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Bei Energiegemeinschaften kommen bald 2 echte Gamechanger

Photovoltaik-Montage. © Ricardo Gomez Angel auf Unsplash
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Seit Sommer 2021 ist ein echter Boom losgetreten. Denn damals hat ein neues Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich (das EAG) ermöglicht, das Menschen sich zu Energiegemeinschaften (EEGs) zusammen schließen können. Bedeutet: Sie können etwa Solaranlagen am Dach gemeinsam von mehreren Haushalten in einer Siedlung oder einem Haus finanzieren und nutzen und bekommen so günstigen Ökostrom. Diese EEGs haben eine wahre Flut an Anbietern, darunter auch viele Startups, ausgelöst, die beim Gründen, Betreiben und Verrechnen der EEGs (oft mittels Software) unterstützen.

Laut der österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften gibt es aktuell etwa 50 Anbieter – darunter Startups und Scale-ups wie eFriends, OurPower, neoom, enixi, Sonnenschmiede und energiedigital -, die um diesen neuen (und nicht sonderlich lukrativen Markt) rittern. Im Wettstreit um Aufträge durch Siedlungen und Gemeinden wird mitunter auch mit harten Bandagen gekämpft – etwa ob der Frage, wer sich denn eigentlich als EEG-Dienstleister bezeichnen darf, und wer in Wirklichkeit eigentlich ganz normaler Stromversorger ist.

Auch große Firmen dürfen künftig mitmischen

Gab es bisher bei den EEGs deutliche regionale Einschränkungen, soll sich das im Herbst ändern. Denn dann starten (verspätet, wohlgemerkt) die bereits 2021 angekündigten Bürgergemeinschaften (BEGs). Die haben sich verzögert, aber nun soll die Gründung von BEGs über Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber ab Oktober 2023 möglich sein. Besonders wichtig: Anders als bei den EEGs dürfe bei den Bürgergemeinschaften sehr leistungsstarke Erzeugungsanlagen (z.B. Windpark oder Wasserkraftwerke) integriert werden.

Eine BEG kann sich über alle sieben Netzebenen erstrecken, bedeutet: Auch Personen bzw. Firmen aus dem Burgenland und Vorarlberg können Teil der gleichen BEG sein, sie müssen nicht mehr lokal bzw. regional nebeneinander sitzen. Und: BEGs sind besonders wichtig für all jene, die nicht an einem Ort wohnen, an dem genug PV-Anlagen für die Energieversorgung aufgestellt werden können. Damit ist der Weg in Richtung echter virtueller (weil dezentraler) Solarkraftwerke, die sich aus vielen kleinen Solarstromanlagen über Österreich hinweg erstrecken, geöffnet.

Besonders wichtig aus unternehmerischer Sicht: An BEGs dürfen im Gegensatz zu den EEGs auch Elektrizitätsunternehmen, Mittel- und Großunternehmen teilnehmen, sofern sie sich an bestimmte Regeln halten. Die wichtigste: Natürliche Personen, Gebietskörperschaften und Kleinunternehmen müssen in der BEG das Sagen haben – also über die Mehrheit in der Mitgliederversammlung verfügen und die wichtigen Änderungen der Statuten beschließen können. Vor allem Großunternehmen bringen meist ausreichend Ressourcen und Platz mit, was den Energiegemeinschaften viel mehr Power gibt.

Wie Startups bei der Bildung von Energiegemeinschaften unterstützen können

Mehrfachteilnahme macht Energiegemeinschaften noch flexibler

Das zweite große Ding, auf das die Energiegemeinschaften warten, kommt dann im April 2024. Denn da wird die so genannte Mehrfachteilnahme möglich. Bedeutet: Dann ist die Teilnahme mit einer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an mehr als einer Bürgerenergiegemeinschaft oder Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft erlaubt. Ein Haushalt mit 15 kWh Stromverbrauch etwa könnte sich 30 Prozent von der lokalen EEG holen, weitere 20 Prozent von der regionalen EEG, und den Rest von der landesweiten BEG – um dann eben 100 Prozent an günstigem Ökostrom zu Hause zu haben.

Aus Sicht eines einzelnen Verbraucher-Zählpunktes kann man durch die Teilnahme in mehreren Energiegemeinschaften also den Bezug von herkömmlichen Energielieferanten nochmals senken – also auch die Stromkosten. Aus Sicht der Erzeuger ist die Sache auch spannend, weil sie dann den selbst erzeugten Strom in bis zu 5 verschiedenen Energiegemeinschaften (sowohl EEG als auch BEG) verkaufen zu können.

Doch die Mehrfachteilnahme birgt auch einiges an Komplexität. Bisher gab es einige Meinungsverschiedenheiten ob der Mehrfachteilnahme – etwa weil die Abrechnung und Zuordnung der eigenerzeugten Energie nicht mehr genau gemacht werden könnte. An der TU Graz wurden dann letztendlich komplexe Formeln erstellt, um kniffelige Konstellationen zufriedenstellend berechnen zu können (mehr dazu in dieser Präsentation).

Österreich gilt europaweit hinsichtlich EEGs und BEGs als einer der Vorreiter – ein Umstand, den sich etwa auch das heimische Scale-up neoom bei der Deutschlandexpansion auf die Fahnen schreibt und das erworbene Know-how nun auch im Ausland einbringen möchte.

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