigem Fixpreis“, anbieten, so Strasser zu Trending Topics. Früher hätte man für den Service zwischen 1.800 (Startups) und 2.500 (Corporates) angeboten, aber mit Hilfe des Web-Services ginge das jetzt günstiger.

„Erfolgsquote von praktisch 100 Prozent“

Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. „Wir automatisieren ja nicht alles, sondern unsere Anwält:innen und Jurist:innen prüfen alle Unterlagen.  Wenn wir merken, dass ein Antrag von vornherein nicht erfolgreich sein kann, wickeln wir das auch nicht ab“, so Strasser. „Wir haben historisch eine Erfolgsquote von praktisch 100 Prozent.  Sobald wir den Lebenslauf sehen, können wir meistens gut abschätzen, ob das funktioniert oder nicht. In der Online-Maske ist dies so abgebildet, dass erst dann gezahlt wird, wenn ein Review des Lebenslaufs erfolgt ist.“

Generell steht die RWR-Karte und vor allem die Bürokratie drumherum in der Kritik. Gründer:innen wie Manager:innen klagen regelmäßig, dass es nur unter hohem Aufwand möglich ist, Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland nach Österreich zu holen. Dem will Strassers Anwaltskanzlei entgegen wirken. Hier die Entwicklung der Zahlen seit 2011 laut Innenministerium (die RWR-Karte+ ist die Verlängerung der RWR-Karte):

Jahr RWR-Karte RWR-Karte + Veränderung zum Vorjahr in %
2011 600 29.970
2012 1.500 71.481 150,0 138,5
2013 1.592 77.916 6,1 9,0
2014 1.640 84.382 3,0 8,3
2015 1.640 99.972 0,0 18,5
2016 1.873 96.139 14,2 -3,8
2017 1.820 96.881 -2,8 0,8
2018 2.264 96.929 24,4 0,0
2019 5.257 104.827 132,2 8,1
2020 4.514 102.457 -14,1 -2,3

Wenn sich Strassers neuer Service mit 42migration durchsetzt, dann könnten sich diese Zahlen bald schnell erhöhen. „Wir glauben, dass wir in der Anfangsphase easily 100 bis 200 Anträge im Monat bearbeiten können“, sagt Strasser. Man könne auch schnell skalieren und neue Mitarbeiter:innen über Videokurse schnell ausbilden, um die Prozesse zu bewältigen. „Unser Plan ist, wenn dies in Österreich gut funktioniert, auch auf andere Länder auszuweiten, da ich zB in England und New York auch als Anwalt zugelassen bin.“ Der Mitbewerb würde oft 5.000 Euro und mehr pro Verfahren verlangen, das wolle man nun deutlich unterbieten. Sehr deutlich.

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42migration: 2 Termine bei der Behörde trotzdem notwendig

Die Erfolgsaussichten von 42migration auf eine positive Antwort sind laut Strasser sehr groß. „Bei uns sind es in den letzten 12 Jahren in mehreren hundert Verfahren praktisch alle, die wir einreichen, positiv bewilligt worden“, sagt er. „Wir automatisieren alles, was automatisierbar ist, so dass wir ausreichend Budget haben, um die wichtige Rechtsdienstleistung zu erbringen.  Diese besteht unter anderem in der Hilfe, die richtigen Unterlagen in der richtigen Form einzusammeln und den Antrag so zu begründen, dass er durchgeht. Wir machen das nicht, wenn’s nicht klappen wird.“

Komplett digital ist der Prozess nicht. Zwar wurden in der schlimmsten Phase der COVID-Krise die RWR-Karten per Post versendet und die Antragsteller:innen mussten nur einmal zum Abnehmen der Fingerabdrücke vorbeikommen. „Mittlerweile sind die meisten Behörden (es gibt 9 davon, in 9 Bundesländern, Anm.) leider wieder dazu übergegangen, dass man die Karte etwa eine Woche nach Abgabe der Fingerabdrücke persönlich abholen muss.“, so Strasser. Bedeutet also wie früher: Antragsteller:innen müssen mindestens 2 Mal persönlich bei der Behörde antanzen, Digitalisierung hin oder her. Immerhin: „Eine persönliche Einreichung ist nicht erforderlich, das können wir mit Anwaltsvollmacht machen.“

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