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Deutschland macht Mitarbeiterbeteiligungen bei Startups attraktiver

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In Deutschland zeichnet sich ein Durchbruch beim Thema Mitarbeiterbeteiligung ab. Wie das Handelsblatt berichtet, sollen sich das Bundesfinanzministerium (SPD) und das Wirtschaftsministerium (CDU) in Sachen Firmenanteile für Mitarbeiter auf eine neue Regelung geeinigt haben. Konkret geht es darum, Beteiligungen von Mitarbeitern an Startups steuerlich attraktiver zu gestalten. Die Beteiligung von Mitarbeitern gilt es wesentliche Maßnahme, um Talente und Schlüsselkräfte auf Dauer an ein Unternehmen binden zu können.

Laut Handelsblatt geht es bei der Neuregelung vor allem um die Steuerlast, die durch Mitarbeiterbeteiligungen entstehen und die Sache bisher erschwert haben. Geplant ist nun offenbar, dass Steuern erst dann anfallen, wenn Angestellte ihre Anteile am Startup verkaufen und wirklich Gewinn entsteht und nicht etwa vorher. Auch sollen diese Steuern dann in der Höhe von 25 Prozent über fünf Jahre ans Finanzamt gezahlt werden können. Das kommt sicher jungen Menschen entgegen, weil sie sich somit nicht plötzlich (z.B. bei einem Exit) mit einer hohen Steuerlast konfrontiert sehen.

#ESOPasap

Die Nachricht, dass sich die hohe Politik in Berlin auf neue Regeln zur Beteiligung von Mitarbeitern geeinigt haben, ist offiziell noch nicht bestätigt – das Handelsblatt ist aber diesbezüglich eine verlässliche Quelle. Christian Miele, Vorsitzender des Bundesverbands Deutsche Startups zeigte sich in einer ersten Reaktion zufrieden mit der Entwicklung und rechnet damit, dass die Neuregelung 2021 in Kraft treten könnte. Der Startup-Verband hatte im Sommer mit einer großen Kampagne unter dem Hashtag #ESOPasap dafür geworben, dass die Rahmenbedingungen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen verbessert werden sollten. Nun gilt es auch, sich die Ideen der Politik in den kommenden Wochen im Detail anzusehen.

Diese Nachricht ist auch eine gute für Österreich. Denn bekanntermaßen orientiert man sich hierzulande oft und gerne am großen Nachbarland und leitet Maßnahmen ein, die ihr Vorbild in Deutschland haben. Wie berichtet gibt es in Österreich derzeit eine große Debatte darüber, wie eine neue Gesellschaftsform („Austria Limited“) gestaltet werden soll. Als essenziell dabei wird von Experten erachtet, dass Mitarbeiter einfach am Unternehmen beteiligt werden können, ohne komplizierte Konstrukte verwenden zu müssen. Auch die Steuerfrage ist dabei zentral.

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