Europa-Politik

Atomkraft: Klimaschutzministerin will Reform von Euroatom-Vertrag durchsetzen

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Die Nutzung von Atomenergie spaltet die Gemüter. Laut einer aktuellen Auswertung des britischen Think and Do Tank Carbon Tracker könnten Solar- und Windkraftanlagen allein den weltweiten Energiebedarf ohne weiteres decken. Auch marktwirtschaftlich haben die erneuerbaren Energien die Atomkraft längst überholt. Bereits letztes Jahr im Oktober kürte die Internationale Energieagentur (IEA) die Solarenergie als „als König der Elektrizität“ und zeigte in einer aktuellen Studie,  dass diese bereits preiswerter als Kohle, Gas oder Atomenergie ist – Tendenz weiter sinkend. Trotzdem gilt für einige gerade letztere weiter als Hoffnungsträger der Energiewende. Bill Gates investiert und forscht mit seinem Unternehmen an sogenannten „Mini-Akws“, Investitionen in Atomenergie könnten durch die Aufnahme in die Europäische Taxonomie als grüne Investition gelten und unweit der österreichischen Grenzen befinden sich neue Atomkraftwerke im Bau. Insbesondere der Bau des slowakischen AKW Mochovce 3 ist dabei stark umstritten, da in dem Bau große Sicherheitsdefizite herrschen sollen. Die Basis für die Atomkraft in Europa bildet der Euroatom-Vertrag. Dieser wurde 1957 ausgearbeitet und seitdem kaum überarbeitet. Das will die österreichische Klimaministerin Leonore Gewessler (Die Grünen) nun ändern.

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In Österreich gibt es im Moment einige Baustellen im Energiebereich. So befinden sich das Erneuerbare Energie Gesetz (EAG), das Energieeffizienzgesetz, das Wärmegesetz und nicht zuletzt das Klimaschutzgesetz in der Ausarbeitung beziehungsweise Abstimmung. Trotzdem wendet sich die Klimaschutzministerin Gewessler nun einem weiterem Problemherd zu. In Österreich ist nie ein Atomkraftwerk an das Stromnetz gegangen. Der Euroatom-Vertrag  betrifft in Europa trotzdem alle Statten, genauso wie es eine möglich Atom-Katastrophe täte,  so die Klimaschutzministerin als Begründung ihres aktuellen Einsatzes: „Der Euroatom-Vertrag stammt aus einer Zeit vor den großen Nuklearkatastrophen in Tschernobyl oder Fukushima. Er bedenkt die Gefahren von Atomkraft nicht und benachteiligt die Erneuerbaren Energien.“ Daher hat sie die deutsche Rechtsanwältin Dörte Fouquet um eine Prüfung des aktuellen Vertrages gebeten. In dem aktuell veröffentlichten Gutachten erläutert diese notwendige Reformen, welche sich aus ihrer Überprüfung ergeben haben.

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Als Kernforderungen der notwendigen Reform werden unter anderem verpflichtende Regelungen für eine gesteigerte Sicherheit der Atomkraft genannt. Das betreffe neue Regelungen zu Stilllegungen und den Rückbau von Reaktoren und der Endlagerung von radioaktiven Abfällen, so die Ergebnisse des Gutachtens. Als eine weitere Reformmaßnahme wird eine strenge und einheitliche Haftungsregelung für die einzelnen Mitgliedsstaaten bei Verfehlung ihrer Sorgfaltsverpflichtungen aufgeführt. Besonders dominant seien bisher auch die Förderungen für den Bau von Atomkraftwerken. Fouquet: “ Die Preise für die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien  sind so tief im Verhältnis zu der Atomkraft, dass Investition in diese absurd sind, außer es wird massiv gefördert.“ Und das sei bisher recht einfach möglich so die Rechtsanwältin. So können Neubauten von Atomkraftwerken abseits des EU-Beihilfenrechtes von den einzelnen Staaten gefördert werden. Das führe zu ungleichen Markt-Vorraussetzungen zwischen den erneuerbaren Energie und der Nuklearenergie. Als einen letzten elementaren Punkt einer nötigen Vertragsreform nennt sie außerdem eine Demokratisierung der Prozesse. So hat das europäische Parlament bisher keine Handlungsmöglichkeiten. Das soll sich ändern.

Mehrheit im Europäischen Rat gebraucht

Der österreichischen Klimaministerin will das Gutachten jetzt als Grundlage für weitere Diskussionen nutzen: „Dieses ist der Einstieg in einen Reformprozess. Dafür brauchen wir die einzelne Mehrheit der Mitgliedsstaaten (Anm d. Red. im Europäischen Rat). Daher werden wir nun im nächsten Schritt Allianzen suchen.“ Als mögliche Partner nannte sie auf einer aktuellen Pressekonferenz Luxemburg, Deutschland und Belgien. Insgesamt sind 14 Stimmen im Europäischen Rat notwendig, um ein ordentliches Änderungsverfahren zu eröffnen. Selbst dann hat die Vergangenheit allerdings gezeigt, dass es dann wiederum einige Zeit benötigen kann, bis tatsächliche Reformen verabschiedet sind. Bis dahin wird sich zeigen, ob die Atomkraft als „grüne“ Investition in der Europäischen Taxonomie eingestuft wurde oder ob Bill Gates Forschungen an  „Mini-AKWs“ bereits marktrelevante Fortschritte gemacht haben.

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